Als Unternehmer:in haften Sie für Schäden, die Ihre Mitarbeiter:innen oder Sie anderen durch Ihre Erzeugnisse oder Ihre betriebliche Tätigkeit zufügen. Sogenannte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden erreichen dabei nicht selten eine existenzbedrohende Höhe. Mit einer betrieblichen Haftpflichtversicherung können Sie sich schützen – in derartigen Fällen bietet sie Ihnen eine Abdeckung.
Sollte Ihre Versicherung im Falle eines Schadens die Zahlung verweigern, müssen Sie das nicht ohne Weiteres akzeptieren. Wenden Sie sich an unser Expertenteam: Wir prüfen Ihren individuellen Leistungsanspruch, beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und vertreten Ihre Rechte – außergerichtlich sowie gerichtlich.
Nicht nur bei Ihnen zu Hause; auch in Ihrem Unternehmen kann es jederzeit passieren, dass Räumlichkeiten oder Gegenstände zerstört werden oder gar abhandenkommen: Waren werden beim Transport beschädigt, Maschinen gehen kaputt, Wasserschäden legen ganze Prozessabläufe lahm, ein Brand vernichtet das gesamte Gebäude. Durch betriebliche Sachversicherungen schützen Sie zum einen bestimmte oder sämtliche Teile Ihres Unternehmens, zum anderen wiederum Ihre eigene Existenz.
Soweit die Theorie. Was aber, wenn Ihr Unternehmen einen Schaden erlitten hat, Ihre Versicherung dafür aber nicht aufkommen will? Das sollten Sie keinesfalls einfach hinnehmen. Lassen Sie sich auch nicht auf einen umfangreichen Schriftverkehr ein, sondern kontaktieren Sie uns frühzeitig für unsere meist kostenlose Erstberatung.
Lassen Sie Ihren individuellen Fall von unseren Expert:innen prüfen. Egal ob Geschäftsinhalts-, Betriebsausfall-, Elektro- oder Forderungsausfallversicherung: Wir kennen die Tricks der Versicherungsgesellschaften bei allen Versicherungsarten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Eine behördlich angeordnete Betriebsschließung kann Unternehmen aus der Lebensmittel-, Gastronomie- oder Hotelbranche im äußersten Fall die Existenz kosten. Wenn es um meldepflichtige Krankheiten (z. B. Covid-19 oder Masern) und Krankheitserreger (z. B. Salmonellen) geht, sind den Gesundheitsbehörden durch das Infektionsschutzgesetz weitreichende Befugnisse eingeräumt.
Mit einer Betriebsschließungsversicherung können Sie Ihr Unternehmen diesbezüglich schützen. Sie bietet Ihnen eine Entschädigung, wenn die zuständige Behörde Ihren Betrieb z. B. schließt, um die Verbreitung von Krankheiten oder Krankheitserregern zu verhindern.
Lehnt Ihr/e Versicherer:in die Zahlung der vereinbarten Entschädigung ab oder bietet Ihnen nur einen geringen Pauschalbetrag (z. B. 15 % der Versicherungssumme) an, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag von unseren Rechtsanwält:innen für Versicherungsrecht prüfen lassen. Schließen Sie keine Abfindungsvereinbarung ohne vorherigen anwaltlichen Rat.
Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten und setzen Ihre berechtigten Ansprüche für Sie durch.
Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sofern Sie die Anschaffung des Flugzeugs über die Aufnahme eines Darlehens oder eines Leasings finanzieren, können wir Sie bei der Erwerbstransaktion optimal beraten: Hierunter fallen sowohl das Erstellen und Verhandeln eines für Ihre Zwecke passenden Finanzierungsvertrages, eventuelle Pfandrechte sowie sonstige Sicherheitenvereinbarungen.
Weiterhin koordinieren wir die Abläufe zwischen Ihnen als Käufer:in, Ihrer Bank, Verkäufer:innen und Operator:innen. Dabei stellen wir sicher, dass die Anforderungen des Kreditinstituts für die Kreditauszahlung erfüllt werden können, sodass der Kaufpreis bei der technischen Abnahme und Übergabe Ihres Business Jets fließen kann.
Unser Team hat bereits Flugzeugfinanzierungen im Wert von 5,6 Milliarden EUR beraten. Außerdem arbeiten wir mit dem erfahrenen und idealen Ansprechpartner in puncto Investitionsvorhaben zusammen: FM LeasingPartner GmbH.
Beim Kauf und Verkauf von Flugzeugen aus und in die Europäische Union können ggf. Einfuhrumsatzsteuern und Zölle anfallen. Bereits bei der Landung auf dem ersten Zollflughafen muss dies ordnungsgemäß deklariert werden. Andernfalls könnte bei der betrieblichen Nutzung zum einen Ihre Umsatzsteuererstattung gefährdet werden, zum anderen ist je nach Übergabeort das Anfallen weiterer Transaktionsabgaben möglich.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit dem Ex- und Import von Flugzeugen optimieren wir sowohl Ihre Transaktion als auch die Übergabe Ihres Business Jets.
Für die Verkehrszulassung Ihres Flugzeugs müssen Sie viele Unterlagen ausfüllen und einreichen. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Business Jet auf den Kanal-, Jungferninseln oder unter deutscher Flagge beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) in Braunschweig registrieren wollen – wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation sowie der Registrierung.
Häufig fehlt sowohl das nötige Know-how als auch das Personal, um ein Flugzeug nach den Vorschriften der EASA (European Union Aviation Safety Agency) und des LBAs (Luftfahrt Bundesamt) zu unterhalten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Maschine durch eine Person als luftfahrtrechtlichen Halter betreiben zu lassen, gehen damit vielfältige rechtliche und wirtschaftliche Fragen einher. Sowohl bei deren Beantwortung als auch der Vertragsgestaltung stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir prüfen sowohl die rechtliche Zulässigkeit als auch die steuerlichen Folgen – abhängig von Ihrer avisierten Eigennutzung, Fremdvermietung zur Kostensenkung, dem Einsatz für den Werkverkehr im Konzern oder der gemeinsamen Nutzung mit anderen Miteigentümer:innen. Darunter fallen z. B. Themen wie Umsatzsteuerbefreiung, Mineralölsteuer oder Betriebskosten als absetzbare -ausgaben bei Zweckgesellschaften.
Darüber hinaus übernehmen wir für Sie sowohl die Vermittlung der optimalen Partner:innen als auch die Erstellung der notwendigen Vertragsdokumentationen. Beispielsweise bei der Nutzung eines fremden Air Operator Certificate (AOC) oder der Durchführung der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO).
Für viele Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Geschäftsflugzeugen sowie auch deren rechtliche Berater:innen, gehören weder der Kauf noch der Verkauf der Maschinen zum täglichen Geschäft. Die Gefahr ist groß, in einer unbekannten Materie die Fallstricke zu übersehen und zu stolpern. Wir kümmern uns deshalb um die saubere Abwicklung der Transaktion.
Unser Beratungsziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und zu vertreten. Das bedeutet mehr als nur die konkrete Planung und Dokumentation der Transaktion: Es müssen kreative Lösungen entwickelt und das Geschäft schnell zum Abschluss gebracht werden, ohne sich in möglichen Randproblemen zu verlieren. Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg: von der Beratung zu technischen Fragen vor dem Kauf bis hin zu Steuerfragen und zur Verzollung.
Wir sind für Sie 24/7 im Einsatz, um Ihre Transaktion schnell abzuschließen. Mit über 150 durchgeführten Transaktionen verfügen wir bereits über einen hohen Erfahrungsschatz. Dank einer Gebührenobergrenze (Cap) und ständigen Kostenstandmitteilungen behalten Sie über Ihr Kostenvolumen bei uns stets den Überblick. Zudem arbeiten wir mit Deutschlands größtem herstellerunabhängigen Flugzeug-Makler zusammen: der BAS – Business Aviation Services.
Zur Haftungstrennung werden Flugzeuge häufig nicht in der eigenen operativen Gesellschaft betrieben, sondern in dementsprechenden Haltergesellschaften. Zusammen mit unseren Notaren können wir alle dafür notwendigen Leistungen aus einer Hand anbieten und Sie bei diesem Prozess betreuen: von der Gründung einer nationalen oder internationalen Zweckgesellschaft bis zur rechtlichen Verknüpfung mit den Flugzeughalter:innen.
Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Bei Schäden an Flugzeugen kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungen kommen. Wenn ein Pilot beispielsweise Fehler bei der Flugvorbereitung macht, die zu einem Unfall führen, können Haftpflichtversicherungen den Piloten regresspflichtig machen oder Kaskoversicherungen die Leistung bei vermuteter grober Fahrlässigkeit verweigern. Solche Fälle erfordern oft eine gerichtliche Klärung, um zu bestimmen, ob Sicherheitsvorschriften verletzt wurden. Um seine Ansprüche gegen Versicherungen durchzusetzen, ist fundiertes Wissen im Luftrecht und Versicherungsrecht unerlässlich.
Das sogenannte Wet-Leasing oder ACMI-Leasing, also die Vercharterung von Flugzeugen mitsamt Besatzung, Wartung und Versicherung hat sich inzwischen zu einer wichtigen Nutzungsform entwickelt. Aufgrund eines wechselnden und oftmals kurzfristigen Kapazitätsbedarfs kommerzieller Fluggesellschaften und den zum Teil herrschenden Lieferengpässen seitens der Flugzeughersteller haben sich unterschiedliche Formen des Wet-Leases herausgebildet, um dem sehr individuellen Bedarf der jeweiligen Fluggesellschaften Rechnung zu tragen. Demgemäß entwickeln wir für Sie die hierzu passenden Verträge individuell und bedarfsgerecht, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der Qualitätsstandards in Bezug auf Wartungszustand, Qualifikation der Besatzung sowie die finanzielle Absicherung durch Sicherheitsleistungen.
In den letzten Jahrzehnten ist der Leasingmarkt in Bezug auf Flugzeuge sehr stark gewachsen. Flugzeuge werden von großen Leasinganbietern in großen Stückzahlen kommerziellen Fluggesellschaften in verschiedenen Varianten zur Nutzung überlassen. Grundlage hierfür bilden zumeist sehr komplexe und umfangreiche Vertragswerke. Wir durchdringen diese Materie für Sie und sorgen für eine interessengerechte Lösung, u.a. im Hinblick auf die delivery und redelivery conditions, den Nutzungsumfang sowie Folgen bei eventuellen Verstößen gegen Vertragspflichten (default situations). Darüber hinaus koordinieren wir die Abwicklung und Umsetzung des Vertrages, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen.
An der Schnittstelle vom Arbeitsrecht zum Luftrecht sind vertiefte Kenntnisse bei der Rechtsgebiete unabdingbar. Die Anreise zur Homebase ist aus Sicht des Arbeitszeitgesetz eine anderer, als es das FRMS vorsieht. Ob und wann Ihr Pilot(schein-)selbständig ist, oder ein Angestellter, ist ohne die Kenntnis der mannigfaltigen Rechtsprechung kaum zu sagen. Unser Arbeitsrechtsteam berät diverse gewerbliche Luftfahrtunternehmen und kann Ihnen bei diesen Fragenhelfen, ohne ins Straucheln zu geraten.
Die Wartung bildet eine wesentliche Grundlage für die Durchführung eines sicheren Flugbetriebes. Wir beraten beim Abschluss von entsprechenden Rahmenverträgen für Base- und Line Maintenance und verhandeln Verträge bezüglich der Lieferung technischer Komponenten und Avionik.
Als Justiziar des GATE e.V. sind wir dicht dran an den wiederkehrenden Fragen, die Ihr Unternehmen betrifft. Dies ermöglicht uns eine schnelle, günstige und fundierte Beratung. Ob Sie als ausländischer Konzern rechtliche Fragen zu Ihrem Tochterunternehmen in Deutschland haben, einen Rahmenlieferungsvertrag gestalten wollen, oder allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Einkauf brauchen, wir haben die richtige Lösung parat. Dabei ist für uns das Luftsicherheitsgesetz keine Überraschung, und wir bewegen uns mit einem Vorfeldfahrzeug genauso sicher wie mit einem vertikalen Gepäckförderband.
Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.
Unsere Expert:innen beraten Sie zu Ihren Erfolgschancen bzw. den individuellen Möglichkeiten für Ihren Fall.
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.