Millionen Kfz-Verträge rechtswidrig

Plötzlich sind nahezu alle privaten Autokredite unzulässig: Zahlreiche Kund:innen können jetzt ihren z. T. jahrealten Kfz-Vertrag widerrufen.

Plötzlich sind nahezu alle privaten Autokredite unzulässig: Zahlreiche Kund:innen können jetzt ihren z. T. jahrealten Kfz-Vertrag widerrufen, Ihr Auto zurückgeben und sämtliche bezahlten Darlehensraten zurückfordern. Sind Sie auch betroffen? Finden Sie‘s noch heute heraus: Wir prüfen Ihren Vertrag.

Geld zurück: Ihre Vorteile der Rückabwicklung

Wenn Sie Ihren rechtswidrigen Vertrag widerrufen, müssen Sie keine weiteren Zahlungen mehr an das Kreditinstitut leisten. Außerdem erhalten Sie alle geleisteten Raten inkl. einer Anzahlung zurück.

Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündete am 09.09.2021 in einem Urteil, welche Angaben Kreditverträge u. a. enthalten müssen. Nach dieser Entscheidung dürfte fast jeder Autofinanzierungsvertrag fehlerhaft sein.

Hintergrund

Ausgangspunkt dafür waren Fälle des Landgerichts Ravensburg: Dabei wurden Autokreditverträge der VW-, Skoda- und BMW-Bank widerrufen, bei denen die Frist bereits abgelaufen war. Die Verbraucher:innen begründeten dies damit, dass in den Verträgen wichtige Angaben gefehlt hätten.

Voraussetzungen für einen Widerruf

Neben einem fehlerhaften Kreditvertrag müssen Sie diesen als Verbraucher:in abgeschlossen haben. Der Kredit darf zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgezahlt sein. Außerdem muss es sich hier um ein nicht grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen handeln.

Pflichtangaben, die Kfz-Kreditverträge u. a. enthalten müssen

  • klare Angabe, dass es sich um verbundene Kredite handelt, die befristet sind
  • konkrete Höhe der Verzugszinsen
  • leicht nachvollziehbare Beschreibung, wie Verzugszinsen berechnet und angepasst werden
  • Auflistung, welche außergerichtlichen Rechtsbefehlsverfahren Kund:innen zu welchen Kosten ggf. zur Verfügung stehen

Wenn auch nur eine dieser Informationen fehlt, kann sich die Bank weder darauf berufen, dass die Widerrufsfrist abgelaufen ist, noch, dass das Widerrufsrecht missbräuchlich ausgeübt wurde.

Das ist Ihre Chance: Holen Sie sich Ihr Geld zurück! Wir helfen Ihnen gerne.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf:

Dr. iur. Jan-Michael Rädecke LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

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