Als Unternehmer:in haften Sie für Schäden, die Ihre Mitarbeiter:innen oder Sie anderen durch Ihre Erzeugnisse oder Ihre betriebliche Tätigkeit zufügen. Sogenannte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden erreichen dabei nicht selten eine existenzbedrohende Höhe. Mit einer betrieblichen Haftpflichtversicherung können Sie sich schützen – in derartigen Fällen bietet sie Ihnen eine Abdeckung.
Sollte Ihre Versicherung im Falle eines Schadens die Zahlung verweigern, müssen Sie das nicht ohne Weiteres akzeptieren. Wenden Sie sich an unser Expertenteam: Wir prüfen Ihren individuellen Leistungsanspruch, beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und vertreten Ihre Rechte – außergerichtlich sowie gerichtlich.
Nicht nur bei Ihnen zu Hause; auch in Ihrem Unternehmen kann es jederzeit passieren, dass Räumlichkeiten oder Gegenstände zerstört werden oder gar abhandenkommen: Waren werden beim Transport beschädigt, Maschinen gehen kaputt, Wasserschäden legen ganze Prozessabläufe lahm, ein Brand vernichtet das gesamte Gebäude. Durch betriebliche Sachversicherungen schützen Sie zum einen bestimmte oder sämtliche Teile Ihres Unternehmens, zum anderen wiederum Ihre eigene Existenz.
Soweit die Theorie. Was aber, wenn Ihr Unternehmen einen Schaden erlitten hat, Ihre Versicherung dafür aber nicht aufkommen will? Das sollten Sie keinesfalls einfach hinnehmen. Lassen Sie sich auch nicht auf einen umfangreichen Schriftverkehr ein, sondern kontaktieren Sie uns frühzeitig für unsere meist kostenlose Erstberatung.
Lassen Sie Ihren individuellen Fall von unseren Expert:innen prüfen. Egal ob Geschäftsinhalts-, Betriebsausfall-, Elektro- oder Forderungsausfallversicherung: Wir kennen die Tricks der Versicherungsgesellschaften bei allen Versicherungsarten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Eine behördlich angeordnete Betriebsschließung kann Unternehmen aus der Lebensmittel-, Gastronomie- oder Hotelbranche im äußersten Fall die Existenz kosten. Wenn es um meldepflichtige Krankheiten (z. B. Covid-19 oder Masern) und Krankheitserreger (z. B. Salmonellen) geht, sind den Gesundheitsbehörden durch das Infektionsschutzgesetz weitreichende Befugnisse eingeräumt.
Mit einer Betriebsschließungsversicherung können Sie Ihr Unternehmen diesbezüglich schützen. Sie bietet Ihnen eine Entschädigung, wenn die zuständige Behörde Ihren Betrieb z. B. schließt, um die Verbreitung von Krankheiten oder Krankheitserregern zu verhindern.
Lehnt Ihr/e Versicherer:in die Zahlung der vereinbarten Entschädigung ab oder bietet Ihnen nur einen geringen Pauschalbetrag (z. B. 15 % der Versicherungssumme) an, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag von unseren Rechtsanwält:innen für Versicherungsrecht prüfen lassen. Schließen Sie keine Abfindungsvereinbarung ohne vorherigen anwaltlichen Rat.
Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten und setzen Ihre berechtigten Ansprüche für Sie durch.
Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.
Unsere Expert:innen beraten Sie zu Ihren Erfolgschancen bzw. den individuellen Möglichkeiten für Ihren Fall.
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.