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Neue Gesetze und Regelungen 2022

Im neuen Jahr treten allerhand neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt.

Die Plastiktüte geht, das „Faire-Verbraucherverträge-Gesetz“ kommt: Im neuen Jahr treten allerhand neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt.

Rund ums liebe Geld

Die Einkommensgrenze für alle Steuersätze verschiebt sich um 1,17 Prozent nach oben. Ebenso wird der Grundfreibetrag um satte 240 Euro angehoben – die Einkommensteuer wird dann erst ab einem Jahreseinkommen von 9.984 Euro fällig bzw. bei Paaren ab 19.968 Euro. Und noch etwas könnte für Ihre Steuererklärung im kommenden Jahr interessant werden: Vorsorgeaufwendungen für das Alter (beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen) können ab 2022 besser abgesetzt werden. Alleinstehende können bis zu 24.101 Euro absetzen, Paare bis zu 48.202 Euro.

Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird nur minimal erhöht – der Betrag steigt von 205 auf 209 Euro. Für Alleinerziehende winkt 2022 möglicherweise dennoch eine finanzielle Erleichterung: Die „Düsseldorfer Tabelle“, die Richtlinie zur Bemessung eines angemessenen Kinderunterhalts, wurde erneuert. Neben geringfügig gestiegenen Sätzen wurde die Tabelle um Einkommensstufen bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen von 11.000 Euro (anstatt bisher 5.500 Euro) erweitert.

Das ändert sich für Konsument:innen

Erleichterung für Verbraucher: Mit dem „Faire-Verbraucherverträge-Gesetz“ müssen Händler in Verträgen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, eine Kündigungsfrist von einem Monat vereinbaren. Damit können beispielsweise keine „Knebelverträge“ für Telefonanbieter, Streamingdienste oder auch Fitnessstudios abgeschlossen werden, in denen Verträge sich laut AGB nach Verstreichen einer Kündigungsfrist jeweils automatisch um ein Jahr verlängern. Auf Websites muss die Möglichkeit zu kündigen zudem einfacher und kundenfreundlicher gestaltet werden.

Mängelprodukte können bei einem Kauf ab Januar bis zu 12 Monate lang zurückgeben oder umtauschen – damit verdoppelt sich sie Rücknahmepflicht für Händler.

Die Tabaksteuer wird um durchschnittlich zehn Cent erhöht (für eine Packung mit 20 Zigaretten). Ab dem 1. Juli 2022 unterliegen dann auch die Substanzen für E-Zigaretten der Tabakbesteuerung – auch, wenn sie keinen Tabak enthalten und unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht. Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale NRW kosten 10 ml E-Zigaretten-Liquid dann 6,60 Euro anstatt bislang 5 Euro. Auch der Tabak für Wasserpfeifen wird steuerlich Filterzigaretten gleichgestellt.

Im neuen Jahr geht für die klassische Plastiktüte endgültig das Licht aus. Erlaubt sind dann nur noch Plastikbeutel mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern – der klassische Obstbeutel.

Neuerungen im Verkehr

Durch die Erhöhung des CO2-Preises sind weitere Preisanstiege bei Benzin, Heizöl, Diesel und Erdgas zu erwarten. Aber falls Sie sich nicht mehr zähneknirschend über jeden Besuch bei der Tankstelle ärgern möchten, lohnt sich nun möglicherweise der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug für Sie: Ab dem 1. Januar müssen die Anbieter von Ladesäulen ihre Bezahlsysteme kundenfreundlicher gestalten. Neben der Bargeldzahlung müssen die Geräte nun Debit- und Kreditkarten akzeptieren.

Neu ausgestellte Führerscheine sind ab 2022 nur noch 15 Jahre gültig. Das bedeutet auch: Ältere Führerscheine müssen gestaffelt ausgetauscht werden, ansonsten wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig. Zwischen 1953 und 1958 Geborene haben bis zum 19. Januar Zeit, ihren neuen Führerschein zu beantragen. Anschließend sind die Jahrgänge von 1959 bis 1964 dran. Einen neuen Führerschein können Sie bei Ihrer Stadtverwaltung bzw. beim Landratsamt beantragen.

Digitalisierung für Ihre Gesundheit

Jetzt lohnt es sich, die App „Das E-Rezept“ auf das Smartphone zu laden – denn sie ersetzt ab dem 1. Januar die rosa Papierrezepte. Für Patienten ohne Smartphone kann der QR-Code zum Rezept in der Praxis ausgedruckt werden.

Und auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird digital: Ab dem 1. Juli wird die „eAU“ von Ärzten und Kassen direkt an den Arbeitgeber bzw. die Krankenkasse versendet.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf:
Lisa OffenhausenLisa Offenhausen

Rechtsanwältin, Leiterin Dezernat Familienrecht

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Neue Gesetze und Regelungen 2022
Privatpersonen

Neue Gesetze und Regelungen 2022

December 30, 2021
Uhr

Im neuen Jahr treten allerhand neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt.

Das Wichtigste in Kürze

Die Plastiktüte geht, das „Faire-Verbraucherverträge-Gesetz“ kommt: Im neuen Jahr treten allerhand neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt.

Rund ums liebe Geld

Die Einkommensgrenze für alle Steuersätze verschiebt sich um 1,17 Prozent nach oben. Ebenso wird der Grundfreibetrag um satte 240 Euro angehoben – die Einkommensteuer wird dann erst ab einem Jahreseinkommen von 9.984 Euro fällig bzw. bei Paaren ab 19.968 Euro. Und noch etwas könnte für Ihre Steuererklärung im kommenden Jahr interessant werden: Vorsorgeaufwendungen für das Alter (beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen) können ab 2022 besser abgesetzt werden. Alleinstehende können bis zu 24.101 Euro absetzen, Paare bis zu 48.202 Euro.

Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird nur minimal erhöht – der Betrag steigt von 205 auf 209 Euro. Für Alleinerziehende winkt 2022 möglicherweise dennoch eine finanzielle Erleichterung: Die „Düsseldorfer Tabelle“, die Richtlinie zur Bemessung eines angemessenen Kinderunterhalts, wurde erneuert. Neben geringfügig gestiegenen Sätzen wurde die Tabelle um Einkommensstufen bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen von 11.000 Euro (anstatt bisher 5.500 Euro) erweitert.

Das ändert sich für Konsument:innen

Erleichterung für Verbraucher: Mit dem „Faire-Verbraucherverträge-Gesetz“ müssen Händler in Verträgen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, eine Kündigungsfrist von einem Monat vereinbaren. Damit können beispielsweise keine „Knebelverträge“ für Telefonanbieter, Streamingdienste oder auch Fitnessstudios abgeschlossen werden, in denen Verträge sich laut AGB nach Verstreichen einer Kündigungsfrist jeweils automatisch um ein Jahr verlängern. Auf Websites muss die Möglichkeit zu kündigen zudem einfacher und kundenfreundlicher gestaltet werden.

Mängelprodukte können bei einem Kauf ab Januar bis zu 12 Monate lang zurückgeben oder umtauschen – damit verdoppelt sich sie Rücknahmepflicht für Händler.

Die Tabaksteuer wird um durchschnittlich zehn Cent erhöht (für eine Packung mit 20 Zigaretten). Ab dem 1. Juli 2022 unterliegen dann auch die Substanzen für E-Zigaretten der Tabakbesteuerung – auch, wenn sie keinen Tabak enthalten und unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht. Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale NRW kosten 10 ml E-Zigaretten-Liquid dann 6,60 Euro anstatt bislang 5 Euro. Auch der Tabak für Wasserpfeifen wird steuerlich Filterzigaretten gleichgestellt.

Im neuen Jahr geht für die klassische Plastiktüte endgültig das Licht aus. Erlaubt sind dann nur noch Plastikbeutel mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern – der klassische Obstbeutel.

Neuerungen im Verkehr

Durch die Erhöhung des CO2-Preises sind weitere Preisanstiege bei Benzin, Heizöl, Diesel und Erdgas zu erwarten. Aber falls Sie sich nicht mehr zähneknirschend über jeden Besuch bei der Tankstelle ärgern möchten, lohnt sich nun möglicherweise der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug für Sie: Ab dem 1. Januar müssen die Anbieter von Ladesäulen ihre Bezahlsysteme kundenfreundlicher gestalten. Neben der Bargeldzahlung müssen die Geräte nun Debit- und Kreditkarten akzeptieren.

Neu ausgestellte Führerscheine sind ab 2022 nur noch 15 Jahre gültig. Das bedeutet auch: Ältere Führerscheine müssen gestaffelt ausgetauscht werden, ansonsten wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig. Zwischen 1953 und 1958 Geborene haben bis zum 19. Januar Zeit, ihren neuen Führerschein zu beantragen. Anschließend sind die Jahrgänge von 1959 bis 1964 dran. Einen neuen Führerschein können Sie bei Ihrer Stadtverwaltung bzw. beim Landratsamt beantragen.

Digitalisierung für Ihre Gesundheit

Jetzt lohnt es sich, die App „Das E-Rezept“ auf das Smartphone zu laden – denn sie ersetzt ab dem 1. Januar die rosa Papierrezepte. Für Patienten ohne Smartphone kann der QR-Code zum Rezept in der Praxis ausgedruckt werden.

Und auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird digital: Ab dem 1. Juli wird die „eAU“ von Ärzten und Kassen direkt an den Arbeitgeber bzw. die Krankenkasse versendet.

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