Interview mit Andreas Rißling - Erbrecht

Unser Team ist um einen neuen Kollegen gewachsen und um ein neues Rechtsgebiet noch dazu: Andreas Rißling ist Fachanwalt für Erbrecht.

Im Sommer 2022 ist unser Team bei activelaw nicht nur um einen neuen Kollegen gewachsen, sondern um ein für uns neues Rechtsgebiet gleich noch dazu: Andreas Rißling ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und seit dem 1. Juli 2022 für uns als Of Cousel tätig. Wir durften ihm zum Einstieg einige Fragen stellen – zu seinem Fachgebiet und darüber hinaus.

Herr Rißling, was reizt Sie am Erbrecht?

Aus rein juristischer Sicht sind Erbstreitigkeiten für uns natürlich lukrative Mandate – schließlich geht es oft um hohe Gegenstandswerte. Ich finde die Konflikte sehr interessant und hochemotional – oft sogar emotionaler als Fälle aus dem Familienrecht. Dadurch entsteht eine sehr starke Bindung zu den Mandanten. Ich glaube, das ist in anderen Rechtsgebieten nicht so ausgeprägt.

Erbrecht ist „Hightech“-Jura – ein wirklich schwieriges und komplexes Rechtsgebiet. Auch nach über 20 Jahren bin ich weit davon entfernt zu behaupten, alles auf diesem Rechtsgebiet zu beherrschen. Es ist oft ein wilder Ritt durch die Paragraphen.

Kann ich dann als Laie einfach mein Testament selbst verfassen?

Ja! Es gibt zwei Arten von Testamenten – das notarielle Testament und das handschriftliche Testament. Beide sind an Formalien gebunden. Das handschriftliche Testament muss, wie der Name schon sagt, selbst und per Hand verfasst werden. Es sollte erkennbar sein, dass es sich um den letzten Willen des Verfassers handelt, von ihm oder ihr unterschrieben sein und ein Datum enthalten – das ist zwar kein Zwang, aber ich empfehle das, weil im Zweifelsfall ein altes Testament durch ein neueres verdrängt wird.

In vielen Familien ist absehbar, dass es ohne Testament zu Erbstreitigkeiten kommen kann – beispielsweise, weil es Kinder und Stiefkinder gibt oder einfach eine große Erbengemeinschaft. Wie kann man Angehörige am besten auf das Thema Testament ansprechen?

Das ist ganz schwierig. Ich glaube, da gibt es auch keinen generellen Maßstab, weil es ja immer eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod bedeutet. Das schieben die meisten Leute gerne so weit wie möglich von sich weg. Aus meiner Erfahrung kann ich aber nur sagen: Wer eine komplizierte Familienstruktur hat, hat gar keine andere Chance, als sich rechtzeitig Gedanken um sein Testament zu machen. Denn andernfalls wird entweder die gesetzliche Erbreihenfolge greifen – oder man hinterlässt ein schlechtes Testament und auch damit läuft es dann nicht so, wie der Erblasser sich das vorgestellt hat. Das kriegt er dann zwar nicht mehr mit – aber ein Testament, das nicht vernünftig aufgesetzt wurde, kann zu großen Streitigkeiten führen. Mit einem Testament, das zumindest klar und eindeutig formuliert ist, kann ich Streitigkeiten immerhin auf ein Minimum reduzieren.

Können Sie uns von einem Fall berichten, auf den Sie besonders stolz sind?

Da gab es einen Fall ganz zu Beginn meiner Karriere. Es ging um ein Mehrfamilienhaus und zwei Töchter, die bereits vor dem Tod ihrer Eltern so verfeindet waren, dass sie sich siezten. Der Vater hatte das Haus einer seiner Töchter noch zu Lebzeiten übertragen. Da ich neu im Erbrecht war, kannte ich den Paragraphen zum Pflichtteilergänzungsanspruch noch nicht – aber dann hatte ich glücklicherweise ein Seminar, in dem just dieser Paragraph – § 2287 BGB – erläutert wurde. Durch diesen glücklichen Zufall konnte ich für meine Mandantin die Hälfte des Mehrfamilienhauses erstreiten.

Ist Ihr Beruf eher eine Kunst oder eine Wissenschaft?

Hmm. Das Erbrecht ist schon stark wissenschaftlich orientiert, aber wenn wir Kunst im Sinne von Soziologie oder Pädagogik erweitern, ist es auch eine Kunst. Es geht nun mal oft sehr emotional zu: Meiner Erfahrung nach sind etwa 70 Prozent der Erbstreitigkeiten eigentlich Geschwisterstreitigkeiten. Geschwister kennen sich aus ihrer Kinderstube, die können sich niemals trennen. Meine Schwester ist immer meine Schwester, mein Bruder ist immer mein Bruder – man kann sich ja nicht scheiden lassen, wie das bei Eheleuten möglich ist.

Was dürfen wir über Ihr Privatleben erfahren?

Ich bin gebürtiger Hannoveraner. Studiert habe ich in Bayreuth und Göttingen, dazu kam noch ein Auslandsaufenthalt in London. Meine große Leidenschaft ist Sport: Und zwar nicht nur gerne Sport gucken (das allerdings auch und auch gerne alles mögliche), aber ich habe drei Kernsportarten. Im Handball war ich früher sehr gut, dazu bin ich jahrelang gerudert und auch drei Mal deutscher Vizemeister geworden. In den letzten 10 bis 12 Jahren bin ich sehr viel Rennrad gefahren – große Radmarathons, wie den Ötztaler Radmarathon von Sölden über mehrere Alpenpässe. Ich bin außerdem einmal ein Rennen an einem Tag über die Alpen gefahren, 252 km und 6300 Höhenmeter.

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Insight activelaw

Interview mit Andreas Rißling - Erbrecht

July 3, 2022
Uhr

Unser Team ist um einen neuen Kollegen gewachsen und um ein neues Rechtsgebiet noch dazu: Andreas Rißling ist Fachanwalt für Erbrecht.

Das Wichtigste in Kürze

Im Sommer 2022 ist unser Team bei activelaw nicht nur um einen neuen Kollegen gewachsen, sondern um ein für uns neues Rechtsgebiet gleich noch dazu: Andreas Rißling ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und seit dem 1. Juli 2022 für uns als Of Cousel tätig. Wir durften ihm zum Einstieg einige Fragen stellen – zu seinem Fachgebiet und darüber hinaus.

Herr Rißling, was reizt Sie am Erbrecht?

Aus rein juristischer Sicht sind Erbstreitigkeiten für uns natürlich lukrative Mandate – schließlich geht es oft um hohe Gegenstandswerte. Ich finde die Konflikte sehr interessant und hochemotional – oft sogar emotionaler als Fälle aus dem Familienrecht. Dadurch entsteht eine sehr starke Bindung zu den Mandanten. Ich glaube, das ist in anderen Rechtsgebieten nicht so ausgeprägt.

Erbrecht ist „Hightech“-Jura – ein wirklich schwieriges und komplexes Rechtsgebiet. Auch nach über 20 Jahren bin ich weit davon entfernt zu behaupten, alles auf diesem Rechtsgebiet zu beherrschen. Es ist oft ein wilder Ritt durch die Paragraphen.

Kann ich dann als Laie einfach mein Testament selbst verfassen?

Ja! Es gibt zwei Arten von Testamenten – das notarielle Testament und das handschriftliche Testament. Beide sind an Formalien gebunden. Das handschriftliche Testament muss, wie der Name schon sagt, selbst und per Hand verfasst werden. Es sollte erkennbar sein, dass es sich um den letzten Willen des Verfassers handelt, von ihm oder ihr unterschrieben sein und ein Datum enthalten – das ist zwar kein Zwang, aber ich empfehle das, weil im Zweifelsfall ein altes Testament durch ein neueres verdrängt wird.

In vielen Familien ist absehbar, dass es ohne Testament zu Erbstreitigkeiten kommen kann – beispielsweise, weil es Kinder und Stiefkinder gibt oder einfach eine große Erbengemeinschaft. Wie kann man Angehörige am besten auf das Thema Testament ansprechen?

Das ist ganz schwierig. Ich glaube, da gibt es auch keinen generellen Maßstab, weil es ja immer eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod bedeutet. Das schieben die meisten Leute gerne so weit wie möglich von sich weg. Aus meiner Erfahrung kann ich aber nur sagen: Wer eine komplizierte Familienstruktur hat, hat gar keine andere Chance, als sich rechtzeitig Gedanken um sein Testament zu machen. Denn andernfalls wird entweder die gesetzliche Erbreihenfolge greifen – oder man hinterlässt ein schlechtes Testament und auch damit läuft es dann nicht so, wie der Erblasser sich das vorgestellt hat. Das kriegt er dann zwar nicht mehr mit – aber ein Testament, das nicht vernünftig aufgesetzt wurde, kann zu großen Streitigkeiten führen. Mit einem Testament, das zumindest klar und eindeutig formuliert ist, kann ich Streitigkeiten immerhin auf ein Minimum reduzieren.

Können Sie uns von einem Fall berichten, auf den Sie besonders stolz sind?

Da gab es einen Fall ganz zu Beginn meiner Karriere. Es ging um ein Mehrfamilienhaus und zwei Töchter, die bereits vor dem Tod ihrer Eltern so verfeindet waren, dass sie sich siezten. Der Vater hatte das Haus einer seiner Töchter noch zu Lebzeiten übertragen. Da ich neu im Erbrecht war, kannte ich den Paragraphen zum Pflichtteilergänzungsanspruch noch nicht – aber dann hatte ich glücklicherweise ein Seminar, in dem just dieser Paragraph – § 2287 BGB – erläutert wurde. Durch diesen glücklichen Zufall konnte ich für meine Mandantin die Hälfte des Mehrfamilienhauses erstreiten.

Ist Ihr Beruf eher eine Kunst oder eine Wissenschaft?

Hmm. Das Erbrecht ist schon stark wissenschaftlich orientiert, aber wenn wir Kunst im Sinne von Soziologie oder Pädagogik erweitern, ist es auch eine Kunst. Es geht nun mal oft sehr emotional zu: Meiner Erfahrung nach sind etwa 70 Prozent der Erbstreitigkeiten eigentlich Geschwisterstreitigkeiten. Geschwister kennen sich aus ihrer Kinderstube, die können sich niemals trennen. Meine Schwester ist immer meine Schwester, mein Bruder ist immer mein Bruder – man kann sich ja nicht scheiden lassen, wie das bei Eheleuten möglich ist.

Was dürfen wir über Ihr Privatleben erfahren?

Ich bin gebürtiger Hannoveraner. Studiert habe ich in Bayreuth und Göttingen, dazu kam noch ein Auslandsaufenthalt in London. Meine große Leidenschaft ist Sport: Und zwar nicht nur gerne Sport gucken (das allerdings auch und auch gerne alles mögliche), aber ich habe drei Kernsportarten. Im Handball war ich früher sehr gut, dazu bin ich jahrelang gerudert und auch drei Mal deutscher Vizemeister geworden. In den letzten 10 bis 12 Jahren bin ich sehr viel Rennrad gefahren – große Radmarathons, wie den Ötztaler Radmarathon von Sölden über mehrere Alpenpässe. Ich bin außerdem einmal ein Rennen an einem Tag über die Alpen gefahren, 252 km und 6300 Höhenmeter.

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