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Strategieberatung

Setzen Sie sich frühzeitig mit zukünftigen Entwicklungen auf dem Markt auseinander und gewinnen Sie einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz.
Unverbindliche Erstberatung
Strategieberatung

Compliance

Warum brauchen Unternehmen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Compliance? Die Bedrohungen für Unternehmen nehmen mehr und mehr zu: Wirtschaftsspionage, Diebstahl, Differenzen bei der Inventur usw. Wenn es in Ihrem Betrieb die Regel ist, dass „mal etwas wegkommt“, ist das nicht nur ärgerlich für Sie und den Gewinn des Unternehmens, sondern demotiviert auch Ihr gesamtes Team.

Außerdem trauen sich Mitarbeiter:innen häufig nicht, der Geschäftsführung zu melden, wenn sie bei anderen Kolleg:innen oder gar der Unternehmensleitung selbst Fehlverhalten festgestellt haben, wie z. B. das Einkaufen von zu teuren Dienstleistungen oder Waren. Die Angst vor beruflichen Konsequenzen ist leider unberechtigterweise groß.

Was können Sie dagegen unternehmen? Schulen Sie sich und Ihr Team im regelkonformen und gesetzestreuen Handeln – kurz genannt: Compliance. Stellen Sie Ihrem Unternehmen außerdem eine sogenannte Ombudsperson an die Seite: eine externe „Stelle“ außerhalb des Unternehmens, die für die Mitarbeitenden erreichbar ist, wie z. B. ein/e Rechtsanwält:in. Sie gewährleisten dadurch zum einen, dass mit Meldungen Ihres Unternehmens professionell, gezielt und objektiv umgegangen wird. Zum anderen werden sich Ihre Teammitglieder keine Sorgen mehr um berufliche Folgen machen, wenn Sie Missstände bei der Arbeit aufdecken wollen.

Steigern Sie Ihre Effizienz: Unsere Rechtsanwält:innen für Compliance erstellen mit Ihnen zusammen eine individuelle, persönliche und nachhaltige Compliance-Lösung. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zu einer nachhaltigen Unternehmensführung und helfen Ihnen, Risiken in Ihrem Geschäftsleben regelkonform zu minimieren. Unsere Expert:innen führen für Sie Zuverlässigkeits- sowie Integritätsprüfungen durch und kontrollieren systematisch Ihre Unternehmensstrukturen und Prozessabläufe. Zudem stehen wir Ihnen gerne als Ihre Ombudspersonen zur Verfügung.

Expansions­beratung

Sie möchten das Angebot Ihrer Produkte bzw. Leistungen ausweiten? Durch den Kauf eines anderen Betriebs vergrößern Sie Ihr Unternehmen? Ein neuer Standort verhilft Ihnen zur räumlichen Expansion?

Kurz gesagt: Sie haben große Ziele? Wir helfen Ihnen, Ihr Wachstum gezielt zu steuern.

Wenn Sie als Unternehmer:in expandieren wollen, sind nicht nur Ihre Möglichkeiten vielfältig, sondern auch die neuen Herausforderungen. Hinter Chancen können sich jederzeit Gefahren verstecken. Deshalb ist es erforderlich, im Vorfeld fachkompetent und zielgerichtet zu planen.

Ist Ihr Zielmarkt identifiziert? Haben Sie eine umfassende Marktanalyse durchgeführt? Je genauer Sie Ihr Vorgehen zuvor mit dem nötigen Fachwissen durchdacht haben, desto weniger Risiken werden Sie bei der Umsetzung überraschen. Jeder Fehler in der Planung, der hätte verhindert werden können, kostet Sie letzten Endes wertvolle Ressourcen. Eine erfolgreiche Expansion äußert sich dadurch, dass Ihr Unternehmen aus sämtlichen Investitionen einen deutlich merkbaren Nutzen zieht.

Unsere Expert:innen beraten und unterstützen Sie: Angefangen bei der Festlegung Ihrer Expansionsziele bis hin zu Investitions- und Rentabilitätsberechnungen. Wir geben Ihnen Sicherheit und analysieren für Sie alle relevanten Faktoren wie Wettbewerb, Kundenprofile und Wachstumschancen. Dabei haben wir für Sie auch alle juristischen Belange unter Kontrolle. Egal ob Sie Ihre Vergrößerung erst noch planen müssen oder sich bereits mittendrin befinden: Wir helfen Ihnen beim erfolgreichen Expandieren.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unseren Spezialisten für Expansionsberatung auf. Wir arbeiten mit Ihnen zusammen an Ihrem Unternehmen.

Strategische Konzepte

Was genau umfasst eine Strategie und wie können Unternehmen strategisch handeln? Wie kann ein Konzept dafür entstehen und was muss es beinhalten?

Mit Ihrer Strategie legen Sie fest, welche Ziele Sie erreichen möchten und arbeiten einen Plan aus, wie Sie diese effizient erreichen können. Außerdem machen Sie sich bewusst, von welchen Faktoren Sie und Ihr Unternehmen bei der Zielerreichung ggf. abhängig sind.

Als Unternehmer:in sind unternehmerische und persönliche Ziele oft eng miteinander verwoben. Möchten Sie Ihr Unternehmen innovativer aufstellen, das Kerngeschäft festigen, expandieren oder erwägen Sie einen Unternehmensverkauf, um Zeit für neue unternehmerische oder persönliche Projekte zu haben?

Gemeinsam mit Ihnen diskutieren wir Ihre Zielvorstellungen und die besten Wege, diese zu erreichen: z. B. im Rahmen eines Workshops. Dabei profitieren Sie sowohl von unserer methodischen, unternehmerischen als auch juristischen Erfahrung. Neben den bewährten Strategieworkshops wenden wir auch erfolgreich kreative Formate, wie Design Thinking und Design Sprints an, um Innovationspotentiale und „out-of-the-box“-Lösungen zu erkennen.

Wichtig ist uns hierbei, dass das gemeinsam besprochene Konzept auch umsetzbar ist und die nächsten Schritte sowie Zwischenziele festgelegt werden. Auch bei der Umsetzung gehen wir den Weg mit Ihnen gemeinsam und stehen Ihnen als sachkundige Partner:innen zur Seite.

Unsere Expert:innen arbeiten für Sie professionelle und auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittene Konzepte aus:

  • Umsatzsteigerung und Kostenersparnis
  • Strategien für eine intakte Kundenbeziehung, auch in Konfliktsituationen
  • Differenzierung und Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz
  • Risikomanagement und Compliance
  • Transformation interner Strukturen und Prozesse
  • Personalaufbau und -umbau
  • Prüfung und Umsetzung neuer (digitaler) Geschäftsmodelle
  • Unternehmensverkäufe, Nachfolgersuche und Investorenansprache

Setzen Sie sich mit unseren Spezialist:innen für Ihr strategisches Konzept in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.

Unsere Experten für den Fachbereich

Jörg Offenhausen

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Christoph Heidelberg

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Matthias Wolf

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Marion Albrecht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht

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Finanzierung von Luftfahrzeugen

Sofern Sie die Anschaffung des Flugzeugs über die Aufnahme eines Darlehens oder eines Leasings finanzieren, können wir Sie bei der Erwerbstransaktion optimal beraten: Hierunter fallen sowohl das Erstellen und Verhandeln eines für Ihre Zwecke passenden Finanzierungsvertrages, eventuelle Pfandrechte sowie sonstige Sicherheitenvereinbarungen.

Weiterhin koordinieren wir die Abläufe zwischen Ihnen als Käufer:in, Ihrer Bank, Verkäufer:innen und Operator:innen. Dabei stellen wir sicher, dass die Anforderungen des Kreditinstituts für die Kreditauszahlung erfüllt werden können, sodass der Kaufpreis bei der technischen Abnahme und Übergabe Ihres Business Jets fließen kann.

Unser Team hat bereits Flugzeugfinanzierungen im Wert von 5,6 Milliarden EUR beraten. Außerdem arbeiten wir mit dem erfahrenen und idealen Ansprechpartner in puncto Investitionsvorhaben zusammen: FM LeasingPartner GmbH.

Einfuhr / USt bei Luftfahrzeugen

Beim Kauf und Verkauf von Flugzeugen aus und in die Europäische Union können ggf. Einfuhrumsatzsteuern und Zölle anfallen. Bereits bei der Landung auf dem ersten Zollflughafen muss dies ordnungsgemäß deklariert werden. Andernfalls könnte bei der betrieblichen Nutzung zum einen Ihre Umsatzsteuererstattung gefährdet werden, zum anderen ist je nach Übergabeort das Anfallen weiterer Transaktionsabgaben möglich.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit dem Ex- und Import von Flugzeugen optimieren wir sowohl Ihre Transaktion als auch die Übergabe Ihres Business Jets.

Registrierung von Luftfahrzeugen

Für die Verkehrszulassung Ihres Flugzeugs müssen Sie viele Unterlagen ausfüllen und einreichen. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Business Jet auf den Kanal-, Jungferninseln oder unter deutscher Flagge beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) in Braunschweig registrieren wollen – wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation sowie der Registrierung.

Halterschafts- und Managementverträge

Häufig fehlt sowohl das nötige Know-how als auch das Personal, um ein Flugzeug nach den Vorschriften der EASA (European Union Aviation Safety Agency) und des LBAs (Luftfahrt Bundesamt) zu unterhalten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Maschine durch eine Person als luftfahrtrechtlichen Halter betreiben zu lassen, gehen damit vielfältige rechtliche und wirtschaftliche Fragen einher. Sowohl bei deren Beantwortung als auch der Vertragsgestaltung stehen wir Ihnen zur Seite.

Beratung des Betriebsmodells (AOC, NCC)

Wir prüfen sowohl die rechtliche Zulässigkeit als auch die steuerlichen Folgen – abhängig von Ihrer avisierten Eigennutzung, Fremdvermietung zur Kostensenkung, dem Einsatz für den Werkverkehr im Konzern oder der gemeinsamen Nutzung mit anderen Miteigentümer:innen. Darunter fallen z. B. Themen wie Umsatzsteuerbefreiung, Mineralölsteuer oder Betriebskosten als absetzbare -ausgaben bei Zweckgesellschaften.

Darüber hinaus übernehmen wir für Sie sowohl die Vermittlung der optimalen Partner:innen als auch die Erstellung der notwendigen Vertragsdokumentationen. Beispielsweise bei der Nutzung eines fremden Air Operator Certificate (AOC) oder der Durchführung der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO).

Transaktionsberatung

Für viele Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Geschäftsflugzeugen sowie auch deren rechtliche Berater:innen, gehören weder der Kauf noch der Verkauf der Maschinen zum täglichen Geschäft. Die Gefahr ist groß, in einer unbekannten Materie die Fallstricke zu übersehen und zu stolpern. Wir kümmern uns deshalb um die saubere Abwicklung der Transaktion.

Unser Beratungsziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und zu vertreten. Das bedeutet mehr als nur die konkrete Planung und Dokumentation der Transaktion: Es müssen kreative Lösungen entwickelt und das Geschäft schnell zum Abschluss gebracht werden, ohne sich in möglichen Randproblemen zu verlieren. Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg: von der Beratung zu technischen Fragen vor dem Kauf bis hin zu Steuerfragen und zur Verzollung.

Wir sind für Sie 24/7 im Einsatz, um Ihre Transaktion schnell abzuschließen. Mit über 150 durchgeführten Transaktionen verfügen wir bereits über einen hohen Erfahrungsschatz. Dank einer Gebührenobergrenze (Cap) und ständigen Kostenstandmitteilungen behalten Sie über Ihr Kostenvolumen bei uns stets den Überblick. Zudem arbeiten wir mit Deutschlands größtem herstellerunabhängigen Flugzeug-Makler zusammen: der BAS – Business Aviation Services.

Gründung von SPC

Zur Haftungstrennung werden Flugzeuge häufig nicht in der eigenen operativen Gesellschaft betrieben, sondern in dementsprechenden Haltergesellschaften. Zusammen mit unseren Notaren können wir alle dafür notwendigen Leistungen aus einer Hand anbieten und Sie bei diesem Prozess betreuen: von der Gründung einer nationalen oder internationalen Zweckgesellschaft bis zur rechtlichen Verknüpfung mit den Flugzeughalter:innen.

Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Dr. iur. Alexander Nefzger

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht

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Matthias Reuleaux, LL.M.

Rechtsanwalt, of counsel

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David Meixner

Rechtsanwalt, of counsel

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Edward Stoye

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Sebastian König

Rechtsanwalt

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Abwicklung Versicherungsschäden

Bei Schäden an Flugzeugen kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungen kommen. Wenn ein Pilot beispielsweise Fehler bei der Flugvorbereitung macht, die zu einem Unfall führen, können Haftpflichtversicherungen den Piloten regresspflichtig machen oder Kaskoversicherungen die Leistung bei vermuteter grober Fahrlässigkeit verweigern. Solche Fälle erfordern oft eine gerichtliche Klärung, um zu bestimmen, ob Sicherheitsvorschriften verletzt wurden. Um seine Ansprüche gegen Versicherungen durchzusetzen, ist fundiertes Wissen im Luftrecht und Versicherungsrecht unerlässlich.

Abwicklung Versicherungsschäden

Das sogenannte Wet-Leasing oder ACMI-Leasing, also die Vercharterung von Flugzeugen mitsamt Besatzung, Wartung und Versicherung hat sich inzwischen zu einer wichtigen Nutzungsform entwickelt. Aufgrund eines wechselnden und oftmals kurzfristigen Kapazitätsbedarfs kommerzieller Fluggesellschaften und den zum Teil herrschenden Lieferengpässen seitens der Flugzeughersteller haben sich unterschiedliche Formen des Wet-Leases herausgebildet, um dem sehr individuellen Bedarf der jeweiligen Fluggesellschaften Rechnung zu tragen. Demgemäß entwickeln wir für Sie die hierzu passenden Verträge individuell und bedarfsgerecht, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der Qualitätsstandards in Bezug auf Wartungszustand, Qualifikation der Besatzung sowie die finanzielle Absicherung durch Sicherheitsleistungen.

Flugzeugleasingverträge

In den letzten Jahrzehnten ist der Leasingmarkt in Bezug auf Flugzeuge sehr stark gewachsen. Flugzeuge werden von großen Leasinganbietern in großen Stückzahlen kommerziellen Fluggesellschaften in verschiedenen Varianten zur Nutzung überlassen. Grundlage hierfür bilden zumeist sehr komplexe und umfangreiche Vertragswerke. Wir durchdringen diese Materie für Sie und sorgen für eine interessengerechte Lösung, u.a. im Hinblick auf die delivery und redelivery conditions, den Nutzungsumfang sowie Folgen bei eventuellen Verstößen gegen Vertragspflichten (default situations). Darüber hinaus koordinieren wir die Abwicklung und Umsetzung des Vertrages, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Anstellungs- und Freelanceverträge für Piloten

An der Schnittstelle vom Arbeitsrecht zum Luftrecht sind vertiefte Kenntnisse bei der Rechtsgebiete unabdingbar. Die Anreise zur Homebase ist aus Sicht des Arbeitszeitgesetz eine anderer, als es das FRMS vorsieht. Ob und wann Ihr Pilot(schein-)selbständig ist, oder ein Angestellter,  ist ohne die Kenntnis der mannigfaltigen Rechtsprechung kaum zu sagen. Unser Arbeitsrechtsteam berät diverse gewerbliche Luftfahrtunternehmen und kann Ihnen bei diesen Fragenhelfen, ohne ins Straucheln zu geraten.

Wartungsverträge

Die Wartung bildet eine wesentliche Grundlage für die Durchführung eines sicheren Flugbetriebes. Wir beraten beim Abschluss von entsprechenden Rahmenverträgen für Base- und Line Maintenance und verhandeln Verträge bezüglich der Lieferung technischer Komponenten und Avionik.

Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Sebastian König

Rechtsanwalt

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Unternehmensrecht

Als Justiziar des GATE e.V. sind wir dicht dran an den wiederkehrenden Fragen, die Ihr Unternehmen betrifft. Dies ermöglicht uns eine schnelle, günstige und fundierte Beratung. Ob Sie als ausländischer Konzern rechtliche Fragen zu Ihrem Tochterunternehmen in Deutschland haben, einen Rahmenlieferungsvertrag gestalten wollen, oder allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Einkauf brauchen, wir haben die richtige Lösung parat. Dabei ist für uns das Luftsicherheitsgesetz keine Überraschung, und wir bewegen uns mit einem Vorfeldfahrzeug genauso sicher wie mit einem vertikalen Gepäckförderband.

Unternehmensrecht

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Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Sebastian König

Rechtsanwalt

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Das erwartet Sie

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Ihre Chancen

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Unser Versprechen

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.

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