Hinweisgeberschutzgesetz für Ihr Unternehmen

Die Whistleblowing-Richtlinie hat festgesetzt, dass Unternehmen und Behörden ab Dezember 2021 bei einer Anzahl von >250 Mitarbeitenden und ab Dezember 2023 bei einer Anzahl von >50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem einrichten müssen.

Die Whistleblowing-Richtlinie hat festgesetzt, dass Unternehmen und Behörden

  • ab Dezember 2021 bei einer Anzahl von >250 Mitarbeitenden,
  • ab Dezember 2023 bei einer Anzahl von >50 Mitarbeitenden

ein Hinweisgebersystem einrichten müssen.

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Durch ein Hinweisgebersystem haben Mitarbeitende die Möglichkeit, Regelverstöße sicher und anonym zu melden. Es handelt sich dabei z. B. um eine externe Stelle außerhalb des Unternehmens, die für die angestellten Personen erreichbar ist. Sie werden auch als Ombudspersonen bezeichnet. Diese Funktion können bspw. Rechtsanwält:innen übernehmen.

Hintergrund

Mitarbeiter:innen trauen sich häufig nicht, der Geschäftsführung zu melden, wenn sie bei anderen Kolleg:innen oder gar bei der Unternehmensleitung selbst Fehlverhalten festgestellt haben, wie z. B. das Einkaufen von zu teuren Dienstleistungen oder Waren. Die Angst vor beruflichen Konsequenzen ist groß.

Die Bedrohungen für Unternehmen nehmen mehr und mehr zu: Wirtschaftsspionage, Diebstahl, Differenzen bei der Inventur usw. Wenn es in Ihrem Betrieb die Regel ist, dass „mal etwas wegkommt“, ist das nicht nur ärgerlich für Sie und den Gewinn des Unternehmens, sondern demotiviert auch Ihr gesamtes Team.

Unsere Empfehlung

Schulen Sie sich und Ihr Team im regelkonformen und gesetzestreuen Handeln – kurz genannt: Compliance. Stellen Sie Ihrem Unternehmen außerdem eine Ombudsperson an die Seite. Sie gewährleisten dadurch zum einen, dass mit Meldungen Ihres Unternehmens professionell, gezielt und objektiv umgegangen wird. Zum anderen werden sich Ihre Teammitglieder keine Sorgen mehr um berufliche Folgen machen, wenn Sie Missstände bei der Arbeit aufdecken wollen.

Wir beraten Sie gerne

Unsere Rechtsanwält:innen erstellen mit Ihnen zusammen eine individuelle, persönliche und nachhaltige Compliance-Lösung. Zudem stehen wir Ihnen gerne als Ihre Ombudspersonen zur Verfügung. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zu einer nachhaltigen Unternehmensführung und helfen Ihnen, Risiken in Ihrem Geschäftsleben regelkonform zu minimieren.

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Marion AlbrechtMarion Albrecht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht

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Hinweisgeberschutzgesetz für Ihr Unternehmen
Unternehmen

Hinweisgeberschutzgesetz für Ihr Unternehmen

September 16, 2021
Uhr

Die Whistleblowing-Richtlinie hat festgesetzt, dass Unternehmen und Behörden ab Dezember 2021 bei einer Anzahl von >250 Mitarbeitenden und ab Dezember 2023 bei einer Anzahl von >50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem einrichten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

Die Whistleblowing-Richtlinie hat festgesetzt, dass Unternehmen und Behörden

  • ab Dezember 2021 bei einer Anzahl von >250 Mitarbeitenden,
  • ab Dezember 2023 bei einer Anzahl von >50 Mitarbeitenden

ein Hinweisgebersystem einrichten müssen.

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Durch ein Hinweisgebersystem haben Mitarbeitende die Möglichkeit, Regelverstöße sicher und anonym zu melden. Es handelt sich dabei z. B. um eine externe Stelle außerhalb des Unternehmens, die für die angestellten Personen erreichbar ist. Sie werden auch als Ombudspersonen bezeichnet. Diese Funktion können bspw. Rechtsanwält:innen übernehmen.

Hintergrund

Mitarbeiter:innen trauen sich häufig nicht, der Geschäftsführung zu melden, wenn sie bei anderen Kolleg:innen oder gar bei der Unternehmensleitung selbst Fehlverhalten festgestellt haben, wie z. B. das Einkaufen von zu teuren Dienstleistungen oder Waren. Die Angst vor beruflichen Konsequenzen ist groß.

Die Bedrohungen für Unternehmen nehmen mehr und mehr zu: Wirtschaftsspionage, Diebstahl, Differenzen bei der Inventur usw. Wenn es in Ihrem Betrieb die Regel ist, dass „mal etwas wegkommt“, ist das nicht nur ärgerlich für Sie und den Gewinn des Unternehmens, sondern demotiviert auch Ihr gesamtes Team.

Unsere Empfehlung

Schulen Sie sich und Ihr Team im regelkonformen und gesetzestreuen Handeln – kurz genannt: Compliance. Stellen Sie Ihrem Unternehmen außerdem eine Ombudsperson an die Seite. Sie gewährleisten dadurch zum einen, dass mit Meldungen Ihres Unternehmens professionell, gezielt und objektiv umgegangen wird. Zum anderen werden sich Ihre Teammitglieder keine Sorgen mehr um berufliche Folgen machen, wenn Sie Missstände bei der Arbeit aufdecken wollen.

Wir beraten Sie gerne

Unsere Rechtsanwält:innen erstellen mit Ihnen zusammen eine individuelle, persönliche und nachhaltige Compliance-Lösung. Zudem stehen wir Ihnen gerne als Ihre Ombudspersonen zur Verfügung. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zu einer nachhaltigen Unternehmensführung und helfen Ihnen, Risiken in Ihrem Geschäftsleben regelkonform zu minimieren.

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