Sicher entscheiden. Klar regeln. Ihre Notare in Hannover.

Wir sorgen dafür, dass Ihre wichtigsten Entscheidungen rechtlich abgesichert und einfach umsetzbar sind. In den Bereichen Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht sowie Vorsorge & Betreuung.

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Immobilienrecht

Ein Schwerpunkt unserer täglichen Praxis liegt im Immobilienrecht.

Notarielle Beratung und Beurkundung

Darüber hinaus beraten und beurkunden wir für Sie gerne bei allen anderen formbedürftigen Rechtsgeschäften:

  • Aufteilung eines Hauses in Wohnungseigentum
  • Umfangreiche Projektentwicklungen im Wohn- und Gewerbeimmobilienbereich
  • Belastung von Grundstücken mit Hypotheken und Grundschulden, Wegerechten, Wohnrechten und Nießbrauch

Maßgeschneiderte Lösungen und rechtliche Sicherheit

Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen und finden auch bei unkonventionellen Sachverhalten passgenaue Realisierungsmöglichkeiten. Durch eine ausgewogene notarielle Vertragsgestaltung werden die Interessen der Verkäufer:innen und Käufer:innen in einen Ausgleich gebracht und sämtliche Vertragsparteien bei der Vertragsabwicklung rechtlich abgesichert.

Dabei vertreten wir sowohl Bauherr:innen, Projektentwickler:innen, Käufer:innen, Bauträger:innen als auch Makler:innen. Wir kennen aus jahrzehntelanger Praxis den Blickwinkel sowohl des Rechtsanwalts als auch des Notars.

Effiziente Abwicklung und starkes Netzwerk

Wir wissen, worauf es bei der Abwicklung von Grundstücksgeschäften ankommt, sodass sowohl die Finanzierung als auch die notwendige Grundschuldbestellung zügig gesichert und der Kaufpreis schnell ausgezahlt werden kann.

Aufgrund eines breiten, interdisziplinär aufgestellten Netzwerks mit erfahrenen Partner:innen gelingt uns der Blick „über den Tellerrand hinaus“.

Erwerb und Verkauf von Immobilien

Möchten Sie uns mit dem Erwerb oder Verkauf einer Immobilie (Ein- oder Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung oder unbebautes Grundstück) beauftragen, dann wählen Sie bitte aus den nachstehenden Leistungen, und füllen Sie in der Eingabemaske alle dort abgefragten Informationen aus (soweit es Ihnen jetzt möglich ist). Wir kommen anschließend umgehend mit allen weiteren Fragen (Entwurf, ggf. Nachfragen oder Besprechungstermin sowie Terminvereinbarung) umgehend auf Sie zurück.

Gesellschaftsrecht

In vielen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sieht das Gesetz – zum Schutz des Rechtsverkehrs und der Beteiligten – die notarielle Form vor.

Vorbereitung, Beurkundung und Durchführung gesellschaftsrechtlicher Angelegenheiten

Ihr Notar steht Ihnen darüber hinaus bei allen weiteren gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Dazu gehören unter anderem:

  • Veräußerung oder Übertragung eines Unternehmens
  • Wahl der geeigneten Rechtsform
  • Umwandlung Ihrer Gesellschaft in eine andere Rechtsform

Begleitung bei Gesellschafterversammlungen und Kapitalmaßnahmen

Wir begleiten Sie durch Gesellschafterversammlungen der GmbH bzgl. Satzungsänderungen sowie Kapitalerhöhungen, und beurkunden die Umwandlung von Gesellschaften.

Auch beurkundungspflichtige Beteiligungsvereinbarungen, beispielsweise für Venture-Capital-Beteiligungen oder den strategischen Einstieg in ein gestandenes Unternehmen, sind bei uns in besten Händen.

Gründung und Eintragung von Gesellschaften

Möchten Sie uns unmittelbar mit der Gründung und Eintragung einer Gesellschaft (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, KG/OHG, eGBR) beauftragen, wählen Sie bitte aus den Nachfolgenden Leistungen und füllen in der Eingabemaske alle dort abgefragten Informationen ein (soweit es Ihnen jetzt möglich ist). Wir kommen dann umgehend mit allen weiteren Fragen (Entwurf, ggf. Nachfragen oder Besprechungstermin sowie Terminvereinbarung) auf Sie zurück.

Erbrecht

Ein weiteres großes Tätigkeitsfeld unserer Notare liegt im Erbrecht – sowohl bei der Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen als auch bei verschiedenen Rechtsfragen nach Eintritt eines Erbfalls, wie dem Erbscheinsantrag und der Erbauseinandersetzung.

Vorsorge und Planung der Erbfolge

Selbst wenn diese Themen oft verdrängt werden, sollten Sie die Erbfolge nicht dem Zufall überlassen, sondern sich frühzeitig um Ihre Angelegenheiten kümmern. Andernfalls greift die gesetzliche Erbfolge, die häufig zu unerwünschten Konsequenzen führt.

Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht

Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen selbst zu regeln. Das Erbrecht bietet eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten, über die Sie unsere Notare umfassend beraten.

Lebzeitige Vermögensübertragungen

In unsere Überlegungen beziehen wir auch die Möglichkeit lebzeitiger Vermögensübertragungen auf nahestehende Personen wie Lebenspartner, Kinder oder andere Begünstigte mit ein. Bei der Gestaltung eines solchen Übergabevertrags stellen wir sicher, dass Ihre Rechte entsprechend Ihren Wünschen ausreichend abgesichert sind.

Familienrecht

Unsere Notare sind auch auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts tätig. Sei es beim Abschluss eines Ehevertrages, wenn nicht eheliche Partnerschaften Regelungen wünschen, die Rechtsfolgen einer Scheidung vereinbart werden oder eine Adoption beabsichtigt ist – angesichts der weitreichenden Folgen dieser Erklärungen ist hier die notarielle Form vorgesehen.

Eheverträge und Güterstand

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist nicht für jede Ehe geeignet und interessengerecht. Manchmal bestehen auch äußere Sachzwänge, häufig bei Unternehmer:innen, die eine Modifizierung des Güterstandes erforderlich machen.

Eheleute können deshalb vor oder während ihrer Ehe durch einen notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) vereinbaren oder – wie in der Regel zweckmäßig – die Zugewinngemeinschaft nach eigenen Vorstellungen modifizieren.

Regelmäßig werden dabei nicht nur Regelungen zum Güterstand, sondern auch zu Unterhalt und Versorgungsausgleich getroffen.

Regelungsbedarf für unverheiratete Paare

Auch unverheiratete Personen in einer Beziehung haben oft Regelungsbedarf, z. B. beim gemeinsamen (finanzierten) Erwerb einer Immobilie oder bei gemeinsamen Kindern.

Trennung und Scheidung

Gerät Ihre Ehe in eine Krise und kommt es zu einer Trennung, beraten wir Sie unparteiisch und unabhängig, um die Folgen der Trennung und einer späteren Scheidung einvernehmlich in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung festzulegen.

In einer solchen Vereinbarung können alle wesentlichen Fragen der Trennungsphase wie auch die Scheidungsfolgen geregelt werden – insbesondere der güterrechtliche Zugewinnausgleich sowie unterhaltsrechtliche Fragen. Damit lassen sich die Kosten einer Scheidung oft erheblich vermindern.

Vorsorge & Betreuung

Jeder Mensch kann jederzeit durch Krankheit, einen Unfall oder sein hohes Alter in eine Situation geraten, in der er nicht mehr all seine Angelegenheiten selbstbestimmt regeln kann.

Diese Phase der Hilfsbedürftigkeit zieht sich oft über einen langen Zeitraum hin und stellt sowohl unterstützende Angehörige als auch andere nahestehende Personen vor große Belastungen.

Obwohl jede:r die Möglichkeit hat, diese Phase durch Vorsorgemaßnahmen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aktiv zu gestalten und die Angehörigen sowie Hilfspersonen dadurch zu entlasten, wird dies leider viel zu oft versäumt.

Notarielle Unterstützung

Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Regelungen zu treffen, stellen Ihnen notarielle Urkunden zur Verfügung und registrieren diese Dokumente beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Registerpfandrecht für Luftfahrzeuge

Ähnlich wie Grundstücke können auch Luftfahrzeuge mit einem Registerpfandrecht belastet werden. Dies erfordert eine notarielle Umsetzung.

Bei der (Erst-)Anmeldung im Pfandrechtsregister muss glaubhaft gemacht werden, dass die anmeldende Person Eigentum am Luftfahrzeug besitzt. Dazu ist neben der Vorlage des Kaufvertrags insbesondere eine eidesstattliche Versicherung des Eigentums erforderlich, die notariell zu beurkunden ist.

Entstehung eines Pfandrechts

Ein Pfandrecht an Luftfahrzeugen entsteht durch die Einigung zwischen den beteiligten Parteien sowie die Eintragung des Registerpfandrechts in das entsprechende Register.

Die Eintragungsbewilligung erfordert die Beglaubigung der Unterschrift. Vor der Eintragung sind die Parteien an die Einigung nur gebunden, wenn:

  • die Erklärung notariell beurkundet ist
  • die Erklärung vor dem Registergericht abgegeben oder dort eingereicht wurde
  • die Eintragungsbewilligung übergeben wurde, die öffentlich beurkundet oder beglaubigt ist

Sonstige Angelegenheiten

Neben der Urkundstätigkeit in den geschilderten Rechtsgebieten kann der/die Notar:in auch auf weiteren, ganz unterschiedlichen Gebieten Urkunden aufnehmen.

So ist der/die Notar:in zuständig für die Beurkundung von:

  • Eiden und eidesstattlichen Versicherungen
  • Schuldanerkenntnissen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen
  • Versteigerungen und Verlosungen
  • Aufnahmen von Vermögensverzeichnissen
  • Wechsel- und Scheckprotesten
  • Tatsachenbescheinigungen
  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften

Vorsorgende Rechtspflege

Darüber hinaus gehört zum Amt des/der Notar:in die sonstige Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.

Hierzu zählt insbesondere:

  • Entwurfsfertigung
  • Beratung und Vertretung vor Gerichten und Behörden (§ 24 BNotO)
  • Treuhänderische Verwahrung von Geld und Wertsachen

Testamentsvollstreckung

Notar:innen werden zudem häufig von dem/der Erblasser:in als Testamentsvollstrecker:innen eingesetzt.

Unsere notarielle Tätigkeit

Kosten & Beauftragung
Alle Notar:innen in Deutschland unterliegen gleichermaßen der Notargebührenverordnung. Die Kosten der Notar:innen sind also gesetzlich festgeschrieben. Jede/r Notar:in ist nach der Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine/ihre Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben – nicht mehr und nicht weniger.

Das bedeutet: „Günstigere“ Notare gibt es also nicht. Durch unsere Beratung und Gestaltung sowie dank unseres gut besetzten Back Offices können wir eine zügige und damit auch „kostengünstige“ Abwicklung garantieren. Denn Zeit ist Ihr Geld. In der Beurkundungsgebühr ist unsere Beratung enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, des Aufwands oder der Anzahl der Besprechungstermine. Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des/r Notar:in.
Standort & Erreichbarkeit
Unsere Geschäftsräume liegen in Hannover am Pferdeturm zentral zwischen den Stadtteilen Kleefeld, Zooviertel und Bult an einer der Haupteinfahrtstraßen in die Stadt Hannover und sind durch die unmittelbare Nähe zum Messeschnellweg und der Straßenbahnlinien 4,5 und 11 verkehrstechnisch gut angebunden.
Hinweise zu unserem Amtsbereich
Unser Amtsbereich umfasst neben der Landeshauptstadt Hannover die angrenzenden Städte Hemmingen, Laatzen, Langenhagen und Seelze. Dies bedeutet aber nur, dass wir für eine Beurkundung diesen Amtsbereich nicht verlassen dürfen (i. d. R. soll die Beurkundung in unserer Geschäftsstelle am Pferdeturm stattfinden). Selbstverständlich können wir auch alle Sachverhalte und Parteien bearbeiten, welche keinen Bezug zu unserem Amtsbereich haben.

Unsere Notare beraten Sie gerne

Von Unternehmensgründungen und -verkäufen, Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen bis Immobiliengeschäften jeder Art und Größenordnung. Fachkompetenz, Routine und hoch qualifizierte Mitarbeitende im Hintergrund gewährleisten eine schnelle und effektive Abwicklung auch bei komplexen Transaktionen und sorgen für eine ständige Erreichbarkeit in allen Phasen der Abwicklung Ihrer Urkunde.

Das Gebührensystem des Gerichts- und Notarkostengesetzes führt unter anderem dazu, dass der/die Notar:in viele Amtstätigkeiten durchführt, ohne dass ihm/ihr eine kostendeckende Gebühr zufließt. Dadurch wird gewährleistet, dass jede Person notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann.

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