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Versicherungsrecht

Versicherungen stellen einen wichtigen Bestandteil unseres Vorsorgeplans dar. Wir alle schließen im Laufe unseres Lebens diverse solcher Verträge ab. Ob in der privaten Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Privathaftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung: Stets kann es bei der Regulierung von derartigen Fällen zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien kommen.
Unverbindliche Erstberatung
Versicherungsrecht

Berufs­unfähigkeits­versicherung

Ein Unfall oder eine Erkrankung kann zur Folge haben, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können. Um sich für diesen Fall abzusichern, sollten Sie eine Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung abschließen. Aus einem solchen Vertrag können Versicherte eine monatliche Rente beanspruchen, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Job voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können.

Eine Berufsunfähigkeit liegt i. d. R. dann vor, wenn die Versicherten nur noch maximal 50 % der zuvor geleisteten Arbeit erbringen können. Häufig kommt es beim Nachweis der Krankheit und des Grades der beruflichen Beeinträchtigung zu Problemen: Nicht selten lehnen die Versicher:innen einen Berufsunfähigkeitsantrag ab, da sie die vertraglichen Voraussetzungen für nicht erfüllt erachten.

Schon bei der Antragstellung können hier die richtigen Weichen gestellt werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Unser Expertenteam steht Ihnen dafür gerne mit kompetentem Rat zur Verfügung. Wir helfen Ihnen außerdem, wenn es um die Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente geht. Auch hier kann es in einem möglichen Nachprüfungsverfahren zu Schwierigkeiten kommen, die Sie nicht ohne professionelle Unterstützung angehen sollten.

Haftpflicht­versicherung

Die Haftpflichtversicherung greift, wenn Versicherungsnehmer:innen von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen bzw. haftbar gemacht werden. Beispielsweise wenn eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. In diesem Fall stellen sich Haftpflichtversicher:innen schützend vor die Versicherungsnehmer:innen, indem sie berechtigte Ansprüche der Geschädigten befriedigen oder unberechtigte Forderungen abwehren.

Die angebotenen Haftpflichtversicherungen sind dabei so vielfältig wie die dazugehörigen Gefahren. Versicherungsschutz besteht immer nur für ein bestimmtes versichertes Haftpflichtrisiko.

Sowohl bei der Frage nach der Haftung der Versicherungsnehmer:innen als auch bei der Deckung durch die Versicher:innen kann es zu Problemen kommen. Schließlich können sich auch haftungsrechtliche Fragen auf das Deckungsverhältnis auswirken. Unser Expertenteam prüft Ihre Verträge und berät Sie gerne zu Ihren individuellen Risiken und Möglichkeiten.

Hausrat­versicherung

Die meisten Gegenstände in Haus oder Wohnung sind einem lieb und teuer. Um sie zu schützen, bietet sich eine Hausratversicherung an. Wenn Ihr persönliches Hab und Gut durch Brände, Stürme, Wasserschäden oder einen Einbruch beschädigt, zerstört wurde oder abhandengekommen ist, können die entstandenen Verluste ersetzt werden.

Allerdings kann es dazu kommen, dass Versicher:innen Leistungen kürzen oder sogar gar nicht zahlen – und zwar zu Unrecht. Das sollten Sie nicht anstandslos akzeptieren. Unsere Expert:innen stehen Ihnen zur Seite: Wir prüfen Ihren individuellen Fall und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie sich dagegen wehren können.

Lebens­versicherung und private Renten­versicherung

Wesentlicher Versicherungszweck in der Lebensversicherung ist die Absicherung des Todes während der Vertragslaufzeit. Bei einer Rentenversicherung wird das Risiko der ungewissen Lebensdauer abgesichert, während der die Rente bezogen werden soll. Vor weiteren Gefahren können Sie sich durch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-, Pflegefall- und Dread-Disease-Versicherungen schützen – entweder in einem selbstständigen Vertrag oder als Zusatzversicherung.

Gerade in Zeiten der Niedrigzinspolitik können Versicher:innen die einmal prognostizierten Renditen nicht mehr erbringen. Dies kann für Sie ein Anlass sein, über den Ausstieg aus dem Vertrag nachzudenken. Dabei empfehlen wir Ihnen, ihn nicht einfach schlicht zu kündigen. In vielen Fällen bietet es sich an, vom Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen: Damit können Sie Ihren Vertrag rückabwickeln und viel Geld zurückbekommen.

Wenn die Versicherung Sie nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchs-, Widerrufs- oder Rücktrittsrecht belehrt hat, können viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge widerrufen werden – auch aus Zeiträumen von z. B. vor über 20 Jahren und darüber hinaus. Das bedeutet für Sie, dass Sie auch heute noch Geld zurückbekommen können. Lassen Sie Ihre Verträge deshalb prüfen. Wir berechnen Ihnen Ihre Ansprüche gerne und machen sie für Sie geltend.

Private Kranken­versicherung

Die regelmäßigen Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicher:innen sind für viele Versicherte ein Ärgernis. Wenn sich bestimmte Rechnungsgrundlagen im Laufe der Zeit dauerhaft verändert haben und das ordentliche Kündigungsrecht der Versicher:innen ausgeschlossen ist, kommt es zu Prämienanpassungen. Daraufhin muss eine Neukalkulation durchgeführt werden. Die Prämie, die Versicherungsnehmer:innen zu zahlen haben, muss an die neue Kalkulationsgrundlage angepasst werden – und ist dann i. d. R. höher.

Dagegen können Sie sich wehren: Damit die Beitragsanpassung in der gesetzlichen Krankenversicherung wirksam ist, müssen bestimmte formelle und materielle Voraussetzungen erfüllt sein (§ 203 VVG und § 155 VAG). Ist eine Anpassung unwirksam, haben Sie einen Erstattungsanspruch in Höhe der zu viel erbrachten Prämien.

Sie können sich Ihr Geld zurückholen. Lassen Sie Ihre möglichen Erstattungsansprüche also nicht verjähren. Wir prüfen Ihren Vertragsverlauf und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Unfall­versicherung

Für Unfälle im privaten Bereich bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz; diese Lücke füllt die private Unfallversicherung. Sie kann als eigenständige Versicherung oder auch als Zusatzversicherung bei einer Lebensversicherung oder als Kraftfahrtunfallversicherung abgeschlossen werden. Vielfach wird sie auch mit anderen Produkten, wie z. B. einem Kreditkartenvertrag, vertrieben.

Wenn ein plötzliches Ereignis von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkt und ohne ihren Willen eine Gesundheitsbeschädigung herbeigeführt hat, wird von einem versicherten Unfallereignis gesprochen.

Dabei können unterschiedliche Versicherungsleistungen vereinbart sein, wie z. B. Invaliditätsleistung, Übergangsleistung, Tagegeld bei Beeinträchtigung der Arbeitsleistung, Krankentagegeld oder Todesfallleistung.

Damit Sie keine Fristen versäumen, beauftragen Sie uns frühzeitig mit der Prüfung Ihres Falles. Wir informieren, beraten und vertreten Sie gerne.

Wohngebäude- und Elementar­schadenversicherung

Eigentümer:innen einer Immobilie wissen um die Unverzichtbarkeit einer Gebäudeversicherung. Schäden an Bauwerken können sehr schnell kostspielig werden. Wird ein Objekt beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt, ist die Gebäudeversicherung gefragt. Eine sogenannte Elementarversicherung hilft bei Schäden durch Naturgewalten, z. B. Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben. Neben den Kosten für die Schadenbeseitigung werden dabei auch die Abbruch- und Aufräumarbeiten sowie der Mietausfall ersetzt. Bei der Regulierung derartiger Schäden kann es zu zahlreichen Problemen kommen. Es passiert häufig, dass sich Versicher:innen die vereinbarte Leistung ablehnen: Sie berufen sich auf einen Risikoausschluss oder eine bestehende Unterversicherung, werfen Versicherungsnehmer:innen eine Obliegenheitsverletzung vor oder zahlen nur einen geringen Teil des Schadens. Damit Sie keine Fehler machen, die sich Versicher:innen in einem späteren Prozess zunutze machen könnten, empfehlen wir Ihnen, sich in diesen Fällen umgehend von unseren Expert:innen beraten zu lassen. Wir stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung.

Unsere Experten für den Fachbereich

Dr. iur. Jan-Michael Rädecke LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

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Sandra Mora Berlin

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Mirco Ewert

Rechtsanwalt

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Finanzierung von Luftfahrzeugen

Sofern Sie die Anschaffung des Flugzeugs über die Aufnahme eines Darlehens oder eines Leasings finanzieren, können wir Sie bei der Erwerbstransaktion optimal beraten: Hierunter fallen sowohl das Erstellen und Verhandeln eines für Ihre Zwecke passenden Finanzierungsvertrages, eventuelle Pfandrechte sowie sonstige Sicherheitenvereinbarungen.

Weiterhin koordinieren wir die Abläufe zwischen Ihnen als Käufer:in, Ihrer Bank, Verkäufer:innen und Operator:innen. Dabei stellen wir sicher, dass die Anforderungen des Kreditinstituts für die Kreditauszahlung erfüllt werden können, sodass der Kaufpreis bei der technischen Abnahme und Übergabe Ihres Business Jets fließen kann.

Unser Team hat bereits Flugzeugfinanzierungen im Wert von 5,6 Milliarden EUR beraten. Außerdem arbeiten wir mit dem erfahrenen und idealen Ansprechpartner in puncto Investitionsvorhaben zusammen: FM LeasingPartner GmbH.

Einfuhr / USt bei Luftfahrzeugen

Beim Kauf und Verkauf von Flugzeugen aus und in die Europäische Union können ggf. Einfuhrumsatzsteuern und Zölle anfallen. Bereits bei der Landung auf dem ersten Zollflughafen muss dies ordnungsgemäß deklariert werden. Andernfalls könnte bei der betrieblichen Nutzung zum einen Ihre Umsatzsteuererstattung gefährdet werden, zum anderen ist je nach Übergabeort das Anfallen weiterer Transaktionsabgaben möglich.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit dem Ex- und Import von Flugzeugen optimieren wir sowohl Ihre Transaktion als auch die Übergabe Ihres Business Jets.

Registrierung von Luftfahrzeugen

Für die Verkehrszulassung Ihres Flugzeugs müssen Sie viele Unterlagen ausfüllen und einreichen. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Business Jet auf den Kanal-, Jungferninseln oder unter deutscher Flagge beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) in Braunschweig registrieren wollen – wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation sowie der Registrierung.

Halterschafts- und Managementverträge

Häufig fehlt sowohl das nötige Know-how als auch das Personal, um ein Flugzeug nach den Vorschriften der EASA (European Union Aviation Safety Agency) und des LBAs (Luftfahrt Bundesamt) zu unterhalten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Maschine durch eine Person als luftfahrtrechtlichen Halter betreiben zu lassen, gehen damit vielfältige rechtliche und wirtschaftliche Fragen einher. Sowohl bei deren Beantwortung als auch der Vertragsgestaltung stehen wir Ihnen zur Seite.

Beratung des Betriebsmodells (AOC, NCC)

Wir prüfen sowohl die rechtliche Zulässigkeit als auch die steuerlichen Folgen – abhängig von Ihrer avisierten Eigennutzung, Fremdvermietung zur Kostensenkung, dem Einsatz für den Werkverkehr im Konzern oder der gemeinsamen Nutzung mit anderen Miteigentümer:innen. Darunter fallen z. B. Themen wie Umsatzsteuerbefreiung, Mineralölsteuer oder Betriebskosten als absetzbare -ausgaben bei Zweckgesellschaften.

Darüber hinaus übernehmen wir für Sie sowohl die Vermittlung der optimalen Partner:innen als auch die Erstellung der notwendigen Vertragsdokumentationen. Beispielsweise bei der Nutzung eines fremden Air Operator Certificate (AOC) oder der Durchführung der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO).

Transaktionsberatung

Für viele Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Geschäftsflugzeugen sowie auch deren rechtliche Berater:innen, gehören weder der Kauf noch der Verkauf der Maschinen zum täglichen Geschäft. Die Gefahr ist groß, in einer unbekannten Materie die Fallstricke zu übersehen und zu stolpern. Wir kümmern uns deshalb um die saubere Abwicklung der Transaktion.

Unser Beratungsziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und zu vertreten. Das bedeutet mehr als nur die konkrete Planung und Dokumentation der Transaktion: Es müssen kreative Lösungen entwickelt und das Geschäft schnell zum Abschluss gebracht werden, ohne sich in möglichen Randproblemen zu verlieren. Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg: von der Beratung zu technischen Fragen vor dem Kauf bis hin zu Steuerfragen und zur Verzollung.

Wir sind für Sie 24/7 im Einsatz, um Ihre Transaktion schnell abzuschließen. Mit über 150 durchgeführten Transaktionen verfügen wir bereits über einen hohen Erfahrungsschatz. Dank einer Gebührenobergrenze (Cap) und ständigen Kostenstandmitteilungen behalten Sie über Ihr Kostenvolumen bei uns stets den Überblick. Zudem arbeiten wir mit Deutschlands größtem herstellerunabhängigen Flugzeug-Makler zusammen: der BAS – Business Aviation Services.

Gründung von SPC

Zur Haftungstrennung werden Flugzeuge häufig nicht in der eigenen operativen Gesellschaft betrieben, sondern in dementsprechenden Haltergesellschaften. Zusammen mit unseren Notaren können wir alle dafür notwendigen Leistungen aus einer Hand anbieten und Sie bei diesem Prozess betreuen: von der Gründung einer nationalen oder internationalen Zweckgesellschaft bis zur rechtlichen Verknüpfung mit den Flugzeughalter:innen.

Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Dr. iur. Alexander Nefzger

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht

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Matthias Reuleaux, LL.M.

Rechtsanwalt, of counsel

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David Meixner

Rechtsanwalt, of counsel

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Edward Stoye

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Sebastian König

Rechtsanwalt

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Abwicklung Versicherungsschäden

Bei Schäden an Flugzeugen kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungen kommen. Wenn ein Pilot beispielsweise Fehler bei der Flugvorbereitung macht, die zu einem Unfall führen, können Haftpflichtversicherungen den Piloten regresspflichtig machen oder Kaskoversicherungen die Leistung bei vermuteter grober Fahrlässigkeit verweigern. Solche Fälle erfordern oft eine gerichtliche Klärung, um zu bestimmen, ob Sicherheitsvorschriften verletzt wurden. Um seine Ansprüche gegen Versicherungen durchzusetzen, ist fundiertes Wissen im Luftrecht und Versicherungsrecht unerlässlich.

Abwicklung Versicherungsschäden

Das sogenannte Wet-Leasing oder ACMI-Leasing, also die Vercharterung von Flugzeugen mitsamt Besatzung, Wartung und Versicherung hat sich inzwischen zu einer wichtigen Nutzungsform entwickelt. Aufgrund eines wechselnden und oftmals kurzfristigen Kapazitätsbedarfs kommerzieller Fluggesellschaften und den zum Teil herrschenden Lieferengpässen seitens der Flugzeughersteller haben sich unterschiedliche Formen des Wet-Leases herausgebildet, um dem sehr individuellen Bedarf der jeweiligen Fluggesellschaften Rechnung zu tragen. Demgemäß entwickeln wir für Sie die hierzu passenden Verträge individuell und bedarfsgerecht, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der Qualitätsstandards in Bezug auf Wartungszustand, Qualifikation der Besatzung sowie die finanzielle Absicherung durch Sicherheitsleistungen.

Flugzeugleasingverträge

In den letzten Jahrzehnten ist der Leasingmarkt in Bezug auf Flugzeuge sehr stark gewachsen. Flugzeuge werden von großen Leasinganbietern in großen Stückzahlen kommerziellen Fluggesellschaften in verschiedenen Varianten zur Nutzung überlassen. Grundlage hierfür bilden zumeist sehr komplexe und umfangreiche Vertragswerke. Wir durchdringen diese Materie für Sie und sorgen für eine interessengerechte Lösung, u.a. im Hinblick auf die delivery und redelivery conditions, den Nutzungsumfang sowie Folgen bei eventuellen Verstößen gegen Vertragspflichten (default situations). Darüber hinaus koordinieren wir die Abwicklung und Umsetzung des Vertrages, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Anstellungs- und Freelanceverträge für Piloten

An der Schnittstelle vom Arbeitsrecht zum Luftrecht sind vertiefte Kenntnisse bei der Rechtsgebiete unabdingbar. Die Anreise zur Homebase ist aus Sicht des Arbeitszeitgesetz eine anderer, als es das FRMS vorsieht. Ob und wann Ihr Pilot(schein-)selbständig ist, oder ein Angestellter,  ist ohne die Kenntnis der mannigfaltigen Rechtsprechung kaum zu sagen. Unser Arbeitsrechtsteam berät diverse gewerbliche Luftfahrtunternehmen und kann Ihnen bei diesen Fragenhelfen, ohne ins Straucheln zu geraten.

Wartungsverträge

Die Wartung bildet eine wesentliche Grundlage für die Durchführung eines sicheren Flugbetriebes. Wir beraten beim Abschluss von entsprechenden Rahmenverträgen für Base- und Line Maintenance und verhandeln Verträge bezüglich der Lieferung technischer Komponenten und Avionik.

Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Sebastian König

Rechtsanwalt

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Unternehmensrecht

Als Justiziar des GATE e.V. sind wir dicht dran an den wiederkehrenden Fragen, die Ihr Unternehmen betrifft. Dies ermöglicht uns eine schnelle, günstige und fundierte Beratung. Ob Sie als ausländischer Konzern rechtliche Fragen zu Ihrem Tochterunternehmen in Deutschland haben, einen Rahmenlieferungsvertrag gestalten wollen, oder allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Einkauf brauchen, wir haben die richtige Lösung parat. Dabei ist für uns das Luftsicherheitsgesetz keine Überraschung, und wir bewegen uns mit einem Vorfeldfahrzeug genauso sicher wie mit einem vertikalen Gepäckförderband.

Unternehmensrecht

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Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Sebastian König

Rechtsanwalt

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Unser Versprechen

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.

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