Unseren Newsletter abonnieren

Abonnieren Sie unseren Newsletter, um die neuesten Nachrichten zu erhalten.

Bitte prüfen Sie Ihren E-Mail-Posteingang.
Etwas ist schiefgelaufen. Versuchen Sie es später noch einmal.
Bitte prüfen Sie Ihren E-Mail-Posteingang.
Etwas ist schiefgelaufen. Versuchen Sie es später noch einmal.
Bitte prüfen Sie Ihren E-Mail-Posteingang.
Etwas ist schiefgelaufen. Versuchen Sie es später noch einmal.
Bitte prüfen Sie Ihren E-Mail-Posteingang.
Etwas ist schiefgelaufen. Versuchen Sie es später noch einmal.

Technologie & Telekommunikation

Im IT-Recht gibt es viele wichtige Aspekte für Unternehmen zu berücksichtigen.
Unverbindliche Erstberatung
Technologie & Telekommunikation

Datenschutz­beauftragte für Ihr Unter­nehmen

Um Ihrer Verantwortung im Umgang mit personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen nachkommen zu können, empfiehlt es sich, eine in- oder externe Person mit der Thematik des Datenschutzes zu beauftragen: Sie ist für die Beratung, Einhaltung und Kontrolle der Richtlinien zuständig, die in der DSGVO niedergeschrieben sind. Wir übernehmen die Tätigkeiten einer/s Datenschutzbeauftragten gerne für Sie.

IT-Sicherheit und Datenschutz

Für die Bereiche Sicherheit der Informationstechnologien sowie Datenschutz bieten wir Ihnen sowohl unsere Beratung als auch rechtliche Vertretung an. Sie möchten Ihre unternehmensinternen Prozesse überprüfen lassen? Sie benötigen Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer rechtlich richtigen Informations-, Auskunftspflichten oder bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter:innen?

Wir helfen Ihnen bei der Erarbeitung von datenschutzkonformen Prozessen. Außerdem vertreten wir Sie im Rahmen von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde.

Qualifizierte Prozess­vertretung im Bereich IT-Sicherheit

Unser Service besteht nicht ausschließlich aus der Beratung und Betreuung: Wir führen für Sie den Rechtsstreit und vertreten Sie und Ihre Interessen fachlich versiert auch vor Gericht.

Software-Entwicklung

Wir beraten und begleiten Sie rechtlich bei IT-Projekten und übernehmen die Vertragsverhandlung. Wenn es doch mal zu Schwierigkeiten kommt, die ohne gerichtliche Hilfe nicht geklärt werden können, sind wir ebenfalls für Sie da.

Software, Webdesign, Domains

Wir übernehmen die Vertragsgestaltung und -verhandlung im Bereich Software (Pflege, Erstellung, Vertrieb usw.), Webdesign, Domains etc. Sie brauchen rechtliche Unterstützung bei der Erstellung Ihres Onlineshops oder Ihrer Unternehmens-Website? Wir helfen Ihnen weiter.

Tele­kommunikation

Wir beraten Sie und übernehmen die rechtliche Vertretung bei Angelegenheiten aus dem Bereich der Telekommunikation. Hier kann es um Fragen und Probleme rund um die Themen Glasfaserausbau, Entgeltregulierung, AGB, Kundenschutz oder die besonderen Vorschriften aus dem Telekommunikationsgesetz gehen.

Unsere Experten für den Fachbereich

Marion Albrecht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht

Kontakt activelaw TelefonKontakt activelaw E-Mail

Finanzierung von Luftfahrzeugen

Sofern Sie die Anschaffung des Flugzeugs über die Aufnahme eines Darlehens oder eines Leasings finanzieren, können wir Sie bei der Erwerbstransaktion optimal beraten: Hierunter fallen sowohl das Erstellen und Verhandeln eines für Ihre Zwecke passenden Finanzierungsvertrages, eventuelle Pfandrechte sowie sonstige Sicherheitenvereinbarungen.

Weiterhin koordinieren wir die Abläufe zwischen Ihnen als Käufer:in, Ihrer Bank, Verkäufer:innen und Operator:innen. Dabei stellen wir sicher, dass die Anforderungen des Kreditinstituts für die Kreditauszahlung erfüllt werden können, sodass der Kaufpreis bei der technischen Abnahme und Übergabe Ihres Business Jets fließen kann.

Unser Team hat bereits Flugzeugfinanzierungen im Wert von 5,6 Milliarden EUR beraten. Außerdem arbeiten wir mit dem erfahrenen und idealen Ansprechpartner in puncto Investitionsvorhaben zusammen: FM LeasingPartner GmbH.

Einfuhr / USt bei Luftfahrzeugen

Beim Kauf und Verkauf von Flugzeugen aus und in die Europäische Union können ggf. Einfuhrumsatzsteuern und Zölle anfallen. Bereits bei der Landung auf dem ersten Zollflughafen muss dies ordnungsgemäß deklariert werden. Andernfalls könnte bei der betrieblichen Nutzung zum einen Ihre Umsatzsteuererstattung gefährdet werden, zum anderen ist je nach Übergabeort das Anfallen weiterer Transaktionsabgaben möglich.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit dem Ex- und Import von Flugzeugen optimieren wir sowohl Ihre Transaktion als auch die Übergabe Ihres Business Jets.

Registrierung von Luftfahrzeugen

Für die Verkehrszulassung Ihres Flugzeugs müssen Sie viele Unterlagen ausfüllen und einreichen. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Business Jet auf den Kanal-, Jungferninseln oder unter deutscher Flagge beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) in Braunschweig registrieren wollen – wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation sowie der Registrierung.

Halterschafts- und Managementverträge

Häufig fehlt sowohl das nötige Know-how als auch das Personal, um ein Flugzeug nach den Vorschriften der EASA (European Union Aviation Safety Agency) und des LBAs (Luftfahrt Bundesamt) zu unterhalten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Maschine durch eine Person als luftfahrtrechtlichen Halter betreiben zu lassen, gehen damit vielfältige rechtliche und wirtschaftliche Fragen einher. Sowohl bei deren Beantwortung als auch der Vertragsgestaltung stehen wir Ihnen zur Seite.

Beratung des Betriebsmodells (AOC, NCC)

Wir prüfen sowohl die rechtliche Zulässigkeit als auch die steuerlichen Folgen – abhängig von Ihrer avisierten Eigennutzung, Fremdvermietung zur Kostensenkung, dem Einsatz für den Werkverkehr im Konzern oder der gemeinsamen Nutzung mit anderen Miteigentümer:innen. Darunter fallen z. B. Themen wie Umsatzsteuerbefreiung, Mineralölsteuer oder Betriebskosten als absetzbare -ausgaben bei Zweckgesellschaften.

Darüber hinaus übernehmen wir für Sie sowohl die Vermittlung der optimalen Partner:innen als auch die Erstellung der notwendigen Vertragsdokumentationen. Beispielsweise bei der Nutzung eines fremden Air Operator Certificate (AOC) oder der Durchführung der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO).

Transaktionsberatung

Für viele Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Geschäftsflugzeugen sowie auch deren rechtliche Berater:innen, gehören weder der Kauf noch der Verkauf der Maschinen zum täglichen Geschäft. Die Gefahr ist groß, in einer unbekannten Materie die Fallstricke zu übersehen und zu stolpern. Wir kümmern uns deshalb um die saubere Abwicklung der Transaktion.

Unser Beratungsziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und zu vertreten. Das bedeutet mehr als nur die konkrete Planung und Dokumentation der Transaktion: Es müssen kreative Lösungen entwickelt und das Geschäft schnell zum Abschluss gebracht werden, ohne sich in möglichen Randproblemen zu verlieren. Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg: von der Beratung zu technischen Fragen vor dem Kauf bis hin zu Steuerfragen und zur Verzollung.

Wir sind für Sie 24/7 im Einsatz, um Ihre Transaktion schnell abzuschließen. Mit über 150 durchgeführten Transaktionen verfügen wir bereits über einen hohen Erfahrungsschatz. Dank einer Gebührenobergrenze (Cap) und ständigen Kostenstandmitteilungen behalten Sie über Ihr Kostenvolumen bei uns stets den Überblick. Zudem arbeiten wir mit Deutschlands größtem herstellerunabhängigen Flugzeug-Makler zusammen: der BAS – Business Aviation Services.

Gründung von SPC

Zur Haftungstrennung werden Flugzeuge häufig nicht in der eigenen operativen Gesellschaft betrieben, sondern in dementsprechenden Haltergesellschaften. Zusammen mit unseren Notaren können wir alle dafür notwendigen Leistungen aus einer Hand anbieten und Sie bei diesem Prozess betreuen: von der Gründung einer nationalen oder internationalen Zweckgesellschaft bis zur rechtlichen Verknüpfung mit den Flugzeughalter:innen.

Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Kontakt activelaw TelefonKontakt activelaw E-Mail
Dr. iur. Alexander Nefzger

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht

Kontakt activelaw TelefonKontakt activelaw E-Mail
Matthias Reuleaux, LL.M.

Rechtsanwalt, of counsel

Kontakt activelaw TelefonKontakt activelaw E-Mail
David Meixner

Rechtsanwalt, of counsel

Kontakt activelaw TelefonKontakt activelaw E-Mail
Edward Stoye

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Kontakt activelaw TelefonKontakt activelaw E-Mail
Sebastian König

Rechtsanwalt

Kontakt activelaw TelefonKontakt activelaw E-Mail

Abwicklung Versicherungsschäden

Bei Schäden an Flugzeugen kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungen kommen. Wenn ein Pilot beispielsweise Fehler bei der Flugvorbereitung macht, die zu einem Unfall führen, können Haftpflichtversicherungen den Piloten regresspflichtig machen oder Kaskoversicherungen die Leistung bei vermuteter grober Fahrlässigkeit verweigern. Solche Fälle erfordern oft eine gerichtliche Klärung, um zu bestimmen, ob Sicherheitsvorschriften verletzt wurden. Um seine Ansprüche gegen Versicherungen durchzusetzen, ist fundiertes Wissen im Luftrecht und Versicherungsrecht unerlässlich.

Abwicklung Versicherungsschäden

Das sogenannte Wet-Leasing oder ACMI-Leasing, also die Vercharterung von Flugzeugen mitsamt Besatzung, Wartung und Versicherung hat sich inzwischen zu einer wichtigen Nutzungsform entwickelt. Aufgrund eines wechselnden und oftmals kurzfristigen Kapazitätsbedarfs kommerzieller Fluggesellschaften und den zum Teil herrschenden Lieferengpässen seitens der Flugzeughersteller haben sich unterschiedliche Formen des Wet-Leases herausgebildet, um dem sehr individuellen Bedarf der jeweiligen Fluggesellschaften Rechnung zu tragen. Demgemäß entwickeln wir für Sie die hierzu passenden Verträge individuell und bedarfsgerecht, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der Qualitätsstandards in Bezug auf Wartungszustand, Qualifikation der Besatzung sowie die finanzielle Absicherung durch Sicherheitsleistungen.

Flugzeugleasingverträge

In den letzten Jahrzehnten ist der Leasingmarkt in Bezug auf Flugzeuge sehr stark gewachsen. Flugzeuge werden von großen Leasinganbietern in großen Stückzahlen kommerziellen Fluggesellschaften in verschiedenen Varianten zur Nutzung überlassen. Grundlage hierfür bilden zumeist sehr komplexe und umfangreiche Vertragswerke. Wir durchdringen diese Materie für Sie und sorgen für eine interessengerechte Lösung, u.a. im Hinblick auf die delivery und redelivery conditions, den Nutzungsumfang sowie Folgen bei eventuellen Verstößen gegen Vertragspflichten (default situations). Darüber hinaus koordinieren wir die Abwicklung und Umsetzung des Vertrages, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Anstellungs- und Freelanceverträge für Piloten

An der Schnittstelle vom Arbeitsrecht zum Luftrecht sind vertiefte Kenntnisse bei der Rechtsgebiete unabdingbar. Die Anreise zur Homebase ist aus Sicht des Arbeitszeitgesetz eine anderer, als es das FRMS vorsieht. Ob und wann Ihr Pilot(schein-)selbständig ist, oder ein Angestellter,  ist ohne die Kenntnis der mannigfaltigen Rechtsprechung kaum zu sagen. Unser Arbeitsrechtsteam berät diverse gewerbliche Luftfahrtunternehmen und kann Ihnen bei diesen Fragenhelfen, ohne ins Straucheln zu geraten.

Wartungsverträge

Die Wartung bildet eine wesentliche Grundlage für die Durchführung eines sicheren Flugbetriebes. Wir beraten beim Abschluss von entsprechenden Rahmenverträgen für Base- und Line Maintenance und verhandeln Verträge bezüglich der Lieferung technischer Komponenten und Avionik.

Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Kontakt activelaw TelefonKontakt activelaw E-Mail
Sebastian König

Rechtsanwalt

Kontakt activelaw TelefonKontakt activelaw E-Mail

Unternehmensrecht

Als Justiziar des GATE e.V. sind wir dicht dran an den wiederkehrenden Fragen, die Ihr Unternehmen betrifft. Dies ermöglicht uns eine schnelle, günstige und fundierte Beratung. Ob Sie als ausländischer Konzern rechtliche Fragen zu Ihrem Tochterunternehmen in Deutschland haben, einen Rahmenlieferungsvertrag gestalten wollen, oder allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Einkauf brauchen, wir haben die richtige Lösung parat. Dabei ist für uns das Luftsicherheitsgesetz keine Überraschung, und wir bewegen uns mit einem Vorfeldfahrzeug genauso sicher wie mit einem vertikalen Gepäckförderband.

Unternehmensrecht

Unternehmensrecht

Unternehmensrecht

Unternehmensrecht

Unternehmensrecht

Unternehmensrecht

Unternehmensrecht

Unternehmensrecht

Unternehmensrecht

Unternehmensrecht

Unternehmensrecht

Unternehmensrecht

Unternehmensrecht

Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Kontakt activelaw TelefonKontakt activelaw E-Mail
Sebastian König

Rechtsanwalt

Kontakt activelaw TelefonKontakt activelaw E-Mail

Das erwartet Sie

So arbeiten wir bei der activelaw

Ihre Informationen

Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.

Ihre Chancen

Unsere Expert:innen beraten Sie zu Ihren Erfolgschancen bzw. den individuellen Möglichkeiten für Ihren Fall.

Unser Versprechen

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.

Sie haben konkrete Fragen oder ein spezielles Anliegen?