Ähnlich wie Grundstücke können auch Luftfahrzeuge mit einem Registerpfandrecht belastet werden. Dies erfordert eine notarielle Umsetzung. Bei der (Erst-)Anmeldung im Pfandrechtsregister muss glaubhaft gemacht werden, dass die anmeldende Person Eigentum am Luftfahrzeug besitzt. Dazu ist neben der Vorlage etwa des Kaufvertrags insbesondere eine eidesstattliche Versicherung des Eigentums erforderlich, die notariell zu beurkunden ist.
Ein Pfandrecht an Luftfahrzeugen entsteht durch die Einigung zwischen den beteiligten Parteien sowie die Eintragung des Registerpfandrechts in das entsprechende Register. Die Eintragungsbewilligung erfordert die Beglaubigung der Unterschrift. Vor der Eintragung sind die Parteien an die Einigung nur gebunden, wenn:
Ein weiteres großes Tätigkeitsfeld unserer Notare liegt im Erbrecht – sowohl bei der Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen als auch bei verschiedenen Rechtsfragen nach Eintritt eines Erbfalls, wie dem Erbscheinsantrag und der Erbauseinandersetzung.
Selbst wenn diese Themen oft verdrängt werden, sollten Sie die Erbfolge nicht dem Zufall überlassen, sondern sich frühzeitig um Ihre Angelegenheiten kümmern. Andernfalls greift die gesetzliche Erbfolge, die häufig zu unerwünschten Konsequenzen führt.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen selbst zu regeln. Das Erbrecht bietet eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten, über die Sie unsere Notare umfassend beraten.
In unsere Überlegungen beziehen wir auch die Möglichkeit lebzeitiger Vermögensübertragungen auf nahestehende Personen wie Lebenspartner, Kinder oder andere Begünstigte mit ein. Bei der Gestaltung eines solchen Übergabevertrags stellen wir sicher, dass Ihre Rechte entsprechend Ihren Wünschen ausreichend abgesichert sind.
Unsere Notare sind auch auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts tätig. Sei es, dass es um den Abschluss eines Ehevertrages geht, nicht eheliche Partnerschaften Regelungen wünschen, die Rechtsfolgen einer Scheidung vereinbart werden oder eine Adoption beabsichtigt ist; angesichts der weitreichenden Folgen dieser Erklärungen ist hier die notarielle Form vorgesehen.
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist nicht für jede Ehe geeignet und interessengerecht. Manchmal gibt es auch Sachzwänge von außen (häufig bei Unternehmern und Unternehmerinnen), welche eine Modifizierung des Güterstandes verlangt. Eheleute können deshalb vor oder auch während ihrer Ehe durch einen notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) vereinbaren oder – wie in der Regel zweckmäßig – die Zugewinngemeinschaft nach eigenen Vorstellungen modifizieren. Regelmäßig werden dabei Regelungen nicht nur zum Güterstand, sondern auch zum Unterhalt und Versorgungsausgleich getroffen.
Aber auch unverheiratete Personen in einer Beziehung haben Regelungsbedarf, z. B. bei einem gemeinsamen (finanzierten) Erwerb einer Immobilie bzw. bei gemeinsamen Kindern.
Gerät Ihre Ehe in eine Krise und kommt es zu einer Trennung, beraten wir Sie unparteiisch und unabhängig, um die Folgen der Trennung und einer späteren Scheidung einvernehmlich in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung festzulegen. In einer solchen Vereinbarung können Sie alle wesentlichen Fragen der Trennungsphase wie auch die Scheidungsfolgen regeln – v. a. den güterrechtlichen Zugewinnausgleich sowie unterhaltsrechtliche Fragen. Damit lassen sich die Kosten einer Scheidung mitunter erheblich vermindern.
Bei der Führung eines Unternehmens oder dessen Gründung stellen sich die unterschiedlichsten rechtlichen Fragen und Aspekte. Hier ist kompetenter Rat erforderlich. In vielen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sieht das Gesetz deshalb – zum Schutz des Rechtsverkehrs und der Beteiligten – die notarielle Form vor.
Ihr Notar steht Ihnen bei der Vorbereitung, Beurkundung und Durchführung der verschiedensten gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. So zum Beispiel bei:
Wir begleiten Sie durch Gesellschafterversammlungen der GmbH bzgl. Satzungsänderungen sowie Kapitalerhöhungen und beurkunden die Umwandlung von Gesellschaften. Aber auch beurkundungspflichtige Beteiligungsvereinbarungen für die Venture-Capital-Beteiligung oder den strategischen Einstieg in ein gestandenes Unternehmen sind bei uns gut aufgehoben.
Ein Schwerpunkt unserer täglichen Praxis liegt im Immobilienrecht. Hierzu zählen alle formbedürftigen Rechtsgeschäfte bzgl. Grundstücken und Gebäuden, wie z. B.:
Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen und finden auch bei unkonventionellen Sachverhalten passgenaue Realisierungsmöglichkeiten. Durch eine ausgewogene notarielle Vertragsgestaltung werden die Interessen des/r Verkäufer:in und des/r Käufer:in in einen Ausgleich gebracht und sämtliche Vertragsparteien bei der Vertragsabwicklung rechtlich abgesichert. Dabei vertreten wir sowohl Bauherr:innen, Projektentwickler:innen, Käufer:innen, Bauträger:innen oder Makler:innen. Wir kennen aus eigener jahrzehntelanger Praxis den Blickwinkel sowohl des Rechtsanwalts als auch des Notars.
Wir wissen, worauf es bei der Abwicklung von Grundstücksgeschäften ankommt, sodass sowohl die Finanzierung als auch die notwendige Grundschuldbestellung zügig gesichert und der Kaufpreis schnell ausgezahlt werden kann. Aufgrund eines breiten, interdisziplinär aufgestellten Netzwerks mit starken und erfahrenen Partner:innen gelingt uns der Blick „über den Tellerrand hinaus“.
Jeder Mensch kann jederzeit durch Krankheit, einen Unfall oder sein hohes Alter in eine Situation geraten, in der er nicht mehr all seine Angelegenheiten selbstbestimmt regeln kann. Diese Phase der Hilfsbedürftigkeit zieht sich oft über einen langen Zeitraum hin und verlangt unterstützenden Angehörigen und anderen nahestehenden Personen große Belastungen ab. Obwohl jede:r die Möglichkeit hat, diese Phase durch Vorsorgemaßnahmen (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) aktiv zu gestalten und die Angehörigen und Hilfspersonen dadurch zu entlasten, wird diese leider viel zu oft versäumt.
Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Regelungen zu treffen, stellen Ihnen notarielle Urkunden zur Verfügung und registrieren diese Dokumente beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Neben der Urkundstätigkeit in den geschilderten Rechtsgebieten kann der/die Notar:in auch auf weiteren, ganz unterschiedlichen Gebieten Urkunden aufnehmen. So ist der/die Notar/in zuständig für die Beurkundung von:
Darüber hinaus gehört zum Amt des/r Notar:in die sonstige Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Hierzu zählt neben der Entwurfsfertigung, Beratung und Vertretung vor Gerichten und Behörden (§ 24 BNotO) vor allem die treuhänderische Verwahrung von Geld und Wertsachen.
Auch werden Notar:innen häufig von dem/der Erblasser:in als Testamentsvollstrecker:innen eingesetzt.
Von Unternehmensgründungen und -verkäufen, Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen bis Immobiliengeschäften jeder Art und Größenordnung. Fachkompetenz, Routine und hoch qualifizierte Mitarbeitende im Hintergrund gewährleisten eine schnelle und effektive Abwicklung auch bei komplexen Transaktionen und sorgen für eine ständige Erreichbarkeit in allen Phasen der Abwicklung Ihrer Urkunde.
Das Gebührensystem des Gerichts- und Notarkostengesetzes führt unter anderem dazu, dass der/die Notar:in viele Amtstätigkeiten durchführt, ohne dass ihm/ihr eine kostendeckende Gebühr zufließt. Dadurch wird gewährleistet, dass jede Person notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann.
Hier finden Sie alle Vorlagen und Formulare, die Sie im Vorfeld zu Ihrem Notartermin bereits ausfüllen können. Wir informieren Sie vorab, welche Dokumente für Sie relevant sind.