Wir sorgen dafür, dass Ihre wichtigsten Entscheidungen rechtlich abgesichert und einfach umsetzbar sind. In den Bereichen Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht sowie Vorsorge & Betreuung.

Ein Schwerpunkt unserer täglichen Praxis liegt im Immobilienrecht.
Darüber hinaus beraten und beurkunden wir für Sie gerne bei allen anderen formbedürftigen Rechtsgeschäften:
Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen und finden auch bei unkonventionellen Sachverhalten passgenaue Realisierungsmöglichkeiten. Durch eine ausgewogene notarielle Vertragsgestaltung werden die Interessen der Verkäufer:innen und Käufer:innen in einen Ausgleich gebracht und sämtliche Vertragsparteien bei der Vertragsabwicklung rechtlich abgesichert.
Dabei vertreten wir sowohl Bauherr:innen, Projektentwickler:innen, Käufer:innen, Bauträger:innen als auch Makler:innen. Wir kennen aus jahrzehntelanger Praxis den Blickwinkel sowohl des Rechtsanwalts als auch des Notars.
Wir wissen, worauf es bei der Abwicklung von Grundstücksgeschäften ankommt, sodass sowohl die Finanzierung als auch die notwendige Grundschuldbestellung zügig gesichert und der Kaufpreis schnell ausgezahlt werden kann.
Aufgrund eines breiten, interdisziplinär aufgestellten Netzwerks mit erfahrenen Partner:innen gelingt uns der Blick „über den Tellerrand hinaus“.
Möchten Sie uns mit dem Erwerb oder Verkauf einer Immobilie (Ein- oder Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung oder unbebautes Grundstück) beauftragen, dann wählen Sie bitte aus den nachstehenden Leistungen, und füllen Sie in der Eingabemaske alle dort abgefragten Informationen aus (soweit es Ihnen jetzt möglich ist). Wir kommen anschließend umgehend mit allen weiteren Fragen (Entwurf, ggf. Nachfragen oder Besprechungstermin sowie Terminvereinbarung) umgehend auf Sie zurück.
In vielen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sieht das Gesetz – zum Schutz des Rechtsverkehrs und der Beteiligten – die notarielle Form vor.
Ihr Notar steht Ihnen darüber hinaus bei allen weiteren gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Dazu gehören unter anderem:
Wir begleiten Sie durch Gesellschafterversammlungen der GmbH bzgl. Satzungsänderungen sowie Kapitalerhöhungen, und beurkunden die Umwandlung von Gesellschaften.
Auch beurkundungspflichtige Beteiligungsvereinbarungen, beispielsweise für Venture-Capital-Beteiligungen oder den strategischen Einstieg in ein gestandenes Unternehmen, sind bei uns in besten Händen.
Möchten Sie uns unmittelbar mit der Gründung und Eintragung einer Gesellschaft (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, KG/OHG, eGBR) beauftragen, wählen Sie bitte aus den Nachfolgenden Leistungen und füllen in der Eingabemaske alle dort abgefragten Informationen ein (soweit es Ihnen jetzt möglich ist). Wir kommen dann umgehend mit allen weiteren Fragen (Entwurf, ggf. Nachfragen oder Besprechungstermin sowie Terminvereinbarung) auf Sie zurück.
Ein weiteres großes Tätigkeitsfeld unserer Notare liegt im Erbrecht – sowohl bei der Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen als auch bei verschiedenen Rechtsfragen nach Eintritt eines Erbfalls, wie dem Erbscheinsantrag und der Erbauseinandersetzung.
Selbst wenn diese Themen oft verdrängt werden, sollten Sie die Erbfolge nicht dem Zufall überlassen, sondern sich frühzeitig um Ihre Angelegenheiten kümmern. Andernfalls greift die gesetzliche Erbfolge, die häufig zu unerwünschten Konsequenzen führt.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen selbst zu regeln. Das Erbrecht bietet eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten, über die Sie unsere Notare umfassend beraten.
In unsere Überlegungen beziehen wir auch die Möglichkeit lebzeitiger Vermögensübertragungen auf nahestehende Personen wie Lebenspartner, Kinder oder andere Begünstigte mit ein. Bei der Gestaltung eines solchen Übergabevertrags stellen wir sicher, dass Ihre Rechte entsprechend Ihren Wünschen ausreichend abgesichert sind.
Unsere Notare sind auch auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts tätig. Sei es beim Abschluss eines Ehevertrages, wenn nicht eheliche Partnerschaften Regelungen wünschen, die Rechtsfolgen einer Scheidung vereinbart werden oder eine Adoption beabsichtigt ist – angesichts der weitreichenden Folgen dieser Erklärungen ist hier die notarielle Form vorgesehen.
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist nicht für jede Ehe geeignet und interessengerecht. Manchmal bestehen auch äußere Sachzwänge, häufig bei Unternehmer:innen, die eine Modifizierung des Güterstandes erforderlich machen.
Eheleute können deshalb vor oder während ihrer Ehe durch einen notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) vereinbaren oder – wie in der Regel zweckmäßig – die Zugewinngemeinschaft nach eigenen Vorstellungen modifizieren.
Regelmäßig werden dabei nicht nur Regelungen zum Güterstand, sondern auch zu Unterhalt und Versorgungsausgleich getroffen.
Auch unverheiratete Personen in einer Beziehung haben oft Regelungsbedarf, z. B. beim gemeinsamen (finanzierten) Erwerb einer Immobilie oder bei gemeinsamen Kindern.
Gerät Ihre Ehe in eine Krise und kommt es zu einer Trennung, beraten wir Sie unparteiisch und unabhängig, um die Folgen der Trennung und einer späteren Scheidung einvernehmlich in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung festzulegen.
In einer solchen Vereinbarung können alle wesentlichen Fragen der Trennungsphase wie auch die Scheidungsfolgen geregelt werden – insbesondere der güterrechtliche Zugewinnausgleich sowie unterhaltsrechtliche Fragen. Damit lassen sich die Kosten einer Scheidung oft erheblich vermindern.
Jeder Mensch kann jederzeit durch Krankheit, einen Unfall oder sein hohes Alter in eine Situation geraten, in der er nicht mehr all seine Angelegenheiten selbstbestimmt regeln kann.
Diese Phase der Hilfsbedürftigkeit zieht sich oft über einen langen Zeitraum hin und stellt sowohl unterstützende Angehörige als auch andere nahestehende Personen vor große Belastungen.
Obwohl jede:r die Möglichkeit hat, diese Phase durch Vorsorgemaßnahmen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aktiv zu gestalten und die Angehörigen sowie Hilfspersonen dadurch zu entlasten, wird dies leider viel zu oft versäumt.
Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Regelungen zu treffen, stellen Ihnen notarielle Urkunden zur Verfügung und registrieren diese Dokumente beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Ähnlich wie Grundstücke können auch Luftfahrzeuge mit einem Registerpfandrecht belastet werden. Dies erfordert eine notarielle Umsetzung.
Bei der (Erst-)Anmeldung im Pfandrechtsregister muss glaubhaft gemacht werden, dass die anmeldende Person Eigentum am Luftfahrzeug besitzt. Dazu ist neben der Vorlage des Kaufvertrags insbesondere eine eidesstattliche Versicherung des Eigentums erforderlich, die notariell zu beurkunden ist.
Ein Pfandrecht an Luftfahrzeugen entsteht durch die Einigung zwischen den beteiligten Parteien sowie die Eintragung des Registerpfandrechts in das entsprechende Register.
Die Eintragungsbewilligung erfordert die Beglaubigung der Unterschrift. Vor der Eintragung sind die Parteien an die Einigung nur gebunden, wenn:
Neben der Urkundstätigkeit in den geschilderten Rechtsgebieten kann der/die Notar:in auch auf weiteren, ganz unterschiedlichen Gebieten Urkunden aufnehmen.
So ist der/die Notar:in zuständig für die Beurkundung von:
Darüber hinaus gehört zum Amt des/der Notar:in die sonstige Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.
Hierzu zählt insbesondere:
Notar:innen werden zudem häufig von dem/der Erblasser:in als Testamentsvollstrecker:innen eingesetzt.
Von Unternehmensgründungen und -verkäufen, Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen bis Immobiliengeschäften jeder Art und Größenordnung. Fachkompetenz, Routine und hoch qualifizierte Mitarbeitende im Hintergrund gewährleisten eine schnelle und effektive Abwicklung auch bei komplexen Transaktionen und sorgen für eine ständige Erreichbarkeit in allen Phasen der Abwicklung Ihrer Urkunde.
Das Gebührensystem des Gerichts- und Notarkostengesetzes führt unter anderem dazu, dass der/die Notar:in viele Amtstätigkeiten durchführt, ohne dass ihm/ihr eine kostendeckende Gebühr zufließt. Dadurch wird gewährleistet, dass jede Person notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann.