Medizinrecht

Wir sind im Bereich des Medizinrechts vor allem in der rechtlichen Beratung tätig.
Unverbindliche Erstberatung
Medizinrecht

Apothekenrecht

Apothekenrecht

Apotheker:innen sehen sich heute einer Vielzahl von Rechtsfragen gegenüber. Dies betrifft häufig produktrechtliche oder berufsspezifische Fragen, interdisziplinäre Kooperationen mit Angehörigen anderer Heilberufe, Rabattverträge, Regresse oder rechtliche Fragen bei Ablauf und Strukturierung im Fall der Abgabe oder dem Erwerb einer Apotheke.

Wir werden seit vielen Jahren mit den Rechtsfragen rund um das Apothekenwesen betraut und sind hier für verschiedene Marktteilnehmer tätig.

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Compliance für Mediziner

Compliance für Mediziner

Vertragsärzt:innen sowie Krankenhäuser sehen sich immer mehr den Anforderungen von „Healthcare-Compliance“ gegenüber. Hierbei steht die Einhaltung von internen und externen Regelungen, bzw. die Vorsorge zur Vermeidung der Verletzung solcher Regelungen im Vordergrund.

Klassische Beratungsfelder sind dabei bspw. die Implementierung von Compliance-Management- und Hinweisgeber-Systemen, die Durchführung interner Ermittlungen oder die Durchführung von Vertragsprüfungen. Als Leistungserbringer sind dabei regelmäßig die Anforderungen diverser Rechtsgebiete zu berücksichtigen. Wir vertreten an dieser Stelle einen ganzheitlichen Beratungsansatz und unterstützen Sie gerne.

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Ärztliche Berufsausübung / Medizinische Versorgungszentren

Ärztliche Berufsausübung / Medizinische Versorgungszentren

Ärzt:innen stehen heute verschiedene Möglichkeiten der gemeinsamen Berufsausübung zu. Diese sind in Bezug auf die Gründung, Gestaltung und den Betrieb an unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft. Ob sich der Zusammenschluss in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft, eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ), einer Praxisgemeinschaft oder bspw. einer Apparategemeinschaft lohnt und welche sonstigen berufsrechtlichen, kassenärztlichen und gesellschaftsrechtlichen Anforderungen damit verbunden sind, ist Frage des Einzelfalls.

Wir sind seit vielen Jahren am Gesundheitsmarkt tätig und beraten Sie gerne bei Fragen rund um die Gründung, Umstrukturierung und die rechtliche Ausgestaltung Ihrer Praxis. Daneben bilden Rechtsfragen rund um Praxismietverträge, -nachfolgen und -auseinandersetzungen sowie sektorenübergreifende Kooperationen die Schwerpunkte unserer Tätigkeit.

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Praxiskauf

Praxiskauf

Der Praxiskauf ist auf Käufer- und Verkäuferseite häufig ein komplexes Projekt, bei dem diverse rechtliche und tatsächliche Anforderungen zusammengeführt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung, Steuerung und Abwicklung von Praxiskäufen und –verkäufen, insbesondere vor dem Hintergrund der zivilrechtlichen Anforderungen an den Praxiskaufvertrag und den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Übertragung der vertragsärztlichen Zulassung auf die Nachfolgenden.

Wir sind seit vielen Jahren am Gesundheitsmarkt tätig und beraten Sie gerne bei Fragen rund um die Gründung, Umstrukturierung und die rechtliche Ausgestaltung Ihrer Praxis. Daneben bilden Rechtsfragen rund um Praxismietverträge, -nachfolgen und -auseinandersetzungen sowie sektorenübergreifende Kooperationen die Schwerpunkte unserer Tätigkeit.

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Kooperationen

Kooperationen

Sektorenübergreifende und interdisziplinäre Kooperationen werden in einer Zeit der zunehmenden beruflichen Vernetzung und bei gleichzeitiger Liberalisierung der berufsrechtlichen Schranken für die Leistungserbringer am Gesundheitsmarkt immer bedeutsamer. Gleichzeitig unterliegen solche Kooperationen einer zunehmenden Beobachtung und Überwachung. Diese Umstände erfordern eine sorgfältige Vorbereitung und Ausgestaltung, um für alle Beteiligten eine rechtssichere Grundlage zu schaffen.

Wir beraten und vertreten in diesem Zusammenhang verschiedene Marktakteure, wie bspw. niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken und unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung, Planung, Ausgestaltung und dem Vollzug von sektorenübergreifenden und interdisziplinären Kooperationen.

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Werberecht

Werberecht

Das Werberecht für die Heilberufe ist aufgrund seines restriktiven Charakters und des Umstands, dass es durch Einzelfallrechtsprechung geprägt wird (und gleichzeitig dem stetigen Wandel unterliegt) ein typisches Feld anwaltlicher Beratung. Der technische Wandel und die zunehmende Digitalisierung am Gesundheitsmarkt eröffnen regelmäßig neue Möglichkeiten, die oftmals bislang nicht entschiedene Rechtsfragen aufwerfen.

Wir beraten Sie gerne bei sämtlichen Rechtsfragen zur Zulässigkeit einzelner Werbemaßnahmen oder der Entwicklung einer Marketing-Strategie, um unerwünschte Abmahnungen der Konkurrenz und/oder Auseinandersetzungen mit berufsständischen Vereinigungen von vornherein zu vermeiden.

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