Krieg in der Ukraine: Wie wir helfen können

Was muss ich beachten, wenn ich Geflüchtete bei mir aufnehme? Gibt es staatliche Hilfen? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen.

Rund drei Millionen Menschen sind nach Schätzungen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) seit Kriegsbeginn aus der Ukraine geflohen. Die Organisation schätzt, dass mit mindestens einer weiteren Million Menschen in den kommenden Wochen zu rechnen ist.

In den Zeltdörfern der Hannoveraner Messehallen ist bereits Platz für 1.100 Menschen. Gleich nebenan hat DB Cargo mit der Schienenbrücke in die Ukraine eine Sammelstelle für Spenden eröffnet, die direkt in die Ukraine und an die polnische Grenze gebracht werden. Die Solidarität und Hilfsbereitschaft in unserer Stadt ist groß. Und gleichzeitig stehen die freiwilligen Helfer auch vor rechtlichen Fragen: Darf man überhaupt einfach so Geflüchtete bei sich aufnehmen? In der Flüchtlingskrise 2015 war das schließlich nicht möglich. Und worauf sollten Angehörige von Geflüchteten bei der Unterstützung ihrer Verwandtschaft achten?

Wir haben die wichtigsten Antworten auf diese Fragen für Sie zusammengestellt.

Ich möchte in meinem Haus Geflüchtete aufnehmen. Wie ist die Rechtslage?

Wenn Sie Eigentümer Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung sind, können Sie Geflüchtete jederzeit bei sich aufnehmen. Wenn Sie Mieter sind, sollten Sie vorab Rücksprache mit Ihrem Vermieter halten.

Sie benötigen die Erlaubnis Ihres Vermieters, wenn Geflüchtete nicht nur vorübergehende Besucher sind oder wenn es sich um Familienangehörige handelt. Allerdings ist nicht definiert, wie lange „vorübergehender Besuch“ dauert. Ab einer Dauer von sechs bis acht Wochen kann man aber davon ausgehen, dass Ihre Gäste eben nicht nur „vorübergehend“ bleiben. Da momentan nicht absehbar ist, wie lange die Menschen aus der Ukraine nicht nach Hause zurückkehren können, macht die Rücksprache mit dem Vermieter also durchaus Sinn.

Meine ukrainische Verwandtschaft ist bei mir eingezogen. Müssen sie jetzt Asylanträge stellen?

Theoretisch können Geflüchtete einen Asylantrag in Deutschland stellen. Tatsächlich entstehen dadurch aber einige Nachteile für sie: So dürfen sie nach Antragstellung drei Monate lang nicht arbeiten. Vor allem aber dürfen Geflüchtete mit einem Asylantrag in den ersten Monaten ihren Wohnort nicht frei wählen und müssen in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Gerade für Familien mit Verwandtschaft in Deutschland macht ein Asylantrag also kaum Sinn.

Die bessere Lösung: Eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz. Ukrainer:innen und Menschen, die sich zu Kriegsbeginn in der Ukraine aufgehalten haben, dürfen ohne Visum nach Deutschland reisen. Die Europäische Union hat mit der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen, dass sie ohne langwieriges Asylverfahren vorübergehend bleiben und – anders als während der Flüchtlingskrise 2015 – auch in Privatunterkünften wohnen dürfen.

Bis zum 23. Mai haben Geflüchtete Zeit, um sich bei ihrer örtlichen Ausländerbehörde zu melden und dort einen längerfristigen Aufenthaltstitel zu beantragen. Sie erhalten dann eine „Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz“. Wichtig: Der Antrag muss am gleichen Ort gestellt werden, an dem die Geflüchteten anschließend wohnen möchten. Falls Sie also in Hannover auf ukrainische Verwandtschaft warten, sollte der Antrag auch erst hier gestellt werden – und nicht etwa vorher bei der Durchreise in Berlin.

Wer kommt für die Kosten der Geflüchteten auf?

Bisher gibt es keine staatliche Unterstützung, wenn Sie Geflüchtete bei sich aufnehmen möchten. Aber: Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis haben Anspruch auf verschiedene, staatliche Leistungen – darunter auch auf medizinische Versorgung sowie Geld für Essen und Kleidung. Auf akute Hilfen – beispielsweise in medizinischen Notfällen – haben Geflüchtete auch bereits vor Ihrer Aufenthaltserlaubnis Anspruch. Beantragen können Sie diese Leistungen beim zuständigen Sozialamt. Falls Sie kein Ukrainisch bzw. Russisch sprechen, finden Sie Hilfe beim Ukrainischen Verein in Niedersachsen e.V.

Wichtig: Zu den staatlichen Leistungen für Geflüchtete gehört keine Haftpflichtversicherung. Mögliche Schäden müssen Sie also selbst begleichen – insbesondere, wenn Sie Mieter des Hauses oder der Wohnung sind.

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