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17.2.2025
17:05

Negativzinsen: BGH-Urteil könnte Unternehmen Rückerstattungen ermöglichen

Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten könnte weitreichende Folgen haben. Nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob sie gezahlte Verwahrentgelte zurückfordern können.

Was hat der BGH entschieden?

Der BGH hat klargestellt (Az. XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23, XI ZR 183/23), dass Verwahrentgelte für Spar- und Tagesgeldkonten gegen grundlegende Vertragsprinzipien verstoßen. Derartige Konten sind laut Gericht darauf ausgelegt, Guthaben zu verzinsen, nicht jedoch, dass Kunden für die Verwahrung ihres Geldes zahlen müssen. Das Urteil betraf zwar konkrete Verbraucherklagen, doch aus der Begründung des Gerichts ergibt sich, dass die Argumentation auch auf Unternehmen anwendbar sein könnte.

Neue Perspektive für Unternehmen

In den vergangenen Jahren haben viele Unternehmen Negativzinsen auf hohe Guthaben in Kauf genommen. Banken begründeten dies mit der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Nun stellt sich die Frage, ob diese Praxis auch im gewerblichen Bereich rechtlich zulässig war. Insbesondere standardisierte Klauseln, mit denen Verwahrentgelte eingeführt wurden, könnten unwirksam sein.

Rückforderungen: Chancen und Herausforderungen

Ob Unternehmen tatsächlich Anspruch auf eine Erstattung haben, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Besonders zu prüfen sind:

  • Transparenzgebot: Wurde die Einführung von Negativzinsen klar kommuniziert oder versteckt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)?
  • Grundsatz von Treu und Glauben: War es für Unternehmen absehbar, dass Verwahrentgelte rechtlich zulässig sein würden?
  • Individuelle Vertragsvereinbarungen: Unternehmen mit speziell ausgehandelten Konditionen haben womöglich andere Ansprüche.

Erste rechtliche Einschätzungen deuten darauf hin, dass die Erfolgsaussichten für Unternehmen gut stehen, insbesondere wenn Verwahrentgelte durch einseitige Änderungen der AGB eingeführt wurden.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

1. Vergangene Zahlungen überprüfen

Unternehmen sollten Kontoauszüge und Bankabrechnungen der letzten Jahre durchsehen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang Negativzinsen gezahlt wurden.

2. Rechtliche Beratung einholen

Eine juristische Prüfung ist unerlässlich, um die Erfolgsaussichten einer Rückforderung realistisch einschätzen zu können. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können klären, ob die verwendeten Vertragsklauseln angreifbar sind.

3. Ansprüche fristgerecht geltend machen

Sollten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, ist es ratsam, aktiv auf die Bank zuzugehen und eine Rückerstattung zu fordern. Dabei sollten auch gesetzliche Verjährungsfristen beachtet werden.

Fazit: Jetzt handeln lohnt sich

Das BGH-Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben –nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmen. Wer jetzt seine Verträge und Zahlungen prüfen lässt, hat gute Chancen, unrechtmäßig gezahlte Beträge zurückzuerhalten. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema ist entscheidend, um mögliche Ansprüche nicht verfallen zu lassen.

Unternehmen, die betroffen sind, sollten jetzt aktiv werden, um ihre Ansprüche zu sichern und mögliche finanzielle Verluste aus der Negativzinsphase auszugleichen.

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