Sanierung & Insolvenz

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Anfechtung nach Anfechtungs­gesetz

Als Gläubiger:in kann es passieren, dass Sie zwar einen Vollstreckungstitel gegen Ihre/n Schuldner:in erstritten haben, eine Vollstreckung aus diesem Titel aber leider fruchtlos bleibt.

In solchen Fällen kann es für Sie allerdings durchaus noch Möglichkeiten geben, wie Sie an Ihr Geld kommen können: Wenn Sie z. B. erfahren, dass eine Immobilie Ihrer Schuldner:in, um diese dem Vollstreckungszugriff zu entziehen, auf den/die Ehepartner:in oder das Kind übertragen wurde, kann eine Zwangsvollstreckung in diese Immobilie unter gewissen Voraussetzungen für Sie weiterhin möglich sein.

Kommen Sie auch in solchen Situationen gern auf uns zu. Wir helfen Ihnen und beraten Sie, wie Sie möglicherweise doch noch an Ihr Geld kommen können.

Insolvenz­recht

Das Insolvenzrecht regelt die Rechte und Pflichten sämtlicher Personen, die von der Insolvenz eines Unternehmens betroffen sind, d. h. insbesondere die Rechte und Pflichten

  • des schuldnerischen Unternehmens selbst (z. B. die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen),
  • der beteiligten Gläubiger:innen bzw. Vertragspartner:innen des schuldnerischen Unternehmens sowie
  • der Insolvenzverwalter:innen.

Durch ein Insolvenzverfahren sollen die Forderungen sämtlicher Gläubiger:innen des Unternehmens gleichermaßen und bestmöglich befriedigt werden. Dabei geht es allerdings längst nicht immer nur um die bloße Abwicklung des insolventen Unternehmens. Vielmehr soll dem insolventen Unternehmen im besten Fall ermöglicht werden, sich zu sanieren und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu starten.

Anfechtung nach Insolvenz­ordnung

Mit einer Insolvenzanfechtung können Insolvenzverwalter:innen abgeflossenes Vermögen unter gewissen Voraussetzungen zur Insolvenzmasse zurückfordern. Warum ist das möglich?

Bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, lassen Schuldner:innen nicht selten einzelnen Gläubiger:innen noch etwas ihres Vermögens zukommen. Die übrigen Gläubiger:innen, welche nichts mehr erhalten haben, werden dadurch natürlich entsprechend benachteiligt. Vor diesem Hintergrund haben Insolvenzverwalter:innen die Möglichkeit, diese Abflüsse – also das abgeflossene Vermögen – zurückzuholen. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Gläubiger:innen die gleiche Behandlung erfahren.

Jeder Fall ist anders und individuell zu betrachten. Deshalb empfehlen wir Betroffenen, die sich einer Anfechtung von erhaltenen Zahlungen durch einen Insolvenzverwalter ausgesetzt sehen, sich bereits bei außergerichtlicher Inanspruchnahme sofort beraten zu lassen. Kommen Sie frühzeitig auf uns zu: Unsere Expert:innen stehen Ihnen gerne zur Seite, helfen Ihnen und vertreten Sie.

Eigen­verwaltung, Insolvenz­plan- oder Schutzschirm­verfahren

Um das eigene Unternehmen zu sanieren, statt es abzuwickeln, gibt es für Sie verschiedene Optionen: einen Insolvenzplan, die Eigenverwaltung, ein Schutzschirmverfahren etc.

Aber welche der Möglichkeiten kommt für Sie in Betracht? Hier ergeben sich viele rechtliche Herausforderungen und Fragen. Egal in welchem Stadium einer Insolvenz oder Krise Sie sich befinden: Wir beraten zu Ihren Optionen sowie den verschiedenen Verfahrensarten und vertreten Sie gerne.

Geschäfts­führer­haftung

Wenn die von Ihnen als Geschäftsführer:in oder Vorstand vertretene Gesellschaft zahlungsunfähig wird oder überschuldet ist, ist das Risiko für Sie besonders groß, in erheblichem Umfang persönlich zu haften.

Aber ab wann genau haften Sie als Geschäftsführung einer GmbH oder Vorstand einer AG? Wo ist die Grenze zwischen erlaubtem Risiko und einer Pflichtverletzung? Was dürfen Sie bei Eintritt einer finanziellen Krise noch tun?

Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne – und begrenzen dadurch Ihr Haftungsrisiko nachhaltig: Durch frühzeitige anwaltliche Beratung kann eine Haftung schon bei Beginn der Krise vermieden oder zumindest minimiert werden. Unsere Expert:innen für Insolvenzrecht helfen Ihnen beim Umgang mit Haftungsrisiken und entwickeln mit Ihnen individuelle Strategien, um diese zu reduzieren.

Insolvenz bei Kund:in oder Lieferant:in

Auch innerhalb der Lieferketten läuft nicht immer alles glatt. Viele Unternehmen leiden z. B. unter der Corona-Pandemie enorm und müssen deshalb Insolvenz anmelden. Aber wie steht es um Ihre bestehenden Aufträge, wenn Ihr/e Kund:in in die Pleite schlittert? Ist die Fortsetzung der Vertragsbeziehung bei Insolvenz einer/s Vertragspartner:in möglich?

Fragen über Fragen. Wir beantworten sie Ihnen gerne und helfen Ihnen in dieser heiklen Situation. Unsere Expert:innen für Insolvenzrecht beraten Sie versiert zu allen potenziellen Risiken und Absicherungsmöglichkeiten in jedem Verfahrensabschnitt: Was können Sie während des Insolvenzantrags- oder im bereits eröffneten Insolvenzverfahren tun? Unter welchen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf die Bezahlung einer Leistung? Können Sie Ihrem/r Lieferant:in bei Zahlungsverzug kündigen?

Kommen Sie auf uns zu und holen Sie sich Ihre Handlungsempfehlungen. Unsere Rechtsanwält:innen helfen Ihnen.

Insolvenz­antrag

Sie können nicht mehr zahlen? Der Berg an Schulden wird nicht kleiner? Kommen Sie zu uns – wir helfen Ihnen.

Wenn Ihr Unternehmen auf eine Krise zusteuert, sind wir Ihr Fels in der Brandung. Unser Expertenteam für Insolvenzrecht berät Sie über die Möglichkeiten, Ihr Unternehmen zu retten: Was müssen Gesellschaften, Einzelunternehmen und Solo-Selbstständige bei Regelinsolvenzanträgen beachten? Für welches Verfahren können und sollten Sie sich entscheiden?

Je früher Sie zu uns kommen, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen: Restrukturierung? Insolvenz in Eigenverwaltung, mit Insolvenzplan oder doch die klassische Insolvenz? Wir beraten und vertreten Sie – egal ob als GmbH, AG, Einzelunternehmer:in oder Solo-Selbstständige:r. Unsere Rechtsanwält:innen gehen mit Ihnen die für Sie in Betracht kommenden Optionen durch.

Vertretung im Restruk­turierung­sverfahren nach StaRUG

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) soll Unternehmen helfen, sich leichter als bisher auch ohne Gerichtsverfahren neu aufzustellen.

Beim StaRUG handelt es sich um ein eigenes Restrukturierungsverfahren mit größerem Handlungsspielraum. Es soll Unternehmen helfen, sich auch ohne gerichtliches Insolvenzverfahren leichter neu aufzustellen. Dies geschieht auf der Grundlage eines sogenannten Restrukturierungsplans.

Die Besonderheit bei diesem modernen Sanierungsinstrument ist, dass nicht alle Gläubiger:innen von dem Restrukturierungsplan betroffen sein müssen: Sie als Schuldner:in können sich die Planbetroffenen hier selbst auswählen.

Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und vertreten Sie in Ihrem Restrukturierungsverfahren, um Ihr Unternehmen zu retten.

Zwangsvoll­streckung

Bei dem Wort Zwangsvollstreckung sträuben sich vielen die Haare. Aber was passiert dabei eigentlich genau? Bei einer Zwangsvollstreckung werden die Ansprüche von Gläubiger:innen gegenüber ihren Schuldner:innen mit den Mitteln des Staates durchgesetzt. Mit anderen Worten: Der Staat beschlagnahmt Gegenstände bzw. Forderungen der einen Partei, um die Ansprüche der anderen Partei zu befriedigen. Denn was nützt das schönste Urteil, wenn die Gegenseite im Nachhinein nicht zahlt?

Dies ist der Ansatzpunkt der Zwangsvollstreckung: Sie beauftragen uns mit der Durchsetzung von Zahlungs-, Herausgabe-, Auskunfts- und/oder Unterlassungsansprüchen. Für die Durchsetzung der Forderung bedienen wir uns des Vollstreckungsgerichts oder der jeweiligen Gerichtsvollzieher:innen.

Unsere Rechtsanwält:innen setzen Ihre unbezahlten Geldforderungen in allen Bereichen durch.

Auslands­vollstreckung

Um den Schulden zu entfliehen, versuchen Schuldner:innen immer häufiger, ins (europäische) Ausland zu ziehen. Allerdings haben sie dabei die Rechnung ohne die Auslandsvollstreckung gemacht. Denn Sie als Gläubiger:in sind dagegen nicht machtlos.

Wir übernehmen für Sie den grenzüberschreitenden Forderungseinzug. Außerdem stehen wir Ihnen auch für eine Durchsetzung Ihrer Forderung im Ausland mit Rat und Tat zur Seite, schaffen die notwendigen Voraussetzungen und vollstrecken vor Ort.

Forderungs- und Immobiliar­vollstreckung

Sobald ein Vollstreckungstitel (z. B. ein Urteil oder Beschluss) vorliegt, übernehmen wir für Sie die Vollstreckung und suchen den effizientesten Weg, um Ihre Forderung zu realisieren. Dabei behalten wir stets die Kosten im Blick.

Im Rahmen der Forderungsvollstreckung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder beauftragen wir die jeweiligen Gerichtsvollzieher:innen mit der Pfändung Ihrer Ansprüche oder wir setzen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse in das Vermögen der Gegenseite über das Vollstreckungsgericht durch.

Bei der Immobiliarvollstreckung findet die Zwangsvollstreckung in z. B. ein Grundstück oder ein Gebäude statt – also in unbewegliches Vermögen. Sollte die Gegenseite über Grundbesitz verfügen, lassen wir über das Grundbuchamt Zwangssicherungshypotheken eintragen, um Ihre Forderungen abzusichern. Daraus betreiben wir nachfolgend auch die Zwangsversteigerung dieses Grundbesitzes.

Bei der Vollstreckung von Unterhaltsforderungen übernehmen wir für Sie die oftmals schwierige Forderungsberechnung. Außerdem erwirken wir Dauerpfändungen, die sich nicht an den normalen Pfändungsfreigrenzen orientieren müssen.

Forderungs­einzug

Bei einem Forderungseinzug werden Außenstände (Ihre finanziellen Forderungen an Dritte) effizient realisiert und für Sie durchgesetzt. Dieses kann dann der Fall sein, wenn z. B. Rechnungen nicht bezahlt werden. Beim Forderungsmanagement stehen Schnelligkeit, Effizienz und niedrige Kosten im Vordergrund. Neben etwa verjährungsrechtlichen Problemen haben wir dabei auch stets Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blickfeld.

Wir beraten Sie kompetent und führen Sie durch das gesamte Verfahren. Dabei vertreten wir Sie gerne außergerichtlich, aber selbstverständlich auch im gerichtlichen Prozess und beantragen für Sie Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Natürlich kümmern wir uns anschließend auch um die Zwangsvollstreckung sowie deren entsprechende Überwachung.

Vollstreckungs­abwehr

Wir verteidigen Sie effektiv gegen Vollstreckungsabwehrklagen. Sollten Sie im Rahmen einer solchen Klage in Anspruch genommen werden, übernehmen wir Ihre Vertretung im gerichtlichen Verfahren.

Auch wenn rechtswidrige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet wurden, unterziehen wir diese einer rechtlichen Überprüfung und ergreifen für Sie umgehend Gegenmaßnahmen. Unsere Expert:innen legen für Sie Vollstreckungserinnerungen ein und erheben u. a. Drittwiderspruchsklagen.

Anfechtung nach Anfechtungs­gesetz

Als Gläubiger:in kann es passieren, dass Sie zwar einen Vollstreckungstitel gegen Ihre/n Schuldner:in erstritten haben, eine Vollstreckung aus diesem Titel aber leider fruchtlos bleibt.

In solchen Fällen kann es für Sie allerdings durchaus noch Möglichkeiten geben, wie Sie an Ihr Geld kommen können: Wenn Sie z. B. erfahren, dass eine Immobilie Ihrer Schuldner:in, um diese dem Vollstreckungszugriff zu entziehen, auf den/die Ehepartner:in oder das Kind übertragen wurde, kann eine Zwangsvollstreckung in diese Immobilie unter gewissen Voraussetzungen für Sie weiterhin möglich sein.

Kommen Sie auch in solchen Situationen gern auf uns zu. Wir helfen Ihnen und beraten Sie, wie Sie möglicherweise doch noch an Ihr Geld kommen können.

Insolvenz­recht

Das Insolvenzrecht regelt die Rechte und Pflichten sämtlicher Personen, die von der Insolvenz eines Unternehmens betroffen sind, d. h. insbesondere die Rechte und Pflichten

  • des schuldnerischen Unternehmens selbst (z. B. die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen),
  • der beteiligten Gläubiger:innen bzw. Vertragspartner:innen des schuldnerischen Unternehmens sowie
  • der Insolvenzverwalter:innen.

Durch ein Insolvenzverfahren sollen die Forderungen sämtlicher Gläubiger:innen des Unternehmens gleichermaßen und bestmöglich befriedigt werden. Dabei geht es allerdings längst nicht immer nur um die bloße Abwicklung des insolventen Unternehmens. Vielmehr soll dem insolventen Unternehmen im besten Fall ermöglicht werden, sich zu sanieren und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu starten.

Anfechtung nach Insolvenz­ordnung

Mit einer Insolvenzanfechtung können Insolvenzverwalter:innen abgeflossenes Vermögen unter gewissen Voraussetzungen zur Insolvenzmasse zurückfordern. Warum ist das möglich?

Bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, lassen Schuldner:innen nicht selten einzelnen Gläubiger:innen noch etwas ihres Vermögens zukommen. Die übrigen Gläubiger:innen, welche nichts mehr erhalten haben, werden dadurch natürlich entsprechend benachteiligt. Vor diesem Hintergrund haben Insolvenzverwalter:innen die Möglichkeit, diese Abflüsse – also das abgeflossene Vermögen – zurückzuholen. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Gläubiger:innen die gleiche Behandlung erfahren.

Jeder Fall ist anders und individuell zu betrachten. Deshalb empfehlen wir Betroffenen, die sich einer Anfechtung von erhaltenen Zahlungen durch einen Insolvenzverwalter ausgesetzt sehen, sich bereits bei außergerichtlicher Inanspruchnahme sofort beraten zu lassen. Kommen Sie frühzeitig auf uns zu: Unsere Expert:innen stehen Ihnen gerne zur Seite, helfen Ihnen und vertreten Sie.

Eigen­verwaltung, Insolvenz­plan- oder Schutzschirm­verfahren

Um das eigene Unternehmen zu sanieren, statt es abzuwickeln, gibt es für Sie verschiedene Optionen: einen Insolvenzplan, die Eigenverwaltung, ein Schutzschirmverfahren etc.

Aber welche der Möglichkeiten kommt für Sie in Betracht? Hier ergeben sich viele rechtliche Herausforderungen und Fragen. Egal in welchem Stadium einer Insolvenz oder Krise Sie sich befinden: Wir beraten zu Ihren Optionen sowie den verschiedenen Verfahrensarten und vertreten Sie gerne.

Geschäfts­führer­haftung

Wenn die von Ihnen als Geschäftsführer:in oder Vorstand vertretene Gesellschaft zahlungsunfähig wird oder überschuldet ist, ist das Risiko für Sie besonders groß, in erheblichem Umfang persönlich zu haften.

Aber ab wann genau haften Sie als Geschäftsführung einer GmbH oder Vorstand einer AG? Wo ist die Grenze zwischen erlaubtem Risiko und einer Pflichtverletzung? Was dürfen Sie bei Eintritt einer finanziellen Krise noch tun?

Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne – und begrenzen dadurch Ihr Haftungsrisiko nachhaltig: Durch frühzeitige anwaltliche Beratung kann eine Haftung schon bei Beginn der Krise vermieden oder zumindest minimiert werden. Unsere Expert:innen für Insolvenzrecht helfen Ihnen beim Umgang mit Haftungsrisiken und entwickeln mit Ihnen individuelle Strategien, um diese zu reduzieren.

Insolvenz bei Kund:in oder Lieferant:in

Auch innerhalb der Lieferketten läuft nicht immer alles glatt. Viele Unternehmen leiden z. B. unter der Corona-Pandemie enorm und müssen deshalb Insolvenz anmelden. Aber wie steht es um Ihre bestehenden Aufträge, wenn Ihr/e Kund:in in die Pleite schlittert? Ist die Fortsetzung der Vertragsbeziehung bei Insolvenz einer/s Vertragspartner:in möglich?

Fragen über Fragen. Wir beantworten sie Ihnen gerne und helfen Ihnen in dieser heiklen Situation. Unsere Expert:innen für Insolvenzrecht beraten Sie versiert zu allen potenziellen Risiken und Absicherungsmöglichkeiten in jedem Verfahrensabschnitt: Was können Sie während des Insolvenzantrags- oder im bereits eröffneten Insolvenzverfahren tun? Unter welchen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf die Bezahlung einer Leistung? Können Sie Ihrem/r Lieferant:in bei Zahlungsverzug kündigen?

Kommen Sie auf uns zu und holen Sie sich Ihre Handlungsempfehlungen. Unsere Rechtsanwält:innen helfen Ihnen.

Insolvenz­antrag

Sie können nicht mehr zahlen? Der Berg an Schulden wird nicht kleiner? Kommen Sie zu uns – wir helfen Ihnen.

Wenn Ihr Unternehmen auf eine Krise zusteuert, sind wir Ihr Fels in der Brandung. Unser Expertenteam für Insolvenzrecht berät Sie über die Möglichkeiten, Ihr Unternehmen zu retten: Was müssen Gesellschaften, Einzelunternehmen und Solo-Selbstständige bei Regelinsolvenzanträgen beachten? Für welches Verfahren können und sollten Sie sich entscheiden?

Je früher Sie zu uns kommen, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen: Restrukturierung? Insolvenz in Eigenverwaltung, mit Insolvenzplan oder doch die klassische Insolvenz? Wir beraten und vertreten Sie – egal ob als GmbH, AG, Einzelunternehmer:in oder Solo-Selbstständige:r. Unsere Rechtsanwält:innen gehen mit Ihnen die für Sie in Betracht kommenden Optionen durch.

Vertretung im Restruk­turierung­sverfahren nach StaRUG

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) soll Unternehmen helfen, sich leichter als bisher auch ohne Gerichtsverfahren neu aufzustellen.

Beim StaRUG handelt es sich um ein eigenes Restrukturierungsverfahren mit größerem Handlungsspielraum. Es soll Unternehmen helfen, sich auch ohne gerichtliches Insolvenzverfahren leichter neu aufzustellen. Dies geschieht auf der Grundlage eines sogenannten Restrukturierungsplans.

Die Besonderheit bei diesem modernen Sanierungsinstrument ist, dass nicht alle Gläubiger:innen von dem Restrukturierungsplan betroffen sein müssen: Sie als Schuldner:in können sich die Planbetroffenen hier selbst auswählen.

Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und vertreten Sie in Ihrem Restrukturierungsverfahren, um Ihr Unternehmen zu retten.

Zwangsvoll­streckung

Bei dem Wort Zwangsvollstreckung sträuben sich vielen die Haare. Aber was passiert dabei eigentlich genau? Bei einer Zwangsvollstreckung werden die Ansprüche von Gläubiger:innen gegenüber ihren Schuldner:innen mit den Mitteln des Staates durchgesetzt. Mit anderen Worten: Der Staat beschlagnahmt Gegenstände bzw. Forderungen der einen Partei, um die Ansprüche der anderen Partei zu befriedigen. Denn was nützt das schönste Urteil, wenn die Gegenseite im Nachhinein nicht zahlt?

Dies ist der Ansatzpunkt der Zwangsvollstreckung: Sie beauftragen uns mit der Durchsetzung von Zahlungs-, Herausgabe-, Auskunfts- und/oder Unterlassungsansprüchen. Für die Durchsetzung der Forderung bedienen wir uns des Vollstreckungsgerichts oder der jeweiligen Gerichtsvollzieher:innen.

Unsere Rechtsanwält:innen setzen Ihre unbezahlten Geldforderungen in allen Bereichen durch.

Auslands­vollstreckung

Um den Schulden zu entfliehen, versuchen Schuldner:innen immer häufiger, ins (europäische) Ausland zu ziehen. Allerdings haben sie dabei die Rechnung ohne die Auslandsvollstreckung gemacht. Denn Sie als Gläubiger:in sind dagegen nicht machtlos.

Wir übernehmen für Sie den grenzüberschreitenden Forderungseinzug. Außerdem stehen wir Ihnen auch für eine Durchsetzung Ihrer Forderung im Ausland mit Rat und Tat zur Seite, schaffen die notwendigen Voraussetzungen und vollstrecken vor Ort.

Forderungs- und Immobiliar­vollstreckung

Sobald ein Vollstreckungstitel (z. B. ein Urteil oder Beschluss) vorliegt, übernehmen wir für Sie die Vollstreckung und suchen den effizientesten Weg, um Ihre Forderung zu realisieren. Dabei behalten wir stets die Kosten im Blick.

Im Rahmen der Forderungsvollstreckung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder beauftragen wir die jeweiligen Gerichtsvollzieher:innen mit der Pfändung Ihrer Ansprüche oder wir setzen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse in das Vermögen der Gegenseite über das Vollstreckungsgericht durch.

Bei der Immobiliarvollstreckung findet die Zwangsvollstreckung in z. B. ein Grundstück oder ein Gebäude statt – also in unbewegliches Vermögen. Sollte die Gegenseite über Grundbesitz verfügen, lassen wir über das Grundbuchamt Zwangssicherungshypotheken eintragen, um Ihre Forderungen abzusichern. Daraus betreiben wir nachfolgend auch die Zwangsversteigerung dieses Grundbesitzes.

Bei der Vollstreckung von Unterhaltsforderungen übernehmen wir für Sie die oftmals schwierige Forderungsberechnung. Außerdem erwirken wir Dauerpfändungen, die sich nicht an den normalen Pfändungsfreigrenzen orientieren müssen.

Forderungs­einzug

Bei einem Forderungseinzug werden Außenstände (Ihre finanziellen Forderungen an Dritte) effizient realisiert und für Sie durchgesetzt. Dieses kann dann der Fall sein, wenn z. B. Rechnungen nicht bezahlt werden. Beim Forderungsmanagement stehen Schnelligkeit, Effizienz und niedrige Kosten im Vordergrund. Neben etwa verjährungsrechtlichen Problemen haben wir dabei auch stets Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blickfeld.

Wir beraten Sie kompetent und führen Sie durch das gesamte Verfahren. Dabei vertreten wir Sie gerne außergerichtlich, aber selbstverständlich auch im gerichtlichen Prozess und beantragen für Sie Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Natürlich kümmern wir uns anschließend auch um die Zwangsvollstreckung sowie deren entsprechende Überwachung.

Vollstreckungs­abwehr

Wir verteidigen Sie effektiv gegen Vollstreckungsabwehrklagen. Sollten Sie im Rahmen einer solchen Klage in Anspruch genommen werden, übernehmen wir Ihre Vertretung im gerichtlichen Verfahren.

Auch wenn rechtswidrige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet wurden, unterziehen wir diese einer rechtlichen Überprüfung und ergreifen für Sie umgehend Gegenmaßnahmen. Unsere Expert:innen legen für Sie Vollstreckungserinnerungen ein und erheben u. a. Drittwiderspruchsklagen.

Anfechtung nach Anfechtungs­gesetz

Als Gläubiger:in kann es passieren, dass Sie zwar einen Vollstreckungstitel gegen Ihre/n Schuldner:in erstritten haben, eine Vollstreckung aus diesem Titel aber leider fruchtlos bleibt.

In solchen Fällen kann es für Sie allerdings durchaus noch Möglichkeiten geben, wie Sie an Ihr Geld kommen können: Wenn Sie z. B. erfahren, dass eine Immobilie Ihrer Schuldner:in, um diese dem Vollstreckungszugriff zu entziehen, auf den/die Ehepartner:in oder das Kind übertragen wurde, kann eine Zwangsvollstreckung in diese Immobilie unter gewissen Voraussetzungen für Sie weiterhin möglich sein.

Kommen Sie auch in solchen Situationen gern auf uns zu. Wir helfen Ihnen und beraten Sie, wie Sie möglicherweise doch noch an Ihr Geld kommen können.

Insolvenz­recht

Das Insolvenzrecht regelt die Rechte und Pflichten sämtlicher Personen, die von der Insolvenz eines Unternehmens betroffen sind, d. h. insbesondere die Rechte und Pflichten

  • des schuldnerischen Unternehmens selbst (z. B. die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen),
  • der beteiligten Gläubiger:innen bzw. Vertragspartner:innen des schuldnerischen Unternehmens sowie
  • der Insolvenzverwalter:innen.

Durch ein Insolvenzverfahren sollen die Forderungen sämtlicher Gläubiger:innen des Unternehmens gleichermaßen und bestmöglich befriedigt werden. Dabei geht es allerdings längst nicht immer nur um die bloße Abwicklung des insolventen Unternehmens. Vielmehr soll dem insolventen Unternehmen im besten Fall ermöglicht werden, sich zu sanieren und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu starten.

Anfechtung nach Insolvenz­ordnung

Mit einer Insolvenzanfechtung können Insolvenzverwalter:innen abgeflossenes Vermögen unter gewissen Voraussetzungen zur Insolvenzmasse zurückfordern. Warum ist das möglich?

Bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, lassen Schuldner:innen nicht selten einzelnen Gläubiger:innen noch etwas ihres Vermögens zukommen. Die übrigen Gläubiger:innen, welche nichts mehr erhalten haben, werden dadurch natürlich entsprechend benachteiligt. Vor diesem Hintergrund haben Insolvenzverwalter:innen die Möglichkeit, diese Abflüsse – also das abgeflossene Vermögen – zurückzuholen. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Gläubiger:innen die gleiche Behandlung erfahren.

Jeder Fall ist anders und individuell zu betrachten. Deshalb empfehlen wir Betroffenen, die sich einer Anfechtung von erhaltenen Zahlungen durch einen Insolvenzverwalter ausgesetzt sehen, sich bereits bei außergerichtlicher Inanspruchnahme sofort beraten zu lassen. Kommen Sie frühzeitig auf uns zu: Unsere Expert:innen stehen Ihnen gerne zur Seite, helfen Ihnen und vertreten Sie.

Eigen­verwaltung, Insolvenz­plan- oder Schutzschirm­verfahren

Um das eigene Unternehmen zu sanieren, statt es abzuwickeln, gibt es für Sie verschiedene Optionen: einen Insolvenzplan, die Eigenverwaltung, ein Schutzschirmverfahren etc.

Aber welche der Möglichkeiten kommt für Sie in Betracht? Hier ergeben sich viele rechtliche Herausforderungen und Fragen. Egal in welchem Stadium einer Insolvenz oder Krise Sie sich befinden: Wir beraten zu Ihren Optionen sowie den verschiedenen Verfahrensarten und vertreten Sie gerne.

Geschäfts­führer­haftung

Wenn die von Ihnen als Geschäftsführer:in oder Vorstand vertretene Gesellschaft zahlungsunfähig wird oder überschuldet ist, ist das Risiko für Sie besonders groß, in erheblichem Umfang persönlich zu haften.

Aber ab wann genau haften Sie als Geschäftsführung einer GmbH oder Vorstand einer AG? Wo ist die Grenze zwischen erlaubtem Risiko und einer Pflichtverletzung? Was dürfen Sie bei Eintritt einer finanziellen Krise noch tun?

Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne – und begrenzen dadurch Ihr Haftungsrisiko nachhaltig: Durch frühzeitige anwaltliche Beratung kann eine Haftung schon bei Beginn der Krise vermieden oder zumindest minimiert werden. Unsere Expert:innen für Insolvenzrecht helfen Ihnen beim Umgang mit Haftungsrisiken und entwickeln mit Ihnen individuelle Strategien, um diese zu reduzieren.

Insolvenz bei Kund:in oder Lieferant:in

Auch innerhalb der Lieferketten läuft nicht immer alles glatt. Viele Unternehmen leiden z. B. unter der Corona-Pandemie enorm und müssen deshalb Insolvenz anmelden. Aber wie steht es um Ihre bestehenden Aufträge, wenn Ihr/e Kund:in in die Pleite schlittert? Ist die Fortsetzung der Vertragsbeziehung bei Insolvenz einer/s Vertragspartner:in möglich?

Fragen über Fragen. Wir beantworten sie Ihnen gerne und helfen Ihnen in dieser heiklen Situation. Unsere Expert:innen für Insolvenzrecht beraten Sie versiert zu allen potenziellen Risiken und Absicherungsmöglichkeiten in jedem Verfahrensabschnitt: Was können Sie während des Insolvenzantrags- oder im bereits eröffneten Insolvenzverfahren tun? Unter welchen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf die Bezahlung einer Leistung? Können Sie Ihrem/r Lieferant:in bei Zahlungsverzug kündigen?

Kommen Sie auf uns zu und holen Sie sich Ihre Handlungsempfehlungen. Unsere Rechtsanwält:innen helfen Ihnen.

Insolvenz­antrag

Sie können nicht mehr zahlen? Der Berg an Schulden wird nicht kleiner? Kommen Sie zu uns – wir helfen Ihnen.

Wenn Ihr Unternehmen auf eine Krise zusteuert, sind wir Ihr Fels in der Brandung. Unser Expertenteam für Insolvenzrecht berät Sie über die Möglichkeiten, Ihr Unternehmen zu retten: Was müssen Gesellschaften, Einzelunternehmen und Solo-Selbstständige bei Regelinsolvenzanträgen beachten? Für welches Verfahren können und sollten Sie sich entscheiden?

Je früher Sie zu uns kommen, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen: Restrukturierung? Insolvenz in Eigenverwaltung, mit Insolvenzplan oder doch die klassische Insolvenz? Wir beraten und vertreten Sie – egal ob als GmbH, AG, Einzelunternehmer:in oder Solo-Selbstständige:r. Unsere Rechtsanwält:innen gehen mit Ihnen die für Sie in Betracht kommenden Optionen durch.

Vertretung im Restruk­turierung­sverfahren nach StaRUG

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) soll Unternehmen helfen, sich leichter als bisher auch ohne Gerichtsverfahren neu aufzustellen.

Beim StaRUG handelt es sich um ein eigenes Restrukturierungsverfahren mit größerem Handlungsspielraum. Es soll Unternehmen helfen, sich auch ohne gerichtliches Insolvenzverfahren leichter neu aufzustellen. Dies geschieht auf der Grundlage eines sogenannten Restrukturierungsplans.

Die Besonderheit bei diesem modernen Sanierungsinstrument ist, dass nicht alle Gläubiger:innen von dem Restrukturierungsplan betroffen sein müssen: Sie als Schuldner:in können sich die Planbetroffenen hier selbst auswählen.

Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und vertreten Sie in Ihrem Restrukturierungsverfahren, um Ihr Unternehmen zu retten.

Zwangsvoll­streckung

Bei dem Wort Zwangsvollstreckung sträuben sich vielen die Haare. Aber was passiert dabei eigentlich genau? Bei einer Zwangsvollstreckung werden die Ansprüche von Gläubiger:innen gegenüber ihren Schuldner:innen mit den Mitteln des Staates durchgesetzt. Mit anderen Worten: Der Staat beschlagnahmt Gegenstände bzw. Forderungen der einen Partei, um die Ansprüche der anderen Partei zu befriedigen. Denn was nützt das schönste Urteil, wenn die Gegenseite im Nachhinein nicht zahlt?

Dies ist der Ansatzpunkt der Zwangsvollstreckung: Sie beauftragen uns mit der Durchsetzung von Zahlungs-, Herausgabe-, Auskunfts- und/oder Unterlassungsansprüchen. Für die Durchsetzung der Forderung bedienen wir uns des Vollstreckungsgerichts oder der jeweiligen Gerichtsvollzieher:innen.

Unsere Rechtsanwält:innen setzen Ihre unbezahlten Geldforderungen in allen Bereichen durch.

Auslands­vollstreckung

Um den Schulden zu entfliehen, versuchen Schuldner:innen immer häufiger, ins (europäische) Ausland zu ziehen. Allerdings haben sie dabei die Rechnung ohne die Auslandsvollstreckung gemacht. Denn Sie als Gläubiger:in sind dagegen nicht machtlos.

Wir übernehmen für Sie den grenzüberschreitenden Forderungseinzug. Außerdem stehen wir Ihnen auch für eine Durchsetzung Ihrer Forderung im Ausland mit Rat und Tat zur Seite, schaffen die notwendigen Voraussetzungen und vollstrecken vor Ort.

Forderungs- und Immobiliar­vollstreckung

Sobald ein Vollstreckungstitel (z. B. ein Urteil oder Beschluss) vorliegt, übernehmen wir für Sie die Vollstreckung und suchen den effizientesten Weg, um Ihre Forderung zu realisieren. Dabei behalten wir stets die Kosten im Blick.

Im Rahmen der Forderungsvollstreckung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder beauftragen wir die jeweiligen Gerichtsvollzieher:innen mit der Pfändung Ihrer Ansprüche oder wir setzen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse in das Vermögen der Gegenseite über das Vollstreckungsgericht durch.

Bei der Immobiliarvollstreckung findet die Zwangsvollstreckung in z. B. ein Grundstück oder ein Gebäude statt – also in unbewegliches Vermögen. Sollte die Gegenseite über Grundbesitz verfügen, lassen wir über das Grundbuchamt Zwangssicherungshypotheken eintragen, um Ihre Forderungen abzusichern. Daraus betreiben wir nachfolgend auch die Zwangsversteigerung dieses Grundbesitzes.

Bei der Vollstreckung von Unterhaltsforderungen übernehmen wir für Sie die oftmals schwierige Forderungsberechnung. Außerdem erwirken wir Dauerpfändungen, die sich nicht an den normalen Pfändungsfreigrenzen orientieren müssen.

Forderungs­einzug

Bei einem Forderungseinzug werden Außenstände (Ihre finanziellen Forderungen an Dritte) effizient realisiert und für Sie durchgesetzt. Dieses kann dann der Fall sein, wenn z. B. Rechnungen nicht bezahlt werden. Beim Forderungsmanagement stehen Schnelligkeit, Effizienz und niedrige Kosten im Vordergrund. Neben etwa verjährungsrechtlichen Problemen haben wir dabei auch stets Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blickfeld.

Wir beraten Sie kompetent und führen Sie durch das gesamte Verfahren. Dabei vertreten wir Sie gerne außergerichtlich, aber selbstverständlich auch im gerichtlichen Prozess und beantragen für Sie Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Natürlich kümmern wir uns anschließend auch um die Zwangsvollstreckung sowie deren entsprechende Überwachung.

Vollstreckungs­abwehr

Wir verteidigen Sie effektiv gegen Vollstreckungsabwehrklagen. Sollten Sie im Rahmen einer solchen Klage in Anspruch genommen werden, übernehmen wir Ihre Vertretung im gerichtlichen Verfahren.

Auch wenn rechtswidrige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet wurden, unterziehen wir diese einer rechtlichen Überprüfung und ergreifen für Sie umgehend Gegenmaßnahmen. Unsere Expert:innen legen für Sie Vollstreckungserinnerungen ein und erheben u. a. Drittwiderspruchsklagen.

Anfechtung nach Anfechtungs­gesetz

Als Gläubiger:in kann es passieren, dass Sie zwar einen Vollstreckungstitel gegen Ihre/n Schuldner:in erstritten haben, eine Vollstreckung aus diesem Titel aber leider fruchtlos bleibt.

In solchen Fällen kann es für Sie allerdings durchaus noch Möglichkeiten geben, wie Sie an Ihr Geld kommen können: Wenn Sie z. B. erfahren, dass eine Immobilie Ihrer Schuldner:in, um diese dem Vollstreckungszugriff zu entziehen, auf den/die Ehepartner:in oder das Kind übertragen wurde, kann eine Zwangsvollstreckung in diese Immobilie unter gewissen Voraussetzungen für Sie weiterhin möglich sein.

Kommen Sie auch in solchen Situationen gern auf uns zu. Wir helfen Ihnen und beraten Sie, wie Sie möglicherweise doch noch an Ihr Geld kommen können.

Insolvenz­recht

Das Insolvenzrecht regelt die Rechte und Pflichten sämtlicher Personen, die von der Insolvenz eines Unternehmens betroffen sind, d. h. insbesondere die Rechte und Pflichten

  • des schuldnerischen Unternehmens selbst (z. B. die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen),
  • der beteiligten Gläubiger:innen bzw. Vertragspartner:innen des schuldnerischen Unternehmens sowie
  • der Insolvenzverwalter:innen.

Durch ein Insolvenzverfahren sollen die Forderungen sämtlicher Gläubiger:innen des Unternehmens gleichermaßen und bestmöglich befriedigt werden. Dabei geht es allerdings längst nicht immer nur um die bloße Abwicklung des insolventen Unternehmens. Vielmehr soll dem insolventen Unternehmen im besten Fall ermöglicht werden, sich zu sanieren und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu starten.

Anfechtung nach Insolvenz­ordnung

Mit einer Insolvenzanfechtung können Insolvenzverwalter:innen abgeflossenes Vermögen unter gewissen Voraussetzungen zur Insolvenzmasse zurückfordern. Warum ist das möglich?

Bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, lassen Schuldner:innen nicht selten einzelnen Gläubiger:innen noch etwas ihres Vermögens zukommen. Die übrigen Gläubiger:innen, welche nichts mehr erhalten haben, werden dadurch natürlich entsprechend benachteiligt. Vor diesem Hintergrund haben Insolvenzverwalter:innen die Möglichkeit, diese Abflüsse – also das abgeflossene Vermögen – zurückzuholen. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Gläubiger:innen die gleiche Behandlung erfahren.

Jeder Fall ist anders und individuell zu betrachten. Deshalb empfehlen wir Betroffenen, die sich einer Anfechtung von erhaltenen Zahlungen durch einen Insolvenzverwalter ausgesetzt sehen, sich bereits bei außergerichtlicher Inanspruchnahme sofort beraten zu lassen. Kommen Sie frühzeitig auf uns zu: Unsere Expert:innen stehen Ihnen gerne zur Seite, helfen Ihnen und vertreten Sie.

Eigen­verwaltung, Insolvenz­plan- oder Schutzschirm­verfahren

Um das eigene Unternehmen zu sanieren, statt es abzuwickeln, gibt es für Sie verschiedene Optionen: einen Insolvenzplan, die Eigenverwaltung, ein Schutzschirmverfahren etc.

Aber welche der Möglichkeiten kommt für Sie in Betracht? Hier ergeben sich viele rechtliche Herausforderungen und Fragen. Egal in welchem Stadium einer Insolvenz oder Krise Sie sich befinden: Wir beraten zu Ihren Optionen sowie den verschiedenen Verfahrensarten und vertreten Sie gerne.

Geschäfts­führer­haftung

Wenn die von Ihnen als Geschäftsführer:in oder Vorstand vertretene Gesellschaft zahlungsunfähig wird oder überschuldet ist, ist das Risiko für Sie besonders groß, in erheblichem Umfang persönlich zu haften.

Aber ab wann genau haften Sie als Geschäftsführung einer GmbH oder Vorstand einer AG? Wo ist die Grenze zwischen erlaubtem Risiko und einer Pflichtverletzung? Was dürfen Sie bei Eintritt einer finanziellen Krise noch tun?

Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne – und begrenzen dadurch Ihr Haftungsrisiko nachhaltig: Durch frühzeitige anwaltliche Beratung kann eine Haftung schon bei Beginn der Krise vermieden oder zumindest minimiert werden. Unsere Expert:innen für Insolvenzrecht helfen Ihnen beim Umgang mit Haftungsrisiken und entwickeln mit Ihnen individuelle Strategien, um diese zu reduzieren.

Insolvenz bei Kund:in oder Lieferant:in

Auch innerhalb der Lieferketten läuft nicht immer alles glatt. Viele Unternehmen leiden z. B. unter der Corona-Pandemie enorm und müssen deshalb Insolvenz anmelden. Aber wie steht es um Ihre bestehenden Aufträge, wenn Ihr/e Kund:in in die Pleite schlittert? Ist die Fortsetzung der Vertragsbeziehung bei Insolvenz einer/s Vertragspartner:in möglich?

Fragen über Fragen. Wir beantworten sie Ihnen gerne und helfen Ihnen in dieser heiklen Situation. Unsere Expert:innen für Insolvenzrecht beraten Sie versiert zu allen potenziellen Risiken und Absicherungsmöglichkeiten in jedem Verfahrensabschnitt: Was können Sie während des Insolvenzantrags- oder im bereits eröffneten Insolvenzverfahren tun? Unter welchen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf die Bezahlung einer Leistung? Können Sie Ihrem/r Lieferant:in bei Zahlungsverzug kündigen?

Kommen Sie auf uns zu und holen Sie sich Ihre Handlungsempfehlungen. Unsere Rechtsanwält:innen helfen Ihnen.

Insolvenz­antrag

Sie können nicht mehr zahlen? Der Berg an Schulden wird nicht kleiner? Kommen Sie zu uns – wir helfen Ihnen.

Wenn Ihr Unternehmen auf eine Krise zusteuert, sind wir Ihr Fels in der Brandung. Unser Expertenteam für Insolvenzrecht berät Sie über die Möglichkeiten, Ihr Unternehmen zu retten: Was müssen Gesellschaften, Einzelunternehmen und Solo-Selbstständige bei Regelinsolvenzanträgen beachten? Für welches Verfahren können und sollten Sie sich entscheiden?

Je früher Sie zu uns kommen, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen: Restrukturierung? Insolvenz in Eigenverwaltung, mit Insolvenzplan oder doch die klassische Insolvenz? Wir beraten und vertreten Sie – egal ob als GmbH, AG, Einzelunternehmer:in oder Solo-Selbstständige:r. Unsere Rechtsanwält:innen gehen mit Ihnen die für Sie in Betracht kommenden Optionen durch.

Vertretung im Restruk­turierung­sverfahren nach StaRUG

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) soll Unternehmen helfen, sich leichter als bisher auch ohne Gerichtsverfahren neu aufzustellen.

Beim StaRUG handelt es sich um ein eigenes Restrukturierungsverfahren mit größerem Handlungsspielraum. Es soll Unternehmen helfen, sich auch ohne gerichtliches Insolvenzverfahren leichter neu aufzustellen. Dies geschieht auf der Grundlage eines sogenannten Restrukturierungsplans.

Die Besonderheit bei diesem modernen Sanierungsinstrument ist, dass nicht alle Gläubiger:innen von dem Restrukturierungsplan betroffen sein müssen: Sie als Schuldner:in können sich die Planbetroffenen hier selbst auswählen.

Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und vertreten Sie in Ihrem Restrukturierungsverfahren, um Ihr Unternehmen zu retten.

Zwangsvoll­streckung

Bei dem Wort Zwangsvollstreckung sträuben sich vielen die Haare. Aber was passiert dabei eigentlich genau? Bei einer Zwangsvollstreckung werden die Ansprüche von Gläubiger:innen gegenüber ihren Schuldner:innen mit den Mitteln des Staates durchgesetzt. Mit anderen Worten: Der Staat beschlagnahmt Gegenstände bzw. Forderungen der einen Partei, um die Ansprüche der anderen Partei zu befriedigen. Denn was nützt das schönste Urteil, wenn die Gegenseite im Nachhinein nicht zahlt?

Dies ist der Ansatzpunkt der Zwangsvollstreckung: Sie beauftragen uns mit der Durchsetzung von Zahlungs-, Herausgabe-, Auskunfts- und/oder Unterlassungsansprüchen. Für die Durchsetzung der Forderung bedienen wir uns des Vollstreckungsgerichts oder der jeweiligen Gerichtsvollzieher:innen.

Unsere Rechtsanwält:innen setzen Ihre unbezahlten Geldforderungen in allen Bereichen durch.

Auslands­vollstreckung

Um den Schulden zu entfliehen, versuchen Schuldner:innen immer häufiger, ins (europäische) Ausland zu ziehen. Allerdings haben sie dabei die Rechnung ohne die Auslandsvollstreckung gemacht. Denn Sie als Gläubiger:in sind dagegen nicht machtlos.

Wir übernehmen für Sie den grenzüberschreitenden Forderungseinzug. Außerdem stehen wir Ihnen auch für eine Durchsetzung Ihrer Forderung im Ausland mit Rat und Tat zur Seite, schaffen die notwendigen Voraussetzungen und vollstrecken vor Ort.

Forderungs- und Immobiliar­vollstreckung

Sobald ein Vollstreckungstitel (z. B. ein Urteil oder Beschluss) vorliegt, übernehmen wir für Sie die Vollstreckung und suchen den effizientesten Weg, um Ihre Forderung zu realisieren. Dabei behalten wir stets die Kosten im Blick.

Im Rahmen der Forderungsvollstreckung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder beauftragen wir die jeweiligen Gerichtsvollzieher:innen mit der Pfändung Ihrer Ansprüche oder wir setzen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse in das Vermögen der Gegenseite über das Vollstreckungsgericht durch.

Bei der Immobiliarvollstreckung findet die Zwangsvollstreckung in z. B. ein Grundstück oder ein Gebäude statt – also in unbewegliches Vermögen. Sollte die Gegenseite über Grundbesitz verfügen, lassen wir über das Grundbuchamt Zwangssicherungshypotheken eintragen, um Ihre Forderungen abzusichern. Daraus betreiben wir nachfolgend auch die Zwangsversteigerung dieses Grundbesitzes.

Bei der Vollstreckung von Unterhaltsforderungen übernehmen wir für Sie die oftmals schwierige Forderungsberechnung. Außerdem erwirken wir Dauerpfändungen, die sich nicht an den normalen Pfändungsfreigrenzen orientieren müssen.

Forderungs­einzug

Bei einem Forderungseinzug werden Außenstände (Ihre finanziellen Forderungen an Dritte) effizient realisiert und für Sie durchgesetzt. Dieses kann dann der Fall sein, wenn z. B. Rechnungen nicht bezahlt werden. Beim Forderungsmanagement stehen Schnelligkeit, Effizienz und niedrige Kosten im Vordergrund. Neben etwa verjährungsrechtlichen Problemen haben wir dabei auch stets Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blickfeld.

Wir beraten Sie kompetent und führen Sie durch das gesamte Verfahren. Dabei vertreten wir Sie gerne außergerichtlich, aber selbstverständlich auch im gerichtlichen Prozess und beantragen für Sie Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Natürlich kümmern wir uns anschließend auch um die Zwangsvollstreckung sowie deren entsprechende Überwachung.

Vollstreckungs­abwehr

Wir verteidigen Sie effektiv gegen Vollstreckungsabwehrklagen. Sollten Sie im Rahmen einer solchen Klage in Anspruch genommen werden, übernehmen wir Ihre Vertretung im gerichtlichen Verfahren.

Auch wenn rechtswidrige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet wurden, unterziehen wir diese einer rechtlichen Überprüfung und ergreifen für Sie umgehend Gegenmaßnahmen. Unsere Expert:innen legen für Sie Vollstreckungserinnerungen ein und erheben u. a. Drittwiderspruchsklagen.

Unsere Experten für den Fachbereich

Anke Koepler

Rechtsanwältin

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Johannes Blume

Rechtsanwalt

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Sarah Jämmrich

Rechtsanwältin

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Sebastian Jöckel

Rechtsanwalt

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Das erwartet Sie

So arbeiten wir bei der activelaw

Ihre Informationen

Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.

Ihre Chancen

Unsere Expert:innen beraten Sie zu Ihren Erfolgschancen bzw. den individuellen Möglichkeiten für Ihren Fall.

Unser Versprechen

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.

Das sagen unsere Mandanten

"Ich kann die Kanzlei sehr empfehlen."

"Hr. Dr. Rädecke hat mich in einem Verfahren sehr professionell vertreten. Er und sein Team haben mich immer auf dem Laufenden gehalten und Sachverhalte mit mir abgesprochen, verständlich erklärt und umgesetzt. Sie waren immer sehr freundlich und hilfsbereit."

Manja Bassy

"Absolut empfehlenswert."

"Schon seit einigen Jahren arbeite ich immer wieder gerne mit der Kanzlei zusammen. Besonders die Notare, Herr Dr. Wolter und Herr Prechtel sind unkompliziert, freundlich, kompetent und fachlich ausgezeichnet! Ich fühle mich gut aufgehoben in der Kanzlei. Vielen Dank für die wertvolle Beratung. Absolut empfehlenswert!"

Max Im

"Stets freundlich und aufschlussreich."

"Ich war voll zufrieden in allen Belangen. Jeder Schriftverkehr wurde schnell beantwortet, Termine gehalten, persönliche Gespräche waren stets freundlich und aufschlussreichBesonders F.Herre als Anwältin war immer für mich erreichbar, bestens informiert und vorbereitet. Ich kann in Familienangelegenheiten nur empfehlen hier den direkten Kontakt zu suchen."

Sven Tietze

"Mit activelaw sind wir in den besten Händen."

"Wir sind als Unternehmen immer wieder in Situationen wo wir fachgebunden Hilfe und Unterstützung benötigen. Mit activelaw sind wir in den besten Händen, die man sich wünschen kann. Egal ob ob Arbeitsrecht, Versicherungsrecht oder Wirtschaftsrecht.Ich kann activelaw nur wärmstens empfehlen. Top Vertretung und Preis Leistung sind für das was wir bekommen völlig in Ordnung."

Jürgen Huhn

FAQs

Häufig gestellte Frage

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