Versicherungsrecht

Versicherungen stellen einen wichtigen Bestandteil unseres Vorsorgeplans dar. Wir alle schließen im Laufe unseres Lebens diverse solcher Verträge ab. Ob in der privaten Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Privathaftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung: Stets kann es bei der Regulierung von derartigen Fällen zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien kommen.
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Berufs­unfähigkeits­versicherung

Ein Unfall oder eine Erkrankung kann zur Folge haben, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können. Um sich für diesen Fall abzusichern, sollten Sie eine Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung abschließen. Aus einem solchen Vertrag können Versicherte eine monatliche Rente beanspruchen, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Job voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können.

Eine Berufsunfähigkeit liegt i. d. R. dann vor, wenn die Versicherten nur noch maximal 50 % der zuvor geleisteten Arbeit erbringen können. Häufig kommt es beim Nachweis der Krankheit und des Grades der beruflichen Beeinträchtigung zu Problemen: Nicht selten lehnen die Versicher:innen einen Berufsunfähigkeitsantrag ab, da sie die vertraglichen Voraussetzungen für nicht erfüllt erachten.

Schon bei der Antragstellung können hier die richtigen Weichen gestellt werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Unser Expertenteam steht Ihnen dafür gerne mit kompetentem Rat zur Verfügung. Wir helfen Ihnen außerdem, wenn es um die Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente geht. Auch hier kann es in einem möglichen Nachprüfungsverfahren zu Schwierigkeiten kommen, die Sie nicht ohne professionelle Unterstützung angehen sollten.

Haftpflicht­versicherung

Die Haftpflichtversicherung greift, wenn Versicherungsnehmer:innen von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen bzw. haftbar gemacht werden. Beispielsweise wenn eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. In diesem Fall stellen sich Haftpflichtversicher:innen schützend vor die Versicherungsnehmer:innen, indem sie berechtigte Ansprüche der Geschädigten befriedigen oder unberechtigte Forderungen abwehren.

Die angebotenen Haftpflichtversicherungen sind dabei so vielfältig wie die dazugehörigen Gefahren. Versicherungsschutz besteht immer nur für ein bestimmtes versichertes Haftpflichtrisiko.

Sowohl bei der Frage nach der Haftung der Versicherungsnehmer:innen als auch bei der Deckung durch die Versicher:innen kann es zu Problemen kommen. Schließlich können sich auch haftungsrechtliche Fragen auf das Deckungsverhältnis auswirken. Unser Expertenteam prüft Ihre Verträge und berät Sie gerne zu Ihren individuellen Risiken und Möglichkeiten.

Hausrat­versicherung

Die meisten Gegenstände in Haus oder Wohnung sind einem lieb und teuer. Um sie zu schützen, bietet sich eine Hausratversicherung an. Wenn Ihr persönliches Hab und Gut durch Brände, Stürme, Wasserschäden oder einen Einbruch beschädigt, zerstört wurde oder abhandengekommen ist, können die entstandenen Verluste ersetzt werden.

Allerdings kann es dazu kommen, dass Versicher:innen Leistungen kürzen oder sogar gar nicht zahlen – und zwar zu Unrecht. Das sollten Sie nicht anstandslos akzeptieren. Unsere Expert:innen stehen Ihnen zur Seite: Wir prüfen Ihren individuellen Fall und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie sich dagegen wehren können.

Lebens­versicherung und private Renten­versicherung

Wesentlicher Versicherungszweck in der Lebensversicherung ist die Absicherung des Todes während der Vertragslaufzeit. Bei einer Rentenversicherung wird das Risiko der ungewissen Lebensdauer abgesichert, während der die Rente bezogen werden soll. Vor weiteren Gefahren können Sie sich durch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-, Pflegefall- und Dread-Disease-Versicherungen schützen – entweder in einem selbstständigen Vertrag oder als Zusatzversicherung.

Gerade in Zeiten der Niedrigzinspolitik können Versicher:innen die einmal prognostizierten Renditen nicht mehr erbringen. Dies kann für Sie ein Anlass sein, über den Ausstieg aus dem Vertrag nachzudenken. Dabei empfehlen wir Ihnen, ihn nicht einfach schlicht zu kündigen. In vielen Fällen bietet es sich an, vom Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen: Damit können Sie Ihren Vertrag rückabwickeln und viel Geld zurückbekommen.

Wenn die Versicherung Sie nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchs-, Widerrufs- oder Rücktrittsrecht belehrt hat, können viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge widerrufen werden – auch aus Zeiträumen von z. B. vor über 20 Jahren und darüber hinaus. Das bedeutet für Sie, dass Sie auch heute noch Geld zurückbekommen können. Lassen Sie Ihre Verträge deshalb prüfen. Wir berechnen Ihnen Ihre Ansprüche gerne und machen sie für Sie geltend.

Private Kranken­versicherung

Die regelmäßigen Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicher:innen sind für viele Versicherte ein Ärgernis. Wenn sich bestimmte Rechnungsgrundlagen im Laufe der Zeit dauerhaft verändert haben und das ordentliche Kündigungsrecht der Versicher:innen ausgeschlossen ist, kommt es zu Prämienanpassungen. Daraufhin muss eine Neukalkulation durchgeführt werden. Die Prämie, die Versicherungsnehmer:innen zu zahlen haben, muss an die neue Kalkulationsgrundlage angepasst werden – und ist dann i. d. R. höher.

Dagegen können Sie sich wehren: Damit die Beitragsanpassung in der gesetzlichen Krankenversicherung wirksam ist, müssen bestimmte formelle und materielle Voraussetzungen erfüllt sein (§ 203 VVG und § 155 VAG). Ist eine Anpassung unwirksam, haben Sie einen Erstattungsanspruch in Höhe der zu viel erbrachten Prämien.

Sie können sich Ihr Geld zurückholen. Lassen Sie Ihre möglichen Erstattungsansprüche also nicht verjähren. Wir prüfen Ihren Vertragsverlauf und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Unfall­versicherung

Für Unfälle im privaten Bereich bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz; diese Lücke füllt die private Unfallversicherung. Sie kann als eigenständige Versicherung oder auch als Zusatzversicherung bei einer Lebensversicherung oder als Kraftfahrtunfallversicherung abgeschlossen werden. Vielfach wird sie auch mit anderen Produkten, wie z. B. einem Kreditkartenvertrag, vertrieben.

Wenn ein plötzliches Ereignis von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkt und ohne ihren Willen eine Gesundheitsbeschädigung herbeigeführt hat, wird von einem versicherten Unfallereignis gesprochen.

Dabei können unterschiedliche Versicherungsleistungen vereinbart sein, wie z. B. Invaliditätsleistung, Übergangsleistung, Tagegeld bei Beeinträchtigung der Arbeitsleistung, Krankentagegeld oder Todesfallleistung.

Damit Sie keine Fristen versäumen, beauftragen Sie uns frühzeitig mit der Prüfung Ihres Falles. Wir informieren, beraten und vertreten Sie gerne.

Wohngebäude- und Elementar­schadenversicherung

Eigentümer:innen einer Immobilie wissen um die Unverzichtbarkeit einer Gebäudeversicherung. Schäden an Bauwerken können sehr schnell kostspielig werden. Wird ein Objekt beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt, ist die Gebäudeversicherung gefragt. Eine sogenannte Elementarversicherung hilft bei Schäden durch Naturgewalten, z. B. Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben. Neben den Kosten für die Schadenbeseitigung werden dabei auch die Abbruch- und Aufräumarbeiten sowie der Mietausfall ersetzt. Bei der Regulierung derartiger Schäden kann es zu zahlreichen Problemen kommen. Es passiert häufig, dass sich Versicher:innen die vereinbarte Leistung ablehnen: Sie berufen sich auf einen Risikoausschluss oder eine bestehende Unterversicherung, werfen Versicherungsnehmer:innen eine Obliegenheitsverletzung vor oder zahlen nur einen geringen Teil des Schadens. Damit Sie keine Fehler machen, die sich Versicher:innen in einem späteren Prozess zunutze machen könnten, empfehlen wir Ihnen, sich in diesen Fällen umgehend von unseren Expert:innen beraten zu lassen. Wir stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung.

Eigentümer:innen einer Immobilie wissen um die Unverzichtbarkeit einer Gebäudeversicherung. Schäden an Bauwerken können sehr schnell kostspielig werden. Wird ein Objekt beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt, ist die Gebäudeversicherung gefragt.

Eine sogenannte Elementarversicherung hilft bei Schäden durch Naturgewalten, z. B. Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben. Neben den Kosten für die Schadenbeseitigung werden dabei auch die Abbruch- und Aufräumarbeiten sowie der Mietausfall ersetzt.

Bei der Regulierung derartiger Schäden kann es zu zahlreichen Problemen kommen. Es passiert häufig, dass sich Versicher:innen die vereinbarte Leistung ablehnen: Sie berufen sich auf einen Risikoausschluss oder eine bestehende Unterversicherung, werfen Versicherungsnehmer:innen eine Obliegenheitsverletzung vor oder zahlen nur einen geringen Teil des Schadens.

Damit Sie keine Fehler machen, die sich Versicher:innen in einem späteren Prozess zunutze machen könnten, empfehlen wir Ihnen, sich in diesen Fällen umgehend von unseren Expert:innen beraten lassen. Wir stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung.

Unsere Experten für den Fachbereich

Dr. iur. Jan-Michael Rädecke LL.M.

Rechtsanwalt Herr Dr. iur. Jan-Michael Rädecke

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Sandra Mora Berlin

Rechtsanwältin Frau Sandra Mora Berlin

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Mirco Ewert

Rechtsanwalt Herr Mirco Ewert

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Das erwartet Sie

So arbeiten wir bei der activelaw

Ihre Informationen

Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.

Ihre Chancen

Unsere Expert:innen beraten Sie zu Ihren Erfolgschancen bzw. den individuellen Möglichkeiten für Ihren Fall.

Unser Versprechen

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.

Das sagen unsere Mandanten

"Ich kann die Kanzlei sehr empfehlen."

"Hr. Dr. Rädecke hat mich in einem Verfahren sehr professionell vertreten. Er und sein Team haben mich immer auf dem Laufenden gehalten und Sachverhalte mit mir abgesprochen, verständlich erklärt und umgesetzt. Sie waren immer sehr freundlich und hilfsbereit."

Manja Bassy

"Absolut empfehlenswert."

"Schon seit einigen Jahren arbeite ich immer wieder gerne mit der Kanzlei zusammen. Besonders die Notare, Herr Dr. Wolter und Herr Prechtel sind unkompliziert, freundlich, kompetent und fachlich ausgezeichnet! Ich fühle mich gut aufgehoben in der Kanzlei. Vielen Dank für die wertvolle Beratung. Absolut empfehlenswert!"

Max Im

"Stets freundlich und aufschlussreich."

"Ich war voll zufrieden in allen Belangen. Jeder Schriftverkehr wurde schnell beantwortet, Termine gehalten, persönliche Gespräche waren stets freundlich und aufschlussreichBesonders F.Herre als Anwältin war immer für mich erreichbar, bestens informiert und vorbereitet. Ich kann in Familienangelegenheiten nur empfehlen hier den direkten Kontakt zu suchen."

Sven Tietze

"Mit activelaw sind wir in den besten Händen."

"Wir sind als Unternehmen immer wieder in Situationen wo wir fachgebunden Hilfe und Unterstützung benötigen. Mit activelaw sind wir in den besten Händen, die man sich wünschen kann. Egal ob ob Arbeitsrecht, Versicherungsrecht oder Wirtschaftsrecht.Ich kann activelaw nur wärmstens empfehlen. Top Vertretung und Preis Leistung sind für das was wir bekommen völlig in Ordnung."

Jürgen Huhn

FAQs

Häufig gestellte Frage

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