Der Online-Handel boomt – und das nicht erst seit dem Beginn der Corona-Pandemie. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Waren sicher im Internet zu vermarkten:
Egal ob es um die Erwirkung von Titelschutz, die Durchführung und Auswertung von Kollisionsrecherchen oder den Schutz nationaler und internationaler Marken geht: Wir beraten Sie und ihr Unternehmen in allen Belangen rund um das Thema Kennzeichen – von der Entwicklung über die Sicherung bis hin zur Durchsetzung der Ihnen zustehenden Rechte.
Eine weitere unserer Kernkompetenzen liegt im Bereich des Medienvertragsrechts. Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen dabei kompetent und auch im internationalen Kontext vor allem in den folgenden Bereichen:
Ob für Neueinstellung, einheitliche Personalstrukturen, Fusionen (Merger) oder übertragende Sanierungen: Wir entwickeln für Sie individuelle und aktuelle Verträge, die Sie als Arbeitgeber:in bestmöglich schützen.
Dabei legen wir besonderen Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung: In Zeiten einer modernen Mitarbeiterführung sollten die wichtigen Unterlagen beispielsweise auch Instrumente zukunftsorientierter Zusammenarbeit bieten, wie agile Gleitzeitvereinbarungen oder auch die konkrete Regelung von Benefits.
Wir verwalten und aktualisieren Ihre Arbeits- und Änderungsverträge, jegliche Nebendokumente bis hin zum kompletten Company-Book. Sie erreichen damit nicht nur eine stetige Qualität Ihrer internen Prozesse, sondern können durch Pauschalen zusätzlich Rechtsberatungskosten senken.
Nicht nur im Internet sind rufschädigende Äußerungen an der Tagesordnung – auch im realen Leben. Deshalb helfen wir Ihnen und Ihrem Unternehmen, sich gegen Schmähungen und Diskreditierungen effektiv zur Wehr zu setzen.
Die Erwirkung von Gegendarstellungen gehört dabei ebenso zu unserem Tagesgeschäft, wie die Löschung unerwünschter Äußerungen, Rezensionen, Bilder und Videos. Dies auch im vermeintlich rechtsfreien Raum des Internets und gegenüber den großen Plattformbetreibern, wie z. B. Google und Facebook.
Zudem beraten wir Sie gerne auch im Bereich des Verlagsrechts. Der Kern unserer Expertise liegt hier zum einen in der Verhandlung von Verlagsverträgen im Bereich Print und Musik, zum anderen in der Durchsetzung daraus entstehender Rechte und Pflichten.
Mit dem geistigen Eigentum steht und fällt der Erfolg eines Unternehmens. Dazu zählen zum Beispiel Produkte, Know-how, Entwicklungen, Erfindungen etc. Also gilt es, dieses zu schützen. Ob über das Urheber-, Design- oder sonstige Rechte. Unsere Expert:innen beraten Sie dabei, das geistige Eigentum Ihres Unternehmens zu sichern und zu verteidigen.
Facebook, Instagram, TikTok & Co. Soziale Medien haben sich im Laufe der letzten Jahre zu einem erheblichen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Reichweitenstarke Creator, Gamer und Social Influencer generieren mit Posts, Stories und Streams Umsätze in Milliardenhöhe.
Wir beraten Sie mit unserer ausgewiesenen Branchenkenntnis zu allen Fragen rund um die Themen Vermarktung (z. B. Brand Building, Branded Entertainment, Werbekennzeichnung, Paid Media), Channel- sowie Content-Management und helfen Ihnen bei der Gestaltung rechtssicherer Verträge.
Die Veranstaltungsbranche wurde durch die Corona-Pandemie hart getroffen. Umso wichtiger ist es, dass sie sich für die Zukunft rechtssicher aufstellt. Unser Spezialisten-Team begleitet Sie dabei kompetent im Bereich der Verhandlung und des Abschlusses von Veranstaltungs- und Tourneeverträgen. Ebenso unterstützen wir Sie allerdings auch bei Gastspielverträgen sowie der Erlangung aller benötigten Zulassungen.
Werbung kann teuer werden. Vor allem dann, wenn sie unlauter (also nicht legitim) ist. Wir helfen Ihnen und Ihrem Unternehmen dabei, unnötige Kosten zu vermeiden: von Fragen zur Werbekennzeichnung, über die Durchführung von Gewinnspielen bis hin zur Anwendung der Health-Claims- und Preisangaben-Verordnung.
Ziel des Wettbewerbsrechts ist eine faire und freie Konkurrenztätigkeit unter Mitbewerber:innen. Den Rahmen hierfür stecken zum einen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und zum anderen das Kartellgesetz (GWB). Sie enthalten Regelungen und Verbote für dementsprechend beschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen, damit ein Wettbewerb erst überhaupt stattfinden kann. Verstoßen Sie mit Ihrem Marktauftritt oder einer Vereinbarung gegen die Wettbewerbsvorschriften, erfolgt im Anschluss meist eine Abmahnung von einer/m Rechtsanwält:in.
Wir helfen Ihnen dabei, derartige Abmahnungen bereits im Vorhinein zu verhindern. Allerdings schätzen wir für Sie aber auch das Risiko ein, wenn Sie eine solche bereits erhalten haben. Darüber hinaus ist es wichtig, künftige Gefahrenpotenziale zu analysieren und Schadenersatzforderungen zu minimieren. Doch auch wenn Sie sich durch eine/n Konkurrent:in beeinträchtigt sehen, übernehmen wir die Prüfung möglicher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche und setzen diese für Sie durch.
Sofern Sie die Anschaffung des Flugzeugs über die Aufnahme eines Darlehens oder eines Leasings finanzieren, können wir Sie bei der Erwerbstransaktion optimal beraten: Hierunter fallen sowohl das Erstellen und Verhandeln eines für Ihre Zwecke passenden Finanzierungsvertrages, eventuelle Pfandrechte sowie sonstige Sicherheitenvereinbarungen.
Weiterhin koordinieren wir die Abläufe zwischen Ihnen als Käufer:in, Ihrer Bank, Verkäufer:innen und Operator:innen. Dabei stellen wir sicher, dass die Anforderungen des Kreditinstituts für die Kreditauszahlung erfüllt werden können, sodass der Kaufpreis bei der technischen Abnahme und Übergabe Ihres Business Jets fließen kann.
Unser Team hat bereits Flugzeugfinanzierungen im Wert von 5,6 Milliarden EUR beraten. Außerdem arbeiten wir mit dem erfahrenen und idealen Ansprechpartner in puncto Investitionsvorhaben zusammen: FM LeasingPartner GmbH.
Beim Kauf und Verkauf von Flugzeugen aus und in die Europäische Union können ggf. Einfuhrumsatzsteuern und Zölle anfallen. Bereits bei der Landung auf dem ersten Zollflughafen muss dies ordnungsgemäß deklariert werden. Andernfalls könnte bei der betrieblichen Nutzung zum einen Ihre Umsatzsteuererstattung gefährdet werden, zum anderen ist je nach Übergabeort das Anfallen weiterer Transaktionsabgaben möglich.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit dem Ex- und Import von Flugzeugen optimieren wir sowohl Ihre Transaktion als auch die Übergabe Ihres Business Jets.
Für die Verkehrszulassung Ihres Flugzeugs müssen Sie viele Unterlagen ausfüllen und einreichen. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Business Jet auf den Kanal-, Jungferninseln oder unter deutscher Flagge beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) in Braunschweig registrieren wollen – wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation sowie der Registrierung.
Häufig fehlt sowohl das nötige Know-how als auch das Personal, um ein Flugzeug nach den Vorschriften der EASA (European Union Aviation Safety Agency) und des LBAs (Luftfahrt Bundesamt) zu unterhalten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Maschine durch eine Person als luftfahrtrechtlichen Halter betreiben zu lassen, gehen damit vielfältige rechtliche und wirtschaftliche Fragen einher. Sowohl bei deren Beantwortung als auch der Vertragsgestaltung stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir prüfen sowohl die rechtliche Zulässigkeit als auch die steuerlichen Folgen – abhängig von Ihrer avisierten Eigennutzung, Fremdvermietung zur Kostensenkung, dem Einsatz für den Werkverkehr im Konzern oder der gemeinsamen Nutzung mit anderen Miteigentümer:innen. Darunter fallen z. B. Themen wie Umsatzsteuerbefreiung, Mineralölsteuer oder Betriebskosten als absetzbare -ausgaben bei Zweckgesellschaften.
Darüber hinaus übernehmen wir für Sie sowohl die Vermittlung der optimalen Partner:innen als auch die Erstellung der notwendigen Vertragsdokumentationen. Beispielsweise bei der Nutzung eines fremden Air Operator Certificate (AOC) oder der Durchführung der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO).
Für viele Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Geschäftsflugzeugen sowie auch deren rechtliche Berater:innen, gehören weder der Kauf noch der Verkauf der Maschinen zum täglichen Geschäft. Die Gefahr ist groß, in einer unbekannten Materie die Fallstricke zu übersehen und zu stolpern. Wir kümmern uns deshalb um die saubere Abwicklung der Transaktion.
Unser Beratungsziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und zu vertreten. Das bedeutet mehr als nur die konkrete Planung und Dokumentation der Transaktion: Es müssen kreative Lösungen entwickelt und das Geschäft schnell zum Abschluss gebracht werden, ohne sich in möglichen Randproblemen zu verlieren. Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg: von der Beratung zu technischen Fragen vor dem Kauf bis hin zu Steuerfragen und zur Verzollung.
Wir sind für Sie 24/7 im Einsatz, um Ihre Transaktion schnell abzuschließen. Mit über 150 durchgeführten Transaktionen verfügen wir bereits über einen hohen Erfahrungsschatz. Dank einer Gebührenobergrenze (Cap) und ständigen Kostenstandmitteilungen behalten Sie über Ihr Kostenvolumen bei uns stets den Überblick. Zudem arbeiten wir mit Deutschlands größtem herstellerunabhängigen Flugzeug-Makler zusammen: der BAS – Business Aviation Services.
Zur Haftungstrennung werden Flugzeuge häufig nicht in der eigenen operativen Gesellschaft betrieben, sondern in dementsprechenden Haltergesellschaften. Zusammen mit unseren Notaren können wir alle dafür notwendigen Leistungen aus einer Hand anbieten und Sie bei diesem Prozess betreuen: von der Gründung einer nationalen oder internationalen Zweckgesellschaft bis zur rechtlichen Verknüpfung mit den Flugzeughalter:innen.
Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Bei Schäden an Flugzeugen kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungen kommen. Wenn ein Pilot beispielsweise Fehler bei der Flugvorbereitung macht, die zu einem Unfall führen, können Haftpflichtversicherungen den Piloten regresspflichtig machen oder Kaskoversicherungen die Leistung bei vermuteter grober Fahrlässigkeit verweigern. Solche Fälle erfordern oft eine gerichtliche Klärung, um zu bestimmen, ob Sicherheitsvorschriften verletzt wurden. Um seine Ansprüche gegen Versicherungen durchzusetzen, ist fundiertes Wissen im Luftrecht und Versicherungsrecht unerlässlich.
Das sogenannte Wet-Leasing oder ACMI-Leasing, also die Vercharterung von Flugzeugen mitsamt Besatzung, Wartung und Versicherung hat sich inzwischen zu einer wichtigen Nutzungsform entwickelt. Aufgrund eines wechselnden und oftmals kurzfristigen Kapazitätsbedarfs kommerzieller Fluggesellschaften und den zum Teil herrschenden Lieferengpässen seitens der Flugzeughersteller haben sich unterschiedliche Formen des Wet-Leases herausgebildet, um dem sehr individuellen Bedarf der jeweiligen Fluggesellschaften Rechnung zu tragen. Demgemäß entwickeln wir für Sie die hierzu passenden Verträge individuell und bedarfsgerecht, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der Qualitätsstandards in Bezug auf Wartungszustand, Qualifikation der Besatzung sowie die finanzielle Absicherung durch Sicherheitsleistungen.
In den letzten Jahrzehnten ist der Leasingmarkt in Bezug auf Flugzeuge sehr stark gewachsen. Flugzeuge werden von großen Leasinganbietern in großen Stückzahlen kommerziellen Fluggesellschaften in verschiedenen Varianten zur Nutzung überlassen. Grundlage hierfür bilden zumeist sehr komplexe und umfangreiche Vertragswerke. Wir durchdringen diese Materie für Sie und sorgen für eine interessengerechte Lösung, u.a. im Hinblick auf die delivery und redelivery conditions, den Nutzungsumfang sowie Folgen bei eventuellen Verstößen gegen Vertragspflichten (default situations). Darüber hinaus koordinieren wir die Abwicklung und Umsetzung des Vertrages, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen.
An der Schnittstelle vom Arbeitsrecht zum Luftrecht sind vertiefte Kenntnisse bei der Rechtsgebiete unabdingbar. Die Anreise zur Homebase ist aus Sicht des Arbeitszeitgesetz eine anderer, als es das FRMS vorsieht. Ob und wann Ihr Pilot(schein-)selbständig ist, oder ein Angestellter, ist ohne die Kenntnis der mannigfaltigen Rechtsprechung kaum zu sagen. Unser Arbeitsrechtsteam berät diverse gewerbliche Luftfahrtunternehmen und kann Ihnen bei diesen Fragenhelfen, ohne ins Straucheln zu geraten.
Die Wartung bildet eine wesentliche Grundlage für die Durchführung eines sicheren Flugbetriebes. Wir beraten beim Abschluss von entsprechenden Rahmenverträgen für Base- und Line Maintenance und verhandeln Verträge bezüglich der Lieferung technischer Komponenten und Avionik.
Als Justiziar des GATE e.V. sind wir dicht dran an den wiederkehrenden Fragen, die Ihr Unternehmen betrifft. Dies ermöglicht uns eine schnelle, günstige und fundierte Beratung. Ob Sie als ausländischer Konzern rechtliche Fragen zu Ihrem Tochterunternehmen in Deutschland haben, einen Rahmenlieferungsvertrag gestalten wollen, oder allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Einkauf brauchen, wir haben die richtige Lösung parat. Dabei ist für uns das Luftsicherheitsgesetz keine Überraschung, und wir bewegen uns mit einem Vorfeldfahrzeug genauso sicher wie mit einem vertikalen Gepäckförderband.
Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.
Unsere Expert:innen beraten Sie zu Ihren Erfolgschancen bzw. den individuellen Möglichkeiten für Ihren Fall.
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.