SOKA-BAU Forderung & Mahnbescheid

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Ablauf

1. Sie schildern uns Ihre Situation mit der SOKA-BAU

2. Unsere Experten schätzen Ihre Situation ein

3. Wir vertreten Sie in allen Rechtsfragen

Was tun wir genau?

Sie haben Post von der SOKA-BAU erhalten? Sagen Sie nichts ohne anwaltliche Hilfe!

  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Sozialkassen-Verfahren
  • Abwehr oder Verminderung von Pflichtbeiträgen
  • Abwehr von Mahnbescheiden der SOKA-BAU/ULAK
  • Beratung in allen Angelegenheiten zu Sozialkassen-Verfahren

Warum eine:n Anwält:in?

Für Nichtjuristen ist die Beurteilung häufig schwer, ob für sie eine Zahlungspflicht besteht oder nicht. Ob eine Teilnahmepflicht für einen Betrieb besteht, ist durch die Unübersichtlichkeit des VTV selten einzuschätzen. Wenn Sie zu einem falschen Schluss kommen, können die Folgen fatal sein.

Es ist zudem ein Gerücht, dass die SOKAU-BAU sowieso immer gewinnt und die Kosten für einen Rechtsbeistand unnötig seien. Eine Begleitung und Vertretung durch eine:n Rechtsanwält:in ist hier also zu jeder Zeit sinnvoll:

  • Details können darüber entscheiden, ob eine Beitragspflicht besteht
  • kompetente und erfahrene Beratung zu sinnvollen Maßnahmen, um Risiko einer Beitragspflicht zu minimieren oder ganz auszuschließen
  • kurze Fristen in Mahnverfahren erfordern ein schnelles Reagieren
  • häufig droht Insolvenz durch hohe Forderungssummen, wenn die SOKA-BAU in Mahnverfahren oder vor Gericht einen Vollstreckungstitel erstreitet
  • auch ohne vorherige Verhandlung ist ein Vollstreckungsbescheid mit anschließender Zwangsvollstreckung möglich

Ihre Rechte und Pflichten

Wie lange besteht eine Widerspruchsfrist gegen Mahnbescheide?

Sie haben nur eine Woche Zeit! Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, besteht dagegen eine Widerspruchsfrist von lediglich sieben Tagen.

Wir beraten Sie umgehend: Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Der Beitrag für die Sozialkassen ist im VTV geregelt. Grundsätzlich lässt er sich einfach berechnen. Dazu eine Beispielrechnung:

Für gewerbliche Arbeitnehmer:innen im „Tarifgebiet West“ ist ab dem 01.01.2019 ein Beitrag ab von 28,8 % der Bruttolohnsumme zu bezahlen (bis zu drei Jahren rückwirkend). Ein:e gewerbliche:r Arbeitnehmer:in verdient 3.000 € brutto im Monat. Damit wären für ihn/sie 624 € monatlich fällig. Bei gleichbleibenden Voraussetzungen würde die Kostenbelastung für Arbeitnehmer:innen alleine für die rückwirkende Zahlung für drei Jahre bei 22.464 € liegen.

Der Beitragssatz wird von den Tarifvertragsparteien regelmäßig neubestimmt. Die Beiträge sind auch in Zukunft zu zahlen, wenn sich nicht die Tätigkeit ändert. Zwar gibt es auch Erstattungen aus den tariflichen Leistungen der SOKA-BAU, jedoch sind diese erst im Einzelfall bestimmbar. Dagegen stehen Ihnen zwar Gegenforderungen gegen die SOKA-BAU zu, allerdings betragen diese nur ca. 50 bis 60 %. Dadurch stellt eine Teilnahmepflicht am Sozialkassenverfahren in jedem Fall eine erheblich finanzielle Belastung dar.

Bin ich wirklich verpflichtet, der SOKA-BAU Geld zu zahlen?

Es kommt drauf an: Nicht selten ist die Beurteilung der SOKA unzuverlässig, da sie nur bedingt über Nachprüfungsmöglichkeiten verfügt. Sie hat oftmals keine genauen Angaben über Ihre Tätigkeiten (sofern sie diese der SOKA nicht mitgeteilt haben).

Unsere Expert:innen decken diese Fehler auf.

Erfahren Sie hier mehr dazu, ob Sie zur Zahlung verpflichtet sind.

Die SOKA-BAU ist keine Behörde, die Betriebsbesuche o. Ä. erzwingen darf. Das heißt, sie erfragt von Ihnen Angaben oder fordert Beiträge z. T. aufgrund …

  • von vorheriger Recherche durch die Datenbasis verschiedener Behörden und/oder
  • Ihrer Homepage.

Außerdem können Betroffene i. d. R. nie sicher einschätzen, ob sie zur Zahlung an die SOKA-BAU verpflichtet sind. Wer im Sinne des VTV ein Baubetrieb ist, ist äußerst intransparent: Durch etliche Tarifverträge und Ausnahmeregelungen des VTV, ist dies kaum noch zu überblicken.

Ein Beispiel: Wenn Sie Fenster einbauen, sind Sie – laut SOKA-BAU – verpflichtet, am Sozialkassenverfahren teilzunehmen. Werden die Fenster allerdings vorher behandelt oder angepasst, könnte dies u. U. auch eine Glaserarbeit sein. In diesem Fall dürfte die SOKA-BAU kein Geld von Ihnen fordern.

Diese Unklarheiten haben zu einem Sammelsurium an Rechtsprechungen mit Einzelfällen und Ausnahmen geführt, das kaum noch zu überblicken ist – auch nicht für die SOKA-BAU. So entstehen auch ihre Fehlbeurteilungen. Allerdings versucht sie selbstverständlich selbst in Grenzfällen ihre Forderungen durchzusetzen. Häufig wird sich dagegen nämlich nicht gewehrt.

Wir helfen Ihnen dabei: Lassen Sie Ihren Fall von unseren Expert:innen prüfen.

Wann besteht eine Beitragspflicht?

Wenn Ihr Betrieb dem Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) unterfällt, wird er als baugewerblicher Betrieb eingestuft. Ein Betrieb des Baugewerbes ist automatisch ein Pflichtmitglied der SOKA-BAU. Als Pflichtmitglied sind Sie beitragspflichtig.

Wer ist die SOKA-BAU?

Der Abkürzung SOKA-BAU steht für „Sozialkassen der Bauwirtschaft“. Darunter vereinen sich die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) sowie die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Die SOKA-BAU ist keine staatliche Institution, sondern ein privatrechtlicher Verein. Ihr Ziel ist es, Ausbildungsvergütungen, private Altersvorsorge und Urlaubsansprüche von Arbeitnehmer:innen aus Baubetrieben zu sichern. Die SOKA-BAU wurde 1949 als gemeinnützige Urlaubskasse für die Bauwirtschaft gegründet: Durch die Witterungsbedingungen in den Wintermonaten entstanden Arbeitnehmer:innen der Baubranche erhebliche Nachteile, da der Betrieb auf den Baustellen streckenweise nicht aufgenommen werden könnte. Somit hatten viele Arbeitnehmer:innen keine Beschäftigung.

Häufig waren sie auch nur für eine kurze Zeit bei Arbeitgeber:innen tätig. Ihren Erholungsurlaub konnten sie deshalb selten in Anspruch nehmen. Außerdem erschwerte die Situation ebenfalls die Berufsausbildung sowie die Sicherung der privaten Altersvorsorge. Durch die Gründung der SOKA-BAU sollten diese Nachteile ausgeglichen werden. Arbeitnehmer:innen und -geber:innen haben sich zusammengesetzt und die entsprechenden überbetrieblichen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien geschaffen. Daraus folgte, dass die Arbeitgeber:innen für diese Nachteile aufkommen sollten.

Warum darf die SOKA-BAU/ULAK so viel Geld von mir fordern?

Die SOKA-BAU kann von jedem Betrieb Beiträge fordern, der bauliche Leistungen erbringt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Auch wenn Sie noch nie etwas von der SOKA-BAU gehört haben, können Sie trotzdem verpflichtet sein, Beiträge an sie zu zahlen.

Warum erfragt die SOKA-BAU überhaupt Daten von Ihnen? Warum hat die ULAK bereits einen Mahnbescheid über eine exorbitante Summe gegen Sie erwirkt? Berechtigte Fragen. Das Problem: Der Tarifvertrag (VTV). Er ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemein verbindlich erklärt worden. Auf ihn werden die Forderungen gestützt: Er regelt das Beitragseinzugsverfahren.

Wie können Maßnahmen ergriffen werden, um die Zahlung zu mindern oder zu vermeiden?

Entweder können die Beiträge an die SOKA-BAU komplett abgewendet oder in ihrer Höhe reduziert werden.

Die Regelungen der Tarifverträge bieten verschiedene Möglichkeiten, eine Beitragspflicht im Vorhinein komplett zu vermeiden. Außerdem kann ein Unternehmen u. U. so umstrukturiert oder bei der Neugründung so organisiert werden, dass eine Beitragspflicht verhindert wird.

Deshalb ist es sinnvoll, eine:n Rechtsanwält:in zu beauftragen, auch wenn Sie noch keine Zahlungsaufforderung erhalten haben. Diese/r prüft, ob eine Zahlung droht und welche Maßnahmen ggf. sinnvoll sind, um das Risiko einer Beitragspflicht zu minimieren oder ganz auszuschließen.

Kosten für eine:n Rechtsanwält:in

Bei den Forderungen der SOKA-BAU handelt es sich oft um hohe Summen. Kann man es sich dann überhaupt noch leisten, eine:n Rechtsanwält:in einzuschalten?

Diese Frage verstehen wir. Deshalb können Sie hier erfahren, wie sich unsere Kostenstruktur für Sie zusammensetzt.

Ablauf

1. Sie schildern uns Ihre Situation mit der SOKA-BAU

2. Unsere Experten schätzen Ihre Situation ein

3. Wir vertreten Sie in allen Rechtsfragen

Was tun wir genau?

Sie haben Post von der SOKA-BAU erhalten? Sagen Sie nichts ohne anwaltliche Hilfe!

  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Sozialkassen-Verfahren
  • Abwehr oder Verminderung von Pflichtbeiträgen
  • Abwehr von Mahnbescheiden der SOKA-BAU/ULAK
  • Beratung in allen Angelegenheiten zu Sozialkassen-Verfahren

Warum eine:n Anwält:in?

Für Nichtjuristen ist die Beurteilung häufig schwer, ob für sie eine Zahlungspflicht besteht oder nicht. Ob eine Teilnahmepflicht für einen Betrieb besteht, ist durch die Unübersichtlichkeit des VTV selten einzuschätzen. Wenn Sie zu einem falschen Schluss kommen, können die Folgen fatal sein.

Es ist zudem ein Gerücht, dass die SOKAU-BAU sowieso immer gewinnt und die Kosten für einen Rechtsbeistand unnötig seien. Eine Begleitung und Vertretung durch eine:n Rechtsanwält:in ist hier also zu jeder Zeit sinnvoll:

  • Details können darüber entscheiden, ob eine Beitragspflicht besteht
  • kompetente und erfahrene Beratung zu sinnvollen Maßnahmen, um Risiko einer Beitragspflicht zu minimieren oder ganz auszuschließen
  • kurze Fristen in Mahnverfahren erfordern ein schnelles Reagieren
  • häufig droht Insolvenz durch hohe Forderungssummen, wenn die SOKA-BAU in Mahnverfahren oder vor Gericht einen Vollstreckungstitel erstreitet
  • auch ohne vorherige Verhandlung ist ein Vollstreckungsbescheid mit anschließender Zwangsvollstreckung möglich

Ihre Rechte und Pflichten

Wie lange besteht eine Widerspruchsfrist gegen Mahnbescheide?

Sie haben nur eine Woche Zeit! Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, besteht dagegen eine Widerspruchsfrist von lediglich sieben Tagen.

Wir beraten Sie umgehend: Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Der Beitrag für die Sozialkassen ist im VTV geregelt. Grundsätzlich lässt er sich einfach berechnen. Dazu eine Beispielrechnung:

Für gewerbliche Arbeitnehmer:innen im „Tarifgebiet West“ ist ab dem 01.01.2019 ein Beitrag ab von 28,8 % der Bruttolohnsumme zu bezahlen (bis zu drei Jahren rückwirkend). Ein:e gewerbliche:r Arbeitnehmer:in verdient 3.000 € brutto im Monat. Damit wären für ihn/sie 624 € monatlich fällig. Bei gleichbleibenden Voraussetzungen würde die Kostenbelastung für Arbeitnehmer:innen alleine für die rückwirkende Zahlung für drei Jahre bei 22.464 € liegen.

Der Beitragssatz wird von den Tarifvertragsparteien regelmäßig neubestimmt. Die Beiträge sind auch in Zukunft zu zahlen, wenn sich nicht die Tätigkeit ändert. Zwar gibt es auch Erstattungen aus den tariflichen Leistungen der SOKA-BAU, jedoch sind diese erst im Einzelfall bestimmbar. Dagegen stehen Ihnen zwar Gegenforderungen gegen die SOKA-BAU zu, allerdings betragen diese nur ca. 50 bis 60 %. Dadurch stellt eine Teilnahmepflicht am Sozialkassenverfahren in jedem Fall eine erheblich finanzielle Belastung dar.

Bin ich wirklich verpflichtet, der SOKA-BAU Geld zu zahlen?

Es kommt drauf an: Nicht selten ist die Beurteilung der SOKA unzuverlässig, da sie nur bedingt über Nachprüfungsmöglichkeiten verfügt. Sie hat oftmals keine genauen Angaben über Ihre Tätigkeiten (sofern sie diese der SOKA nicht mitgeteilt haben).

Unsere Expert:innen decken diese Fehler auf.

Erfahren Sie hier mehr dazu, ob Sie zur Zahlung verpflichtet sind.

Die SOKA-BAU ist keine Behörde, die Betriebsbesuche o. Ä. erzwingen darf. Das heißt, sie erfragt von Ihnen Angaben oder fordert Beiträge z. T. aufgrund …

  • von vorheriger Recherche durch die Datenbasis verschiedener Behörden und/oder
  • Ihrer Homepage.

Außerdem können Betroffene i. d. R. nie sicher einschätzen, ob sie zur Zahlung an die SOKA-BAU verpflichtet sind. Wer im Sinne des VTV ein Baubetrieb ist, ist äußerst intransparent: Durch etliche Tarifverträge und Ausnahmeregelungen des VTV, ist dies kaum noch zu überblicken.

Ein Beispiel: Wenn Sie Fenster einbauen, sind Sie – laut SOKA-BAU – verpflichtet, am Sozialkassenverfahren teilzunehmen. Werden die Fenster allerdings vorher behandelt oder angepasst, könnte dies u. U. auch eine Glaserarbeit sein. In diesem Fall dürfte die SOKA-BAU kein Geld von Ihnen fordern.

Diese Unklarheiten haben zu einem Sammelsurium an Rechtsprechungen mit Einzelfällen und Ausnahmen geführt, das kaum noch zu überblicken ist – auch nicht für die SOKA-BAU. So entstehen auch ihre Fehlbeurteilungen. Allerdings versucht sie selbstverständlich selbst in Grenzfällen ihre Forderungen durchzusetzen. Häufig wird sich dagegen nämlich nicht gewehrt.

Wir helfen Ihnen dabei: Lassen Sie Ihren Fall von unseren Expert:innen prüfen.

Wann besteht eine Beitragspflicht?

Wenn Ihr Betrieb dem Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) unterfällt, wird er als baugewerblicher Betrieb eingestuft. Ein Betrieb des Baugewerbes ist automatisch ein Pflichtmitglied der SOKA-BAU. Als Pflichtmitglied sind Sie beitragspflichtig.

Wer ist die SOKA-BAU?

Der Abkürzung SOKA-BAU steht für „Sozialkassen der Bauwirtschaft“. Darunter vereinen sich die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) sowie die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Die SOKA-BAU ist keine staatliche Institution, sondern ein privatrechtlicher Verein. Ihr Ziel ist es, Ausbildungsvergütungen, private Altersvorsorge und Urlaubsansprüche von Arbeitnehmer:innen aus Baubetrieben zu sichern. Die SOKA-BAU wurde 1949 als gemeinnützige Urlaubskasse für die Bauwirtschaft gegründet: Durch die Witterungsbedingungen in den Wintermonaten entstanden Arbeitnehmer:innen der Baubranche erhebliche Nachteile, da der Betrieb auf den Baustellen streckenweise nicht aufgenommen werden könnte. Somit hatten viele Arbeitnehmer:innen keine Beschäftigung.

Häufig waren sie auch nur für eine kurze Zeit bei Arbeitgeber:innen tätig. Ihren Erholungsurlaub konnten sie deshalb selten in Anspruch nehmen. Außerdem erschwerte die Situation ebenfalls die Berufsausbildung sowie die Sicherung der privaten Altersvorsorge. Durch die Gründung der SOKA-BAU sollten diese Nachteile ausgeglichen werden. Arbeitnehmer:innen und -geber:innen haben sich zusammengesetzt und die entsprechenden überbetrieblichen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien geschaffen. Daraus folgte, dass die Arbeitgeber:innen für diese Nachteile aufkommen sollten.

Warum darf die SOKA-BAU/ULAK so viel Geld von mir fordern?

Die SOKA-BAU kann von jedem Betrieb Beiträge fordern, der bauliche Leistungen erbringt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Auch wenn Sie noch nie etwas von der SOKA-BAU gehört haben, können Sie trotzdem verpflichtet sein, Beiträge an sie zu zahlen.

Warum erfragt die SOKA-BAU überhaupt Daten von Ihnen? Warum hat die ULAK bereits einen Mahnbescheid über eine exorbitante Summe gegen Sie erwirkt? Berechtigte Fragen. Das Problem: Der Tarifvertrag (VTV). Er ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemein verbindlich erklärt worden. Auf ihn werden die Forderungen gestützt: Er regelt das Beitragseinzugsverfahren.

Wie können Maßnahmen ergriffen werden, um die Zahlung zu mindern oder zu vermeiden?

Entweder können die Beiträge an die SOKA-BAU komplett abgewendet oder in ihrer Höhe reduziert werden.

Die Regelungen der Tarifverträge bieten verschiedene Möglichkeiten, eine Beitragspflicht im Vorhinein komplett zu vermeiden. Außerdem kann ein Unternehmen u. U. so umstrukturiert oder bei der Neugründung so organisiert werden, dass eine Beitragspflicht verhindert wird.

Deshalb ist es sinnvoll, eine:n Rechtsanwält:in zu beauftragen, auch wenn Sie noch keine Zahlungsaufforderung erhalten haben. Diese/r prüft, ob eine Zahlung droht und welche Maßnahmen ggf. sinnvoll sind, um das Risiko einer Beitragspflicht zu minimieren oder ganz auszuschließen.

Kosten für eine:n Rechtsanwält:in

Bei den Forderungen der SOKA-BAU handelt es sich oft um hohe Summen. Kann man es sich dann überhaupt noch leisten, eine:n Rechtsanwält:in einzuschalten?

Diese Frage verstehen wir. Deshalb können Sie hier erfahren, wie sich unsere Kostenstruktur für Sie zusammensetzt.

Ablauf

1. Sie schildern uns Ihre Situation mit der SOKA-BAU

2. Unsere Experten schätzen Ihre Situation ein

3. Wir vertreten Sie in allen Rechtsfragen

Was tun wir genau?

Sie haben Post von der SOKA-BAU erhalten? Sagen Sie nichts ohne anwaltliche Hilfe!

  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Sozialkassen-Verfahren
  • Abwehr oder Verminderung von Pflichtbeiträgen
  • Abwehr von Mahnbescheiden der SOKA-BAU/ULAK
  • Beratung in allen Angelegenheiten zu Sozialkassen-Verfahren

Warum eine:n Anwält:in?

Für Nichtjuristen ist die Beurteilung häufig schwer, ob für sie eine Zahlungspflicht besteht oder nicht. Ob eine Teilnahmepflicht für einen Betrieb besteht, ist durch die Unübersichtlichkeit des VTV selten einzuschätzen. Wenn Sie zu einem falschen Schluss kommen, können die Folgen fatal sein.

Es ist zudem ein Gerücht, dass die SOKAU-BAU sowieso immer gewinnt und die Kosten für einen Rechtsbeistand unnötig seien. Eine Begleitung und Vertretung durch eine:n Rechtsanwält:in ist hier also zu jeder Zeit sinnvoll:

  • Details können darüber entscheiden, ob eine Beitragspflicht besteht
  • kompetente und erfahrene Beratung zu sinnvollen Maßnahmen, um Risiko einer Beitragspflicht zu minimieren oder ganz auszuschließen
  • kurze Fristen in Mahnverfahren erfordern ein schnelles Reagieren
  • häufig droht Insolvenz durch hohe Forderungssummen, wenn die SOKA-BAU in Mahnverfahren oder vor Gericht einen Vollstreckungstitel erstreitet
  • auch ohne vorherige Verhandlung ist ein Vollstreckungsbescheid mit anschließender Zwangsvollstreckung möglich

Ihre Rechte und Pflichten

Wie lange besteht eine Widerspruchsfrist gegen Mahnbescheide?

Sie haben nur eine Woche Zeit! Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, besteht dagegen eine Widerspruchsfrist von lediglich sieben Tagen.

Wir beraten Sie umgehend: Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Der Beitrag für die Sozialkassen ist im VTV geregelt. Grundsätzlich lässt er sich einfach berechnen. Dazu eine Beispielrechnung:

Für gewerbliche Arbeitnehmer:innen im „Tarifgebiet West“ ist ab dem 01.01.2019 ein Beitrag ab von 28,8 % der Bruttolohnsumme zu bezahlen (bis zu drei Jahren rückwirkend). Ein:e gewerbliche:r Arbeitnehmer:in verdient 3.000 € brutto im Monat. Damit wären für ihn/sie 624 € monatlich fällig. Bei gleichbleibenden Voraussetzungen würde die Kostenbelastung für Arbeitnehmer:innen alleine für die rückwirkende Zahlung für drei Jahre bei 22.464 € liegen.

Der Beitragssatz wird von den Tarifvertragsparteien regelmäßig neubestimmt. Die Beiträge sind auch in Zukunft zu zahlen, wenn sich nicht die Tätigkeit ändert. Zwar gibt es auch Erstattungen aus den tariflichen Leistungen der SOKA-BAU, jedoch sind diese erst im Einzelfall bestimmbar. Dagegen stehen Ihnen zwar Gegenforderungen gegen die SOKA-BAU zu, allerdings betragen diese nur ca. 50 bis 60 %. Dadurch stellt eine Teilnahmepflicht am Sozialkassenverfahren in jedem Fall eine erheblich finanzielle Belastung dar.

Bin ich wirklich verpflichtet, der SOKA-BAU Geld zu zahlen?

Es kommt drauf an: Nicht selten ist die Beurteilung der SOKA unzuverlässig, da sie nur bedingt über Nachprüfungsmöglichkeiten verfügt. Sie hat oftmals keine genauen Angaben über Ihre Tätigkeiten (sofern sie diese der SOKA nicht mitgeteilt haben).

Unsere Expert:innen decken diese Fehler auf.

Erfahren Sie hier mehr dazu, ob Sie zur Zahlung verpflichtet sind.

Die SOKA-BAU ist keine Behörde, die Betriebsbesuche o. Ä. erzwingen darf. Das heißt, sie erfragt von Ihnen Angaben oder fordert Beiträge z. T. aufgrund …

  • von vorheriger Recherche durch die Datenbasis verschiedener Behörden und/oder
  • Ihrer Homepage.

Außerdem können Betroffene i. d. R. nie sicher einschätzen, ob sie zur Zahlung an die SOKA-BAU verpflichtet sind. Wer im Sinne des VTV ein Baubetrieb ist, ist äußerst intransparent: Durch etliche Tarifverträge und Ausnahmeregelungen des VTV, ist dies kaum noch zu überblicken.

Ein Beispiel: Wenn Sie Fenster einbauen, sind Sie – laut SOKA-BAU – verpflichtet, am Sozialkassenverfahren teilzunehmen. Werden die Fenster allerdings vorher behandelt oder angepasst, könnte dies u. U. auch eine Glaserarbeit sein. In diesem Fall dürfte die SOKA-BAU kein Geld von Ihnen fordern.

Diese Unklarheiten haben zu einem Sammelsurium an Rechtsprechungen mit Einzelfällen und Ausnahmen geführt, das kaum noch zu überblicken ist – auch nicht für die SOKA-BAU. So entstehen auch ihre Fehlbeurteilungen. Allerdings versucht sie selbstverständlich selbst in Grenzfällen ihre Forderungen durchzusetzen. Häufig wird sich dagegen nämlich nicht gewehrt.

Wir helfen Ihnen dabei: Lassen Sie Ihren Fall von unseren Expert:innen prüfen.

Wann besteht eine Beitragspflicht?

Wenn Ihr Betrieb dem Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) unterfällt, wird er als baugewerblicher Betrieb eingestuft. Ein Betrieb des Baugewerbes ist automatisch ein Pflichtmitglied der SOKA-BAU. Als Pflichtmitglied sind Sie beitragspflichtig.

Wer ist die SOKA-BAU?

Der Abkürzung SOKA-BAU steht für „Sozialkassen der Bauwirtschaft“. Darunter vereinen sich die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) sowie die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Die SOKA-BAU ist keine staatliche Institution, sondern ein privatrechtlicher Verein. Ihr Ziel ist es, Ausbildungsvergütungen, private Altersvorsorge und Urlaubsansprüche von Arbeitnehmer:innen aus Baubetrieben zu sichern. Die SOKA-BAU wurde 1949 als gemeinnützige Urlaubskasse für die Bauwirtschaft gegründet: Durch die Witterungsbedingungen in den Wintermonaten entstanden Arbeitnehmer:innen der Baubranche erhebliche Nachteile, da der Betrieb auf den Baustellen streckenweise nicht aufgenommen werden könnte. Somit hatten viele Arbeitnehmer:innen keine Beschäftigung.

Häufig waren sie auch nur für eine kurze Zeit bei Arbeitgeber:innen tätig. Ihren Erholungsurlaub konnten sie deshalb selten in Anspruch nehmen. Außerdem erschwerte die Situation ebenfalls die Berufsausbildung sowie die Sicherung der privaten Altersvorsorge. Durch die Gründung der SOKA-BAU sollten diese Nachteile ausgeglichen werden. Arbeitnehmer:innen und -geber:innen haben sich zusammengesetzt und die entsprechenden überbetrieblichen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien geschaffen. Daraus folgte, dass die Arbeitgeber:innen für diese Nachteile aufkommen sollten.

Warum darf die SOKA-BAU/ULAK so viel Geld von mir fordern?

Die SOKA-BAU kann von jedem Betrieb Beiträge fordern, der bauliche Leistungen erbringt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Auch wenn Sie noch nie etwas von der SOKA-BAU gehört haben, können Sie trotzdem verpflichtet sein, Beiträge an sie zu zahlen.

Warum erfragt die SOKA-BAU überhaupt Daten von Ihnen? Warum hat die ULAK bereits einen Mahnbescheid über eine exorbitante Summe gegen Sie erwirkt? Berechtigte Fragen. Das Problem: Der Tarifvertrag (VTV). Er ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemein verbindlich erklärt worden. Auf ihn werden die Forderungen gestützt: Er regelt das Beitragseinzugsverfahren.

Wie können Maßnahmen ergriffen werden, um die Zahlung zu mindern oder zu vermeiden?

Entweder können die Beiträge an die SOKA-BAU komplett abgewendet oder in ihrer Höhe reduziert werden.

Die Regelungen der Tarifverträge bieten verschiedene Möglichkeiten, eine Beitragspflicht im Vorhinein komplett zu vermeiden. Außerdem kann ein Unternehmen u. U. so umstrukturiert oder bei der Neugründung so organisiert werden, dass eine Beitragspflicht verhindert wird.

Deshalb ist es sinnvoll, eine:n Rechtsanwält:in zu beauftragen, auch wenn Sie noch keine Zahlungsaufforderung erhalten haben. Diese/r prüft, ob eine Zahlung droht und welche Maßnahmen ggf. sinnvoll sind, um das Risiko einer Beitragspflicht zu minimieren oder ganz auszuschließen.

Kosten für eine:n Rechtsanwält:in

Bei den Forderungen der SOKA-BAU handelt es sich oft um hohe Summen. Kann man es sich dann überhaupt noch leisten, eine:n Rechtsanwält:in einzuschalten?

Diese Frage verstehen wir. Deshalb können Sie hier erfahren, wie sich unsere Kostenstruktur für Sie zusammensetzt.

Ablauf

1. Sie schildern uns Ihre Situation mit der SOKA-BAU

2. Unsere Experten schätzen Ihre Situation ein

3. Wir vertreten Sie in allen Rechtsfragen

Was tun wir genau?

Sie haben Post von der SOKA-BAU erhalten? Sagen Sie nichts ohne anwaltliche Hilfe!

  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Sozialkassen-Verfahren
  • Abwehr oder Verminderung von Pflichtbeiträgen
  • Abwehr von Mahnbescheiden der SOKA-BAU/ULAK
  • Beratung in allen Angelegenheiten zu Sozialkassen-Verfahren

Warum eine:n Anwält:in?

Für Nichtjuristen ist die Beurteilung häufig schwer, ob für sie eine Zahlungspflicht besteht oder nicht. Ob eine Teilnahmepflicht für einen Betrieb besteht, ist durch die Unübersichtlichkeit des VTV selten einzuschätzen. Wenn Sie zu einem falschen Schluss kommen, können die Folgen fatal sein.

Es ist zudem ein Gerücht, dass die SOKAU-BAU sowieso immer gewinnt und die Kosten für einen Rechtsbeistand unnötig seien. Eine Begleitung und Vertretung durch eine:n Rechtsanwält:in ist hier also zu jeder Zeit sinnvoll:

  • Details können darüber entscheiden, ob eine Beitragspflicht besteht
  • kompetente und erfahrene Beratung zu sinnvollen Maßnahmen, um Risiko einer Beitragspflicht zu minimieren oder ganz auszuschließen
  • kurze Fristen in Mahnverfahren erfordern ein schnelles Reagieren
  • häufig droht Insolvenz durch hohe Forderungssummen, wenn die SOKA-BAU in Mahnverfahren oder vor Gericht einen Vollstreckungstitel erstreitet
  • auch ohne vorherige Verhandlung ist ein Vollstreckungsbescheid mit anschließender Zwangsvollstreckung möglich

Ihre Rechte und Pflichten

Wie lange besteht eine Widerspruchsfrist gegen Mahnbescheide?

Sie haben nur eine Woche Zeit! Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, besteht dagegen eine Widerspruchsfrist von lediglich sieben Tagen.

Wir beraten Sie umgehend: Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Der Beitrag für die Sozialkassen ist im VTV geregelt. Grundsätzlich lässt er sich einfach berechnen. Dazu eine Beispielrechnung:

Für gewerbliche Arbeitnehmer:innen im „Tarifgebiet West“ ist ab dem 01.01.2019 ein Beitrag ab von 28,8 % der Bruttolohnsumme zu bezahlen (bis zu drei Jahren rückwirkend). Ein:e gewerbliche:r Arbeitnehmer:in verdient 3.000 € brutto im Monat. Damit wären für ihn/sie 624 € monatlich fällig. Bei gleichbleibenden Voraussetzungen würde die Kostenbelastung für Arbeitnehmer:innen alleine für die rückwirkende Zahlung für drei Jahre bei 22.464 € liegen.

Der Beitragssatz wird von den Tarifvertragsparteien regelmäßig neubestimmt. Die Beiträge sind auch in Zukunft zu zahlen, wenn sich nicht die Tätigkeit ändert. Zwar gibt es auch Erstattungen aus den tariflichen Leistungen der SOKA-BAU, jedoch sind diese erst im Einzelfall bestimmbar. Dagegen stehen Ihnen zwar Gegenforderungen gegen die SOKA-BAU zu, allerdings betragen diese nur ca. 50 bis 60 %. Dadurch stellt eine Teilnahmepflicht am Sozialkassenverfahren in jedem Fall eine erheblich finanzielle Belastung dar.

Bin ich wirklich verpflichtet, der SOKA-BAU Geld zu zahlen?

Es kommt drauf an: Nicht selten ist die Beurteilung der SOKA unzuverlässig, da sie nur bedingt über Nachprüfungsmöglichkeiten verfügt. Sie hat oftmals keine genauen Angaben über Ihre Tätigkeiten (sofern sie diese der SOKA nicht mitgeteilt haben).

Unsere Expert:innen decken diese Fehler auf.

Erfahren Sie hier mehr dazu, ob Sie zur Zahlung verpflichtet sind.

Die SOKA-BAU ist keine Behörde, die Betriebsbesuche o. Ä. erzwingen darf. Das heißt, sie erfragt von Ihnen Angaben oder fordert Beiträge z. T. aufgrund …

  • von vorheriger Recherche durch die Datenbasis verschiedener Behörden und/oder
  • Ihrer Homepage.

Außerdem können Betroffene i. d. R. nie sicher einschätzen, ob sie zur Zahlung an die SOKA-BAU verpflichtet sind. Wer im Sinne des VTV ein Baubetrieb ist, ist äußerst intransparent: Durch etliche Tarifverträge und Ausnahmeregelungen des VTV, ist dies kaum noch zu überblicken.

Ein Beispiel: Wenn Sie Fenster einbauen, sind Sie – laut SOKA-BAU – verpflichtet, am Sozialkassenverfahren teilzunehmen. Werden die Fenster allerdings vorher behandelt oder angepasst, könnte dies u. U. auch eine Glaserarbeit sein. In diesem Fall dürfte die SOKA-BAU kein Geld von Ihnen fordern.

Diese Unklarheiten haben zu einem Sammelsurium an Rechtsprechungen mit Einzelfällen und Ausnahmen geführt, das kaum noch zu überblicken ist – auch nicht für die SOKA-BAU. So entstehen auch ihre Fehlbeurteilungen. Allerdings versucht sie selbstverständlich selbst in Grenzfällen ihre Forderungen durchzusetzen. Häufig wird sich dagegen nämlich nicht gewehrt.

Wir helfen Ihnen dabei: Lassen Sie Ihren Fall von unseren Expert:innen prüfen.

Wann besteht eine Beitragspflicht?

Wenn Ihr Betrieb dem Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) unterfällt, wird er als baugewerblicher Betrieb eingestuft. Ein Betrieb des Baugewerbes ist automatisch ein Pflichtmitglied der SOKA-BAU. Als Pflichtmitglied sind Sie beitragspflichtig.

Wer ist die SOKA-BAU?

Der Abkürzung SOKA-BAU steht für „Sozialkassen der Bauwirtschaft“. Darunter vereinen sich die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) sowie die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Die SOKA-BAU ist keine staatliche Institution, sondern ein privatrechtlicher Verein. Ihr Ziel ist es, Ausbildungsvergütungen, private Altersvorsorge und Urlaubsansprüche von Arbeitnehmer:innen aus Baubetrieben zu sichern. Die SOKA-BAU wurde 1949 als gemeinnützige Urlaubskasse für die Bauwirtschaft gegründet: Durch die Witterungsbedingungen in den Wintermonaten entstanden Arbeitnehmer:innen der Baubranche erhebliche Nachteile, da der Betrieb auf den Baustellen streckenweise nicht aufgenommen werden könnte. Somit hatten viele Arbeitnehmer:innen keine Beschäftigung.

Häufig waren sie auch nur für eine kurze Zeit bei Arbeitgeber:innen tätig. Ihren Erholungsurlaub konnten sie deshalb selten in Anspruch nehmen. Außerdem erschwerte die Situation ebenfalls die Berufsausbildung sowie die Sicherung der privaten Altersvorsorge. Durch die Gründung der SOKA-BAU sollten diese Nachteile ausgeglichen werden. Arbeitnehmer:innen und -geber:innen haben sich zusammengesetzt und die entsprechenden überbetrieblichen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien geschaffen. Daraus folgte, dass die Arbeitgeber:innen für diese Nachteile aufkommen sollten.

Warum darf die SOKA-BAU/ULAK so viel Geld von mir fordern?

Die SOKA-BAU kann von jedem Betrieb Beiträge fordern, der bauliche Leistungen erbringt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Auch wenn Sie noch nie etwas von der SOKA-BAU gehört haben, können Sie trotzdem verpflichtet sein, Beiträge an sie zu zahlen.

Warum erfragt die SOKA-BAU überhaupt Daten von Ihnen? Warum hat die ULAK bereits einen Mahnbescheid über eine exorbitante Summe gegen Sie erwirkt? Berechtigte Fragen. Das Problem: Der Tarifvertrag (VTV). Er ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemein verbindlich erklärt worden. Auf ihn werden die Forderungen gestützt: Er regelt das Beitragseinzugsverfahren.

Wie können Maßnahmen ergriffen werden, um die Zahlung zu mindern oder zu vermeiden?

Entweder können die Beiträge an die SOKA-BAU komplett abgewendet oder in ihrer Höhe reduziert werden.

Die Regelungen der Tarifverträge bieten verschiedene Möglichkeiten, eine Beitragspflicht im Vorhinein komplett zu vermeiden. Außerdem kann ein Unternehmen u. U. so umstrukturiert oder bei der Neugründung so organisiert werden, dass eine Beitragspflicht verhindert wird.

Deshalb ist es sinnvoll, eine:n Rechtsanwält:in zu beauftragen, auch wenn Sie noch keine Zahlungsaufforderung erhalten haben. Diese/r prüft, ob eine Zahlung droht und welche Maßnahmen ggf. sinnvoll sind, um das Risiko einer Beitragspflicht zu minimieren oder ganz auszuschließen.

Kosten für eine:n Rechtsanwält:in

Bei den Forderungen der SOKA-BAU handelt es sich oft um hohe Summen. Kann man es sich dann überhaupt noch leisten, eine:n Rechtsanwält:in einzuschalten?

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Christoph Heidelberg

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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"Ich kann die Kanzlei sehr empfehlen."

"Hr. Dr. Rädecke hat mich in einem Verfahren sehr professionell vertreten. Er und sein Team haben mich immer auf dem Laufenden gehalten und Sachverhalte mit mir abgesprochen, verständlich erklärt und umgesetzt. Sie waren immer sehr freundlich und hilfsbereit."

Manja Bassy

"Absolut empfehlenswert."

"Schon seit einigen Jahren arbeite ich immer wieder gerne mit der Kanzlei zusammen. Besonders die Notare, Herr Dr. Wolter und Herr Prechtel sind unkompliziert, freundlich, kompetent und fachlich ausgezeichnet! Ich fühle mich gut aufgehoben in der Kanzlei. Vielen Dank für die wertvolle Beratung. Absolut empfehlenswert!"

Max Im

"Stets freundlich und aufschlussreich."

"Ich war voll zufrieden in allen Belangen. Jeder Schriftverkehr wurde schnell beantwortet, Termine gehalten, persönliche Gespräche waren stets freundlich und aufschlussreichBesonders F.Herre als Anwältin war immer für mich erreichbar, bestens informiert und vorbereitet. Ich kann in Familienangelegenheiten nur empfehlen hier den direkten Kontakt zu suchen."

Sven Tietze

"Mit activelaw sind wir in den besten Händen."

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Jürgen Huhn

FAQs

Häufig gestellte Frage

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