Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung: Welche Veränderungen die Arbeitswelt 2024 erwarten

Die Bundesregierung hat am 5. Juli 2024 ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, das die deutsche Arbeitswelt stark verändern wird. Das Paket, das im Laufe des Jahres vollständig implementiert wird, umfasst steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge für Mehrarbeit, flexible Arbeitszeitregelungen und erleichterte Krankmeldungen. Zudem bietet es neue Möglichkeiten für die befristete Weiterbeschäftigung von Altersrentnern und stärkt die betriebliche Altersversorgung. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Attraktivität des deutschen Arbeitsmarktes zu erhöhen und den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Willkommen in der Zukunft des Arbeitsrechts! Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket geschnürt, das beachtliche Änderungen in die deutsche Arbeitswelt bringen soll. Das Paket wurde am 5. Juli 2024 beschlossen und soll im Laufe des Jahres vollständig implementiert werden. Hier sind die wichtigsten Punkte – ausführlich erklärt und mit einigen anschaulichen Beispielen.

Mehrarbeit: Da geht noch was!

Stellen Sie sich vor, Ihr Team könnte Überstunden machen und dafür nicht nur Applaus, sondern auch mehr Geld einheimsen – und das, ohne lästige Steuern zu zahlen. Genau das ermöglicht die neue Regelung der Bundesregierung. Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgeht, werden künftig steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Das gilt für tariflich festgelegte Wochenarbeitszeiten von mindestens 34 Stunden oder 40 Stunden, wenn es keine Tarifvereinbarung gibt.

Nehmen wir als Beispiel Ihren Buchhalter Max. Normalerweise arbeitet er 34 Stunden pro Woche, aber in der heißen Phase der Jahresabschlüsse könnte er nun problemlos auf 40 Stunden aufstocken – und das ohne steuerliche Abzüge. Mehr Geld im Portemonnaie, mehr Effizienz im Büro, und Sie können sich über einen reibungslosen Abschluss freuen. Vielleicht spendieren Sie ihm dann auch mal einen extra Kaffee, um auch das letzte i-Tüpfelchen an Arbeitsmotivation herauszukitzeln.

Arbeitszeit: Flexibilität ist das neue Zauberwort

Festgelegte Arbeitszeiten? Das war einmal. Mit den neuen Maßnahmen können Unternehmen und Arbeitnehmer flexibler agieren. Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zum Thema Arbeitszeit beinhalten zwei wesentliche Punkte: die befristete Abweichung von den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und die Zulässigkeit der Vertrauensarbeitszeit.

Befristete Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz sind möglich, sofern Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies erlauben. Ihre Marketingchefin Lisa hat zum Beispiel ihre besten kreativen Ideen oft spätabends. Mit der neuen Regelung kann sie jetzt ihre Arbeitszeit so gestalten, dass diese kreativen Schübe optimal genutzt werden – und das Unternehmen profitiert von innovativen Marketingkampagnen.

Arbeitsunfähigkeit: Krankmeldung (zu) leicht gemacht?

Ein Anruf beim Arzt ist manchmal der schnellste Weg zur Genesung. Die Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung, die während der Corona-Pandemie galten, sollen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Ziel ist es, eine möglichst bürokratiearme Lösung zu finden. Können zukünftig also Mitarbeiter, die sich morgens krank fühlen, bequem von zu Hause aus beim Arzt anrufen und sich krankschreiben lassen? Die Regelung hätte allerdings Vor- und Nachteile: je einfacher die Krankmeldung, desto einfacher auch ein potenzieller Missbrauch. Mitarbeiter könnten sich zwar besser auskurieren und sind schneller wieder fit für den Büroalltag – sich aber genauso gut „mal eben“ krankmelden und stattdessen an den Badesee fahren.

Befristungsrecht: Altersrentner im Einsatz

Die geplanten Änderungen im Befristungsrecht zielen darauf ab, älteren Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine flexiblere Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Die neue Regelung erlaubt sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer, die bereits Anspruch auf Altersrente haben. Ihr Vertriebler Hans, der nach seinem 65. Geburtstag noch nicht ans Aufhören denkt, kann so weiterhin befristet arbeiten. Er bringt seine jahrelange Erfahrung ein, und Sie profitieren von seiner Expertise.

Kündigungsschutz: Mehr Flexibilität für hohe Einkommen

Im Finanzsektor wird der Kündigungsschutz für Bezieher sehr hoher Einkommen gelockert. Dies soll den deutschen Finanzstandort im internationalen Wettbewerb stärken. Das bedeutet, dass Sie als Unternehmer im Finanzsektor mehr Spielraum haben, wenn es um personelle Entscheidungen auf Führungsebene geht.

Sozialversicherungsrecht: Mehr Netto vom Brutto

Erwerbstätige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, müssen keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung mehr zahlen. Der Arbeitgeberanteil wird dann direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Dies führt dazu, dass ältere Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein höheres Netto-Gehalt erhalten.

Betriebliche Altersversorgung: Sicherheit für alle

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird überarbeitet, sodass mehr Unternehmen diese anbieten und besonders Beschäftigte mit geringem Einkommen davon profitieren können. Ihre Reinigungsfachkraft Maria verdient vielleicht nicht die Welt, aber mit der neuen bAV-Regelung hat sie eine solide Altersvorsorge. So können Sie sicherstellen, dass alle Ihre Mitarbeiter, unabhängig von ihrem Einkommen, eine sichere Zukunft vor sich haben.

Tariftreuegesetz: Fairness im Fokus

Die Tariftreue wird gestärkt, indem Tarifverträge zur Bedingung bei Ausschreibungen gemacht werden. Unternehmen müssen bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge nachweisen, dass sie die geltenden Tarifverträge einhalten. Kontrollmechanismen stellen sicher, dass die vorgegebenen Arbeitsstandards eingehalten werden.

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Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung: Welche Veränderungen die Arbeitswelt 2024 erwarten
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Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung: Welche Veränderungen die Arbeitswelt 2024 erwarten

July 15, 2024
12:00
Uhr

Die Bundesregierung hat am 5. Juli 2024 ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, das die deutsche Arbeitswelt stark verändern wird. Das Paket, das im Laufe des Jahres vollständig implementiert wird, umfasst steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge für Mehrarbeit, flexible Arbeitszeitregelungen und erleichterte Krankmeldungen. Zudem bietet es neue Möglichkeiten für die befristete Weiterbeschäftigung von Altersrentnern und stärkt die betriebliche Altersversorgung. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Attraktivität des deutschen Arbeitsmarktes zu erhöhen und den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Das Wichtigste in Kürze
Mehrarbeit steuerfrei

Zuschläge für Überstunden, die über die tariflich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sind künftig steuer- und sozialversicherungsfrei.

Flexiblere Arbeitszeiten

Befristete Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz und die Einführung der Vertrauensarbeitszeit ermöglichen flexiblere Arbeitszeitmodelle.

Einfachere Krankmeldungen

Die Regelungen zur telefonischen Krankschreibung sollen überprüft und bürokratiearm gestaltet werden.

Weiterbeschäftigung von Altersrentnern

Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können weiterhin ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden, wodurch ihre Expertise im Unternehmen erhalten bleibt.

Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

Verbesserte Regelungen sollen sicherstellen, dass mehr Unternehmen betriebliche Altersversorgungen anbieten, insbesondere für Geringverdiener.

Willkommen in der Zukunft des Arbeitsrechts! Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket geschnürt, das beachtliche Änderungen in die deutsche Arbeitswelt bringen soll. Das Paket wurde am 5. Juli 2024 beschlossen und soll im Laufe des Jahres vollständig implementiert werden. Hier sind die wichtigsten Punkte – ausführlich erklärt und mit einigen anschaulichen Beispielen.

Mehrarbeit: Da geht noch was!

Stellen Sie sich vor, Ihr Team könnte Überstunden machen und dafür nicht nur Applaus, sondern auch mehr Geld einheimsen – und das, ohne lästige Steuern zu zahlen. Genau das ermöglicht die neue Regelung der Bundesregierung. Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgeht, werden künftig steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Das gilt für tariflich festgelegte Wochenarbeitszeiten von mindestens 34 Stunden oder 40 Stunden, wenn es keine Tarifvereinbarung gibt.

Nehmen wir als Beispiel Ihren Buchhalter Max. Normalerweise arbeitet er 34 Stunden pro Woche, aber in der heißen Phase der Jahresabschlüsse könnte er nun problemlos auf 40 Stunden aufstocken – und das ohne steuerliche Abzüge. Mehr Geld im Portemonnaie, mehr Effizienz im Büro, und Sie können sich über einen reibungslosen Abschluss freuen. Vielleicht spendieren Sie ihm dann auch mal einen extra Kaffee, um auch das letzte i-Tüpfelchen an Arbeitsmotivation herauszukitzeln.

Arbeitszeit: Flexibilität ist das neue Zauberwort

Festgelegte Arbeitszeiten? Das war einmal. Mit den neuen Maßnahmen können Unternehmen und Arbeitnehmer flexibler agieren. Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zum Thema Arbeitszeit beinhalten zwei wesentliche Punkte: die befristete Abweichung von den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und die Zulässigkeit der Vertrauensarbeitszeit.

Befristete Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz sind möglich, sofern Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies erlauben. Ihre Marketingchefin Lisa hat zum Beispiel ihre besten kreativen Ideen oft spätabends. Mit der neuen Regelung kann sie jetzt ihre Arbeitszeit so gestalten, dass diese kreativen Schübe optimal genutzt werden – und das Unternehmen profitiert von innovativen Marketingkampagnen.

Arbeitsunfähigkeit: Krankmeldung (zu) leicht gemacht?

Ein Anruf beim Arzt ist manchmal der schnellste Weg zur Genesung. Die Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung, die während der Corona-Pandemie galten, sollen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Ziel ist es, eine möglichst bürokratiearme Lösung zu finden. Können zukünftig also Mitarbeiter, die sich morgens krank fühlen, bequem von zu Hause aus beim Arzt anrufen und sich krankschreiben lassen? Die Regelung hätte allerdings Vor- und Nachteile: je einfacher die Krankmeldung, desto einfacher auch ein potenzieller Missbrauch. Mitarbeiter könnten sich zwar besser auskurieren und sind schneller wieder fit für den Büroalltag – sich aber genauso gut „mal eben“ krankmelden und stattdessen an den Badesee fahren.

Befristungsrecht: Altersrentner im Einsatz

Die geplanten Änderungen im Befristungsrecht zielen darauf ab, älteren Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine flexiblere Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Die neue Regelung erlaubt sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer, die bereits Anspruch auf Altersrente haben. Ihr Vertriebler Hans, der nach seinem 65. Geburtstag noch nicht ans Aufhören denkt, kann so weiterhin befristet arbeiten. Er bringt seine jahrelange Erfahrung ein, und Sie profitieren von seiner Expertise.

Kündigungsschutz: Mehr Flexibilität für hohe Einkommen

Im Finanzsektor wird der Kündigungsschutz für Bezieher sehr hoher Einkommen gelockert. Dies soll den deutschen Finanzstandort im internationalen Wettbewerb stärken. Das bedeutet, dass Sie als Unternehmer im Finanzsektor mehr Spielraum haben, wenn es um personelle Entscheidungen auf Führungsebene geht.

Sozialversicherungsrecht: Mehr Netto vom Brutto

Erwerbstätige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, müssen keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung mehr zahlen. Der Arbeitgeberanteil wird dann direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Dies führt dazu, dass ältere Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein höheres Netto-Gehalt erhalten.

Betriebliche Altersversorgung: Sicherheit für alle

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird überarbeitet, sodass mehr Unternehmen diese anbieten und besonders Beschäftigte mit geringem Einkommen davon profitieren können. Ihre Reinigungsfachkraft Maria verdient vielleicht nicht die Welt, aber mit der neuen bAV-Regelung hat sie eine solide Altersvorsorge. So können Sie sicherstellen, dass alle Ihre Mitarbeiter, unabhängig von ihrem Einkommen, eine sichere Zukunft vor sich haben.

Tariftreuegesetz: Fairness im Fokus

Die Tariftreue wird gestärkt, indem Tarifverträge zur Bedingung bei Ausschreibungen gemacht werden. Unternehmen müssen bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge nachweisen, dass sie die geltenden Tarifverträge einhalten. Kontrollmechanismen stellen sicher, dass die vorgegebenen Arbeitsstandards eingehalten werden.

Über die Wachstumsinitiative

Die aktuelle Bundesregierung hat am 05.07.2024 die Wachstumsinitiative vorgestellt, die eng mit dem Bundeshaushalt 2025 verknüpft ist. Die Maßnahmen der Initiative sollen größtenteils im Rahmen des Haushaltsplans umgesetzt werden. Der Haushaltsentwurf 2025 umfasst neben dem regulären Etat auch einen Nachtragshaushalt für 2024, um kurzfristige wirtschaftliche Impulse zu setzen und Wachstumschancen zu fördern. Die Wachstumsinitiative beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen, darunter steuerliche Entlastungen, Investitionen in Infrastruktur und innovative Technologien sowie Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und Bildungspolitik. Diese sollen die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken und langfristig ein stabiles wirtschaftliches Wachstum ermöglichen. Schwerpunkte liegen auf Investitionen in innovative Technologien wie Künstliche Intelligenz, erneuerbare Energien und Elektromobilität, um Deutschlands Position als Technologieführer zu festigen. Zudem wird die Modernisierung der Infrastruktur durch den Ausbau des Breitbandnetzes, des öffentlichen Nahverkehrs und die Erneuerung von Verkehrswegen forciert. Ein weiterer Fokus der Initiative liegt auf der Förderung von Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Bildungspolitik, um langfristiges und nachhaltiges Wachstum zu sichern. Insgesamt strebt die Bundesregierung damit einen ganzheitlichen Ansatz an, um die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands nachhaltig zu stärken.

Fazit

Diese Maßnahmen der Bundesregierung sollen nicht nur die Attraktivität des deutschen Arbeitsmarktes erhöhen, sondern auch den Fachkräftemangel bekämpfen und die wirtschaftliche Dynamik fördern. Max, Lisa, Hans und ihre Kollegen können sich auf frischen Wind in ihrem Arbeitsalltag freuen. Und für Arbeitgeber gilt: machen Sie sich bereit für die neuen Spielregeln und nutzen Sie die Chancen, die sich Ihnen bieten!

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Dr. iur. Anton Barrein
Rechtsanwalt

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