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Verkehrsrecht

Egal ob Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind, ein „Knöllchen“ bekommen haben oder Ihnen ein Strafverfahren bevorsteht – wir regeln das für Sie. Unsere Rechtsanwält:innen für Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht beraten und vertreten Sie in allen Bußgeldangelegenheiten und Strafsachen rund um den Bereich Straßenverkehr.
Unverbindliche Erstberatung
Verkehrsrecht

Fuhrpark­schaden­management

Ihr Unternehmen besitzt einen Fuhrpark?

Dann haben Sie sich sicher schon mit dem Thema Schadenmanagement beschäftigt. Um Schäden an Ihren Fahrzeugen schnell abzuwickeln, ist es wichtig, dass die notwendigen Prozesse nach einem Unfall professionell und unkompliziert ablaufen. Dadurch vermeiden Sie unnötige Kosten und erhalten die Mobilität Ihrer Mitarbeitenden.

Nachdem eines Ihrer Fahrzeuge beschädigt wurde, müssen Sie sich um die Erledigung folgender Aufgaben kümmern: Schadensaufnahme, Meldung bei der Versicherung, Reparatur, Ersatzfahrzeuge sowie das Controlling. Wir übernehmen diese Prozesse gerne für Sie.

Unsere Rechtsanwält:innen wickeln Ihre Fahrzeugschäden schnell und effizient ab. Sie haben dadurch weniger Aufwand, aber die volle Kontrolle und Prozesssicherheit. Mit unserer Unterstützung sparen Sie Zeit, Geld – und Nerven.

Kaufvertrags­wesen: PKW, LKW

Ein Kaufvertrag regelt den Verkauf eines Fahrzeuges unter Privatleuten. Egal ob es sich dabei um einen PKW oder LKW handelt, ein solcher Vertrag kann viele Fallstricke enthalten: Wer führt eine neutrale Gebrauchtwagenuntersuchung durch? Ist eine Probefahrt vereinbart? Wann muss das Fahrzeug durch wen umgemeldet werden? Wer haftet bei Unfallschäden? Wann müssen Unfallschäden offenbart werden und wann nicht?

Gerade beim Verkauf von privat zu privat kommt es häufig zu Problemen. Durch einen Kfz-Kaufvertrag lassen sich viele davon vermeiden. Damit Sie als Verkäufer:in oder Käufer:in nichts Wichtiges vergessen oder übersehen, beraten Sie unsere Rechtsanwält:innen für Verkehrsrecht und Vertragsrecht gerne. Wenn Sie Fragen zu einem konkreten Vertrag haben, prüfen wir diesen selbstverständlich und geben Ihnen Handlungsempfehlungen. Auch wenn Sie Hilfe bei der Erstellung eines solchen Dokumentes benötigen, unterstützen unsere Expert:innen Sie gerne.

Verkehrsstraf­recht

Bewusst oder unbewusst – im Straßenverkehr werden jeden Tag Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begangen: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken, Unfälle, Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahrerflucht etc. Die Liste der Verkehrsdelikte ist lang.

Bei den entsprechenden Sanktionen bzw. Strafen kommt es darauf an, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat gehandelt hat. Rotlichtverstöße, die Handybenutzung am Steuer oder das Parken im Halteverbot ziehen regelmäßig Geldbußen oder Fahrverbote nach sich. Wird ein Kennzeichen missbraucht, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt oder unter starkem Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss gefahren, ist darüber hinaus mit Freiheitsstrafen oder dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.

Steht Ihnen z. B. ein Strafverfahren wegen Alkohol am Steuer bevor? Wurde Ihnen der Führerschein entzogen? Dann sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen: Unerfahrenheit ist im Verkehrsbußgeldrecht und im Strafrecht der erste Fehler, den es zu vermeiden gilt.

Unsere erfahrenen Rechtsanwält:innen vertreten Sie bei allen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Bereich Straßenverkehr. Dabei erarbeiten wir für Ihren individuellen Fall eine taktische Strategie, mit der wir die Probleme dieser Situation äußert klein halten.

Verkehrsunfallrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Wir kümmern uns um die schnelle und kompetente Schadensabwicklung – denn die Versicherung des Unfallgegners macht es Ihnen häufig schwer: Nicht selten kommt es vor, dass den Geschädigten zwar vermeintlich die komplette Schadensregulierung angeboten wird, sie aber nicht vollständig über ihre rechtmäßigen Ansprüche in Kenntnis gesetzt werden. Das bedeutet, dass nicht alles, was Ihnen zusteht, auch realisiert wird.

Wie kommt es dazu? Versicherungen haben Kooperationen und Vertragspartner. Deshalb versuchen sie, so wenig wie möglich an Sie zu zahlen. Ihr Schaden wird damit viel zu gering gerechnet. Für Sie als Geschädigte/n bedeutet das, dass Ihnen nicht vollständig mitgeteilt wird, welche Forderungen Sie stellen können. Ggf. stehen Ihnen z. B. ein Mietwagen, Schmerzensgeld und die Übernahme der Reparaturkosten zu. Haben Sie schon einmal etwas von einem Haushaltsführungsschaden oder der verlängerten Nutzungsausfallentschädigung gehört?

Kommen Sie zu uns: Wir informieren Sie über Ihre individuellen Rechte und setzen Ihre rechtmäßigen Ansprüche durch. Unsere Rechtsanwält:innen für Verkehrsrecht vertreten Sie kompetent – außergerichtlich sowie gerichtlich. Bei allen Versicherungen in Deutschland sind wir bereits bestens bekannt und gelistet: Wenn wir schreiben, werden wir ernst genommen.

Unsere Experten für den Fachbereich

Matthias Wolf

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Dennis Kleinert, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Lars Kasulke

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Finanzierung von Luftfahrzeugen

Sofern Sie die Anschaffung des Flugzeugs über die Aufnahme eines Darlehens oder eines Leasings finanzieren, können wir Sie bei der Erwerbstransaktion optimal beraten: Hierunter fallen sowohl das Erstellen und Verhandeln eines für Ihre Zwecke passenden Finanzierungsvertrages, eventuelle Pfandrechte sowie sonstige Sicherheitenvereinbarungen.

Weiterhin koordinieren wir die Abläufe zwischen Ihnen als Käufer:in, Ihrer Bank, Verkäufer:innen und Operator:innen. Dabei stellen wir sicher, dass die Anforderungen des Kreditinstituts für die Kreditauszahlung erfüllt werden können, sodass der Kaufpreis bei der technischen Abnahme und Übergabe Ihres Business Jets fließen kann.

Unser Team hat bereits Flugzeugfinanzierungen im Wert von 5,6 Milliarden EUR beraten. Außerdem arbeiten wir mit dem erfahrenen und idealen Ansprechpartner in puncto Investitionsvorhaben zusammen: FM LeasingPartner GmbH.

Einfuhr / USt bei Luftfahrzeugen

Beim Kauf und Verkauf von Flugzeugen aus und in die Europäische Union können ggf. Einfuhrumsatzsteuern und Zölle anfallen. Bereits bei der Landung auf dem ersten Zollflughafen muss dies ordnungsgemäß deklariert werden. Andernfalls könnte bei der betrieblichen Nutzung zum einen Ihre Umsatzsteuererstattung gefährdet werden, zum anderen ist je nach Übergabeort das Anfallen weiterer Transaktionsabgaben möglich.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit dem Ex- und Import von Flugzeugen optimieren wir sowohl Ihre Transaktion als auch die Übergabe Ihres Business Jets.

Registrierung von Luftfahrzeugen

Für die Verkehrszulassung Ihres Flugzeugs müssen Sie viele Unterlagen ausfüllen und einreichen. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Business Jet auf den Kanal-, Jungferninseln oder unter deutscher Flagge beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) in Braunschweig registrieren wollen – wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation sowie der Registrierung.

Halterschafts- und Managementverträge

Häufig fehlt sowohl das nötige Know-how als auch das Personal, um ein Flugzeug nach den Vorschriften der EASA (European Union Aviation Safety Agency) und des LBAs (Luftfahrt Bundesamt) zu unterhalten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Maschine durch eine Person als luftfahrtrechtlichen Halter betreiben zu lassen, gehen damit vielfältige rechtliche und wirtschaftliche Fragen einher. Sowohl bei deren Beantwortung als auch der Vertragsgestaltung stehen wir Ihnen zur Seite.

Beratung des Betriebsmodells (AOC, NCC)

Wir prüfen sowohl die rechtliche Zulässigkeit als auch die steuerlichen Folgen – abhängig von Ihrer avisierten Eigennutzung, Fremdvermietung zur Kostensenkung, dem Einsatz für den Werkverkehr im Konzern oder der gemeinsamen Nutzung mit anderen Miteigentümer:innen. Darunter fallen z. B. Themen wie Umsatzsteuerbefreiung, Mineralölsteuer oder Betriebskosten als absetzbare -ausgaben bei Zweckgesellschaften.

Darüber hinaus übernehmen wir für Sie sowohl die Vermittlung der optimalen Partner:innen als auch die Erstellung der notwendigen Vertragsdokumentationen. Beispielsweise bei der Nutzung eines fremden Air Operator Certificate (AOC) oder der Durchführung der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO).

Transaktionsberatung

Für viele Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Geschäftsflugzeugen sowie auch deren rechtliche Berater:innen, gehören weder der Kauf noch der Verkauf der Maschinen zum täglichen Geschäft. Die Gefahr ist groß, in einer unbekannten Materie die Fallstricke zu übersehen und zu stolpern. Wir kümmern uns deshalb um die saubere Abwicklung der Transaktion.

Unser Beratungsziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und zu vertreten. Das bedeutet mehr als nur die konkrete Planung und Dokumentation der Transaktion: Es müssen kreative Lösungen entwickelt und das Geschäft schnell zum Abschluss gebracht werden, ohne sich in möglichen Randproblemen zu verlieren. Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg: von der Beratung zu technischen Fragen vor dem Kauf bis hin zu Steuerfragen und zur Verzollung.

Wir sind für Sie 24/7 im Einsatz, um Ihre Transaktion schnell abzuschließen. Mit über 150 durchgeführten Transaktionen verfügen wir bereits über einen hohen Erfahrungsschatz. Dank einer Gebührenobergrenze (Cap) und ständigen Kostenstandmitteilungen behalten Sie über Ihr Kostenvolumen bei uns stets den Überblick. Zudem arbeiten wir mit Deutschlands größtem herstellerunabhängigen Flugzeug-Makler zusammen: der BAS – Business Aviation Services.

Gründung von SPC

Zur Haftungstrennung werden Flugzeuge häufig nicht in der eigenen operativen Gesellschaft betrieben, sondern in dementsprechenden Haltergesellschaften. Zusammen mit unseren Notaren können wir alle dafür notwendigen Leistungen aus einer Hand anbieten und Sie bei diesem Prozess betreuen: von der Gründung einer nationalen oder internationalen Zweckgesellschaft bis zur rechtlichen Verknüpfung mit den Flugzeughalter:innen.

Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Dr. iur. Alexander Nefzger

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht

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Matthias Reuleaux, LL.M.

Rechtsanwalt, of counsel

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David Meixner

Rechtsanwalt, of counsel

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Edward Stoye

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Sebastian König

Rechtsanwalt

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Abwicklung Versicherungsschäden

Bei Schäden an Flugzeugen kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungen kommen. Wenn ein Pilot beispielsweise Fehler bei der Flugvorbereitung macht, die zu einem Unfall führen, können Haftpflichtversicherungen den Piloten regresspflichtig machen oder Kaskoversicherungen die Leistung bei vermuteter grober Fahrlässigkeit verweigern. Solche Fälle erfordern oft eine gerichtliche Klärung, um zu bestimmen, ob Sicherheitsvorschriften verletzt wurden. Um seine Ansprüche gegen Versicherungen durchzusetzen, ist fundiertes Wissen im Luftrecht und Versicherungsrecht unerlässlich.

Abwicklung Versicherungsschäden

Das sogenannte Wet-Leasing oder ACMI-Leasing, also die Vercharterung von Flugzeugen mitsamt Besatzung, Wartung und Versicherung hat sich inzwischen zu einer wichtigen Nutzungsform entwickelt. Aufgrund eines wechselnden und oftmals kurzfristigen Kapazitätsbedarfs kommerzieller Fluggesellschaften und den zum Teil herrschenden Lieferengpässen seitens der Flugzeughersteller haben sich unterschiedliche Formen des Wet-Leases herausgebildet, um dem sehr individuellen Bedarf der jeweiligen Fluggesellschaften Rechnung zu tragen. Demgemäß entwickeln wir für Sie die hierzu passenden Verträge individuell und bedarfsgerecht, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der Qualitätsstandards in Bezug auf Wartungszustand, Qualifikation der Besatzung sowie die finanzielle Absicherung durch Sicherheitsleistungen.

Flugzeugleasingverträge

In den letzten Jahrzehnten ist der Leasingmarkt in Bezug auf Flugzeuge sehr stark gewachsen. Flugzeuge werden von großen Leasinganbietern in großen Stückzahlen kommerziellen Fluggesellschaften in verschiedenen Varianten zur Nutzung überlassen. Grundlage hierfür bilden zumeist sehr komplexe und umfangreiche Vertragswerke. Wir durchdringen diese Materie für Sie und sorgen für eine interessengerechte Lösung, u.a. im Hinblick auf die delivery und redelivery conditions, den Nutzungsumfang sowie Folgen bei eventuellen Verstößen gegen Vertragspflichten (default situations). Darüber hinaus koordinieren wir die Abwicklung und Umsetzung des Vertrages, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Anstellungs- und Freelanceverträge für Piloten

An der Schnittstelle vom Arbeitsrecht zum Luftrecht sind vertiefte Kenntnisse bei der Rechtsgebiete unabdingbar. Die Anreise zur Homebase ist aus Sicht des Arbeitszeitgesetz eine anderer, als es das FRMS vorsieht. Ob und wann Ihr Pilot(schein-)selbständig ist, oder ein Angestellter,  ist ohne die Kenntnis der mannigfaltigen Rechtsprechung kaum zu sagen. Unser Arbeitsrechtsteam berät diverse gewerbliche Luftfahrtunternehmen und kann Ihnen bei diesen Fragenhelfen, ohne ins Straucheln zu geraten.

Wartungsverträge

Die Wartung bildet eine wesentliche Grundlage für die Durchführung eines sicheren Flugbetriebes. Wir beraten beim Abschluss von entsprechenden Rahmenverträgen für Base- und Line Maintenance und verhandeln Verträge bezüglich der Lieferung technischer Komponenten und Avionik.

Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Sebastian König

Rechtsanwalt

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Unternehmensrecht

Als Justiziar des GATE e.V. sind wir dicht dran an den wiederkehrenden Fragen, die Ihr Unternehmen betrifft. Dies ermöglicht uns eine schnelle, günstige und fundierte Beratung. Ob Sie als ausländischer Konzern rechtliche Fragen zu Ihrem Tochterunternehmen in Deutschland haben, einen Rahmenlieferungsvertrag gestalten wollen, oder allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Einkauf brauchen, wir haben die richtige Lösung parat. Dabei ist für uns das Luftsicherheitsgesetz keine Überraschung, und wir bewegen uns mit einem Vorfeldfahrzeug genauso sicher wie mit einem vertikalen Gepäckförderband.

Unternehmensrecht

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Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Sebastian König

Rechtsanwalt

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Unser Versprechen

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.

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