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Finanzrecht

Wir beraten Sie bei Rückabwicklungen von Immobiliar- und Kfz-Darlehen und erstellen Ihnen individuelle Leasingverträge. Ebenso vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Kreditinstituten, egal ob im Bereich der unberechtigten Kündigung von Geschäftsverbindungen oder bei einzelnen Geschäften wie Sparbüchern und Bausparverträgen. Unsere Rechtsanwält:innen für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Vertragsrecht kämpfen für Sie.
Unverbindliche Erstberatung
Finanzrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht

Sie sind Kund:in eines Kreditinstituts oder anderen Finanzdienstleistungsunternehmens und möchten sich einen Überblick über die Regelungen im Bank- und Kapitalmarktrecht verschaffen? Unsere Rechtsanwält:innen informieren Sie umfassend zu den Rechten und Pflichten, die sowohl Kreditinstitute als auch Kund:innen betreffen. Dabei stehen die Geschäfte der Banken im Mittelpunkt, z. B. die Ausgabe von und der Handel mit Finanzinstrumenten.

Fehlerhafte Anlage­beratung

Sind Sie bei Ihren Finanzanlagen falsch beraten worden? Hat Ihnen Ihr/e Finanzberater:in die Risiken eines Produktes verschwiegen? Wurden Ihnen Anteile an einem riskanten Fond mit zweifelhafter Kreditwürdigkeit empfohlen? Das müssen Sie nicht anstandslos hinnehmen. Wir helfen Ihnen dagegen vorzugehen.

Wenn eine Bank eine falsche Finanzberatung durchführt, muss sie dafür haften. Sie als Geldanleger:in können Schadenersatz fordern, falls Sie von einer/m Finanzberater:in nicht ausreichend oder irreführend informiert worden sind. Da Sie dies allerdings beweisen müssen, ist der Vorgang nicht so einfach durchzusetzen.

Ab wann kann man von einer falschen Beratung sprechen? Wenn Bankkund:innen Produkte aufgedrängt werden, die nicht zu Ihrem Risikoprofil und ihrer Lebenssituation passen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz.

Was können Sie fordern? Falls Sie gegen eine falsche Anlageberatung vorgehen, erhalten Sie als Entschädigung einerseits die Summe zurück, die Sie im Vertrag unterzeichnet haben (Einlagesumme), andererseits die Ihnen dadurch entgangenen Zinsen. Schließlich hätten Sie Ihr Geld auch in eine andere Kapitalanlage gewinnbringend anlegen und sich somit Zinsen erwirtschaften können.

Egal ob Sparkonto, Wertpapiere oder Fonds: Unser Rechtsanwält:innen für Bank- und Kapitalmarktrecht gehen für Sie gegen Ihre/n Anlageberater:in vor und helfen Ihnen, Ihr Geld wiederzuholen.

Haftung bei Zahlungs­kartenmiss­brauch & EC- und Kreditkarten­betrug

Sie haben Ihr Portemonnaie verloren? Bevor Sie Ihre EC- und Kreditkarten sperren lassen konnten, hat jemand anderes bereits unberechtigterweise damit Käufe getätigt oder Geld vom Konto abgehoben? Ihre Bank sagt, dass Sie dafür haften müssen?

Der Betrug von Scheck- und Kreditkarten ist eine Straftat, die Ihnen als Betroffene:n erheblichen Schaden zufügen kann. Allerdings müssen in so einem Fall nicht Sie haften, sondern Ihre Bank. Wenn Sie Ihre persönliche PIN-Nummer sorgfältig verwahrt haben und Sie keiner dritten Person erlaubt haben, die Karte zu nutzen oder die Daten einzusehen, haben Sie gegenüber Ihrem Kreditinstitut einen Aufwendungsanspruch: Es ist gesetzlich geregelt, dass die Bank bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang den vermeintlichen Kund:innen kein Geld auszahlen darf und die Kontobelastung somit rückgängig machen muss.

Hier wird es für Sie schwierig: Die Finanzdienstleister:innen werden während des Prozesses versichern, dass ihre Systeme sicher und die Nutzung einer Karte ohne die dazugehörige PIN-Nummer unmöglich seien. Im Umkehrschluss wird Ihnen somit vorgeworfen, dass Sie als Karteninhaber:in die Abhebung am Geldautomaten oder die Transaktion am Verkaufsort grob fahrlässig verursacht haben.

Dagegen sind Sie nicht machtlos. Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen und Möglichkeiten. Unsere Rechtsanwält:innen für Bank- und Kapitalmarktrecht gehen mit Ihnen gegen Ihre Bank oder Ihre/n Finanzdienstleister:in vor.

Prospekt­haftung: Haftung wegen fehlerhaftem Emissions­prospekt

In einem Emissionsprospekt befinden sich Informationen über Unternehmen und Finanzen für kaufinteressierte Aktionär:innen. Wenn ein Unternehmen neue Aktien auf dem Markt anbietet, wird so ein Schriftstück herausgegeben. Es hat das Ziel, den Käufer:innen folgende Infos verständlich zu machen, damit ein zutreffendes Urteil über die Gesellschaft gemacht werden kann:

  • Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens
  • Finanzlage
  • Gewinne und Verluste
  • Zukunftsaussichten der Emittent:innen und jeder Garantiegeber:innen

Sind in diesem Prospekt falsche Angaben gemacht worden, muss der/die Prospektverantwortliche dafür haften. Darunter fallen z. B. unrichtige Daten in der maßgeblichen Beurteilung der Kapitalanlage, die zum Kauf vorgestellt wird.

Es gibt eine Reihe von Fehlern, die ein Prospekt aufweisen kann. Wenn Sie den Verdacht haben, mit falschen Tatsachen beraten worden zu sein, kommen Sie zu uns: Wir prüfen Ihr Emissionsprospekt auf Auffälligkeiten und gehen für Sie gegen die Verantwortlichen vor, wenn Sie fehlerhaft beraten worden sind.

Unzulässige Bankentgelte

Viele Banken haben in den vergangenen Jahren unzulässige Kontoführungsgebühren erhoben. Diese Praxis ist jedoch unzulässig, da Verbraucher:innen nur bedingt die Möglichkeit hatten, sich gegen eine Erhöhung zu wehren.

Kreditinstitute haben Ihre Kund:innen über geplante Änderungen von Preisen oder Geschäftsbedingungen bisher mindestens zwei Monate im Voraus informiert. Die Anpassungen galten dann als vereinbart, wenn die Kund:innen nicht widersprachen. Schweigen ist allerdings keine Zustimmung: Bankklauseln oder sonst ungünstige Vereinbarungen haben keinen vertraglichen Bestand, wenn Kund:innen nicht ausdrücklich zustimmen.

Meist handelt es sich dabei um nicht allzu hohe Beträge. In der Summe sind diese jedoch beträchtlich. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass in fast jedem Vertragsverhältnis unzulässige Entgeltgebühren vorhanden sind.

Wir empfehlen Ihnen, zeitnah bei Ihrer Bank Widerspruch einzulegen. Unsere Expert:innen klären Sie auf, prüfen Ihre Verträge und unterstützen Sie beim Vorgehen gegen unzulässige Bankentgelte.

Widerruf von Darlehens­verträgen

Kredit aufnehmen oder nicht? Für die Mehrheit ist dies oft eine schwierige Entscheidung, denn i. d. R. geht es um viel Geld. Kreditinstitute müssen ihre Darlehensnehmer:innen dabei über ihr gesetzliches Widerrufsrecht aufklären – egal ob bei einem Immobilien- oder Kfz-Vertrag. In vielen Fällen haben sie die Vorgaben des deutschen Gesetzgebers aber nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Somit steht Ihnen oftmals ein unbegrenztes Widerrufsrecht zu.

Sie können Ihren Vertrag also rückabwickeln, was sehr lukrativ sein kann: Zum einen werden hohe Zahlungen von Vorfälligkeitsentschädigungen vermieden, zum anderen ist der vorzeitige Wechsel in ein zinsgünstiges Darlehen möglich.

Holen Sie sich Ihr Geld zurück! Unsere erfahrenen Rechtsanwält:innen beraten Sie und helfen Ihnen beim Widerruf Ihrer Verträge.

Bitcoins & weitere Krypto­währungen

Die Meldungen häufen sich, dass Privatpersonen Opfer von Bitcoin-Betrug werden. Im Internet kursieren Werbungen, die versprechen, dass beim Investieren in den Bitcoin-Handel mit Hilfe von konkreten Anbieter:innen sehr viel Geld verdient werden kann.

Was zunächst sehr verführerisch klingt, sind in Wirklichkeit oftmals unseriöse Unternehmen: Sie werben mit Rendite in astronomischen Höhen, die es so gar nicht geben kann. Andernfalls wäre das Handelskonzept mit Bitcoins für Anbieter:innen unter den realen Bedingungen des Wirtschaftsmarktes nicht realisierbar.

Hier wird also lediglich das Ziel verfolgt, sich den finanziellen Mitteln anderer zu bemächtigen. Wer so einem Betrugsfall zum Opfer gefallen ist, benötigt anwaltliche Hilfe. Wir beraten Sie zu allen Kryptowährungen und helfen Ihnen, Ihre Schadenswiedergutmachung einzufordern. Außerdem setzen wir etwaige Ersatzansprüche gegen Ihre Betrüger:innen durch.

Steuern

Steuern sind die wichtigsten Einnahmen des Staates und jede/r Bürger:in in Deutschland muss sie zahlen. Dabei gibt es unzählige Arten: Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Kirchensteuer – die Liste ist lang.

Aber egal um welche es auch geht; bei allen Steuern gibt es eine Reihe an Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Bei dem Wirrwarr an Voraussetzungen kann schnell der Überblick verloren werden. So auch z. B. bei der Schenkungs-, Erbschafts- und Einkommenssteuer. Bei unseren Rechtsanwält:innen für Vertragsrecht allerdings nicht: Wir haben Ihre Zahlen im Blick.

Einkommenssteuer

In Deutschland wird eine sogenannte Einkommenssteuer erhoben. Besteuert werden dabei nicht etwa alle Einnahmen, sondern – je nach Einkunftsart – Netto-Gewinne bzw. -Überschüsse.

Aber wer genau ist eigentlich einkommenssteuerpflichtig? Ab wann zählt was als Gewinn oder Überschuss? Bei welcher Einkunftsart kann was abgesetzt werden? Aufgrund der komplexen Gesetzeslage tauchen hier eine Reihe von Fragen auf, die verschiedene Risiken mit sich bringen.

Setzen Sie sich deshalb mit unseren Rechtsanwält:innen in Verbindung: Unsere Expert:innen beraten Sie umfassend und unterstützen Sie rund um Ihre Einkommenssteuer.

Schenkungs- und Erbschafts­steuer

Wenn sich lebende Personen freiwillig Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Aktien, Luxusautos etc.) übertragen, wird von einer Schenkung gesprochen. Da diese versteuert werden muss, gibt es die Schenkungssteuer. Werden Vermögenswerte von einer verstorbenen Person vererbt, regelt die Erbschaftssteuer die finanziellen Abgaben.

Schenkungen und Erbschaften fallen unter die gleichen Steuersätze und Bewertungsregeln. Darüber hinaus werden fast immer die gleichen Prozentsätze und Steuerbefreiungen angewandt. Was sich einfach anhört, kann für Sie viele Risiken bereithalten.

Unsere Rechtsanwält:innen für Vertragsrecht klären Sie darüber auf, welche Fallstricke Ihnen hierbei begegnen können. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Unsere Experten für den Fachbereich

Jörg Offenhausen

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Dr. iur. Jan-Michael Rädecke LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

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Sandra Mora Berlin

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Anja Brinkmann-Rißling

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Steuerrecht

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Finanzierung von Luftfahrzeugen

Sofern Sie die Anschaffung des Flugzeugs über die Aufnahme eines Darlehens oder eines Leasings finanzieren, können wir Sie bei der Erwerbstransaktion optimal beraten: Hierunter fallen sowohl das Erstellen und Verhandeln eines für Ihre Zwecke passenden Finanzierungsvertrages, eventuelle Pfandrechte sowie sonstige Sicherheitenvereinbarungen.

Weiterhin koordinieren wir die Abläufe zwischen Ihnen als Käufer:in, Ihrer Bank, Verkäufer:innen und Operator:innen. Dabei stellen wir sicher, dass die Anforderungen des Kreditinstituts für die Kreditauszahlung erfüllt werden können, sodass der Kaufpreis bei der technischen Abnahme und Übergabe Ihres Business Jets fließen kann.

Unser Team hat bereits Flugzeugfinanzierungen im Wert von 5,6 Milliarden EUR beraten. Außerdem arbeiten wir mit dem erfahrenen und idealen Ansprechpartner in puncto Investitionsvorhaben zusammen: FM LeasingPartner GmbH.

Einfuhr / USt bei Luftfahrzeugen

Beim Kauf und Verkauf von Flugzeugen aus und in die Europäische Union können ggf. Einfuhrumsatzsteuern und Zölle anfallen. Bereits bei der Landung auf dem ersten Zollflughafen muss dies ordnungsgemäß deklariert werden. Andernfalls könnte bei der betrieblichen Nutzung zum einen Ihre Umsatzsteuererstattung gefährdet werden, zum anderen ist je nach Übergabeort das Anfallen weiterer Transaktionsabgaben möglich.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit dem Ex- und Import von Flugzeugen optimieren wir sowohl Ihre Transaktion als auch die Übergabe Ihres Business Jets.

Registrierung von Luftfahrzeugen

Für die Verkehrszulassung Ihres Flugzeugs müssen Sie viele Unterlagen ausfüllen und einreichen. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Business Jet auf den Kanal-, Jungferninseln oder unter deutscher Flagge beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) in Braunschweig registrieren wollen – wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation sowie der Registrierung.

Halterschafts- und Managementverträge

Häufig fehlt sowohl das nötige Know-how als auch das Personal, um ein Flugzeug nach den Vorschriften der EASA (European Union Aviation Safety Agency) und des LBAs (Luftfahrt Bundesamt) zu unterhalten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Maschine durch eine Person als luftfahrtrechtlichen Halter betreiben zu lassen, gehen damit vielfältige rechtliche und wirtschaftliche Fragen einher. Sowohl bei deren Beantwortung als auch der Vertragsgestaltung stehen wir Ihnen zur Seite.

Beratung des Betriebsmodells (AOC, NCC)

Wir prüfen sowohl die rechtliche Zulässigkeit als auch die steuerlichen Folgen – abhängig von Ihrer avisierten Eigennutzung, Fremdvermietung zur Kostensenkung, dem Einsatz für den Werkverkehr im Konzern oder der gemeinsamen Nutzung mit anderen Miteigentümer:innen. Darunter fallen z. B. Themen wie Umsatzsteuerbefreiung, Mineralölsteuer oder Betriebskosten als absetzbare -ausgaben bei Zweckgesellschaften.

Darüber hinaus übernehmen wir für Sie sowohl die Vermittlung der optimalen Partner:innen als auch die Erstellung der notwendigen Vertragsdokumentationen. Beispielsweise bei der Nutzung eines fremden Air Operator Certificate (AOC) oder der Durchführung der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO).

Transaktionsberatung

Für viele Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Geschäftsflugzeugen sowie auch deren rechtliche Berater:innen, gehören weder der Kauf noch der Verkauf der Maschinen zum täglichen Geschäft. Die Gefahr ist groß, in einer unbekannten Materie die Fallstricke zu übersehen und zu stolpern. Wir kümmern uns deshalb um die saubere Abwicklung der Transaktion.

Unser Beratungsziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und zu vertreten. Das bedeutet mehr als nur die konkrete Planung und Dokumentation der Transaktion: Es müssen kreative Lösungen entwickelt und das Geschäft schnell zum Abschluss gebracht werden, ohne sich in möglichen Randproblemen zu verlieren. Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg: von der Beratung zu technischen Fragen vor dem Kauf bis hin zu Steuerfragen und zur Verzollung.

Wir sind für Sie 24/7 im Einsatz, um Ihre Transaktion schnell abzuschließen. Mit über 150 durchgeführten Transaktionen verfügen wir bereits über einen hohen Erfahrungsschatz. Dank einer Gebührenobergrenze (Cap) und ständigen Kostenstandmitteilungen behalten Sie über Ihr Kostenvolumen bei uns stets den Überblick. Zudem arbeiten wir mit Deutschlands größtem herstellerunabhängigen Flugzeug-Makler zusammen: der BAS – Business Aviation Services.

Gründung von SPC

Zur Haftungstrennung werden Flugzeuge häufig nicht in der eigenen operativen Gesellschaft betrieben, sondern in dementsprechenden Haltergesellschaften. Zusammen mit unseren Notaren können wir alle dafür notwendigen Leistungen aus einer Hand anbieten und Sie bei diesem Prozess betreuen: von der Gründung einer nationalen oder internationalen Zweckgesellschaft bis zur rechtlichen Verknüpfung mit den Flugzeughalter:innen.

Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Dr. iur. Alexander Nefzger

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht

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Matthias Reuleaux, LL.M.

Rechtsanwalt, of counsel

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David Meixner

Rechtsanwalt, of counsel

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Edward Stoye

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Sebastian König

Rechtsanwalt

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Abwicklung Versicherungsschäden

Bei Schäden an Flugzeugen kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungen kommen. Wenn ein Pilot beispielsweise Fehler bei der Flugvorbereitung macht, die zu einem Unfall führen, können Haftpflichtversicherungen den Piloten regresspflichtig machen oder Kaskoversicherungen die Leistung bei vermuteter grober Fahrlässigkeit verweigern. Solche Fälle erfordern oft eine gerichtliche Klärung, um zu bestimmen, ob Sicherheitsvorschriften verletzt wurden. Um seine Ansprüche gegen Versicherungen durchzusetzen, ist fundiertes Wissen im Luftrecht und Versicherungsrecht unerlässlich.

Abwicklung Versicherungsschäden

Das sogenannte Wet-Leasing oder ACMI-Leasing, also die Vercharterung von Flugzeugen mitsamt Besatzung, Wartung und Versicherung hat sich inzwischen zu einer wichtigen Nutzungsform entwickelt. Aufgrund eines wechselnden und oftmals kurzfristigen Kapazitätsbedarfs kommerzieller Fluggesellschaften und den zum Teil herrschenden Lieferengpässen seitens der Flugzeughersteller haben sich unterschiedliche Formen des Wet-Leases herausgebildet, um dem sehr individuellen Bedarf der jeweiligen Fluggesellschaften Rechnung zu tragen. Demgemäß entwickeln wir für Sie die hierzu passenden Verträge individuell und bedarfsgerecht, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der Qualitätsstandards in Bezug auf Wartungszustand, Qualifikation der Besatzung sowie die finanzielle Absicherung durch Sicherheitsleistungen.

Flugzeugleasingverträge

In den letzten Jahrzehnten ist der Leasingmarkt in Bezug auf Flugzeuge sehr stark gewachsen. Flugzeuge werden von großen Leasinganbietern in großen Stückzahlen kommerziellen Fluggesellschaften in verschiedenen Varianten zur Nutzung überlassen. Grundlage hierfür bilden zumeist sehr komplexe und umfangreiche Vertragswerke. Wir durchdringen diese Materie für Sie und sorgen für eine interessengerechte Lösung, u.a. im Hinblick auf die delivery und redelivery conditions, den Nutzungsumfang sowie Folgen bei eventuellen Verstößen gegen Vertragspflichten (default situations). Darüber hinaus koordinieren wir die Abwicklung und Umsetzung des Vertrages, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Anstellungs- und Freelanceverträge für Piloten

An der Schnittstelle vom Arbeitsrecht zum Luftrecht sind vertiefte Kenntnisse bei der Rechtsgebiete unabdingbar. Die Anreise zur Homebase ist aus Sicht des Arbeitszeitgesetz eine anderer, als es das FRMS vorsieht. Ob und wann Ihr Pilot(schein-)selbständig ist, oder ein Angestellter,  ist ohne die Kenntnis der mannigfaltigen Rechtsprechung kaum zu sagen. Unser Arbeitsrechtsteam berät diverse gewerbliche Luftfahrtunternehmen und kann Ihnen bei diesen Fragenhelfen, ohne ins Straucheln zu geraten.

Wartungsverträge

Die Wartung bildet eine wesentliche Grundlage für die Durchführung eines sicheren Flugbetriebes. Wir beraten beim Abschluss von entsprechenden Rahmenverträgen für Base- und Line Maintenance und verhandeln Verträge bezüglich der Lieferung technischer Komponenten und Avionik.

Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Sebastian König

Rechtsanwalt

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Unternehmensrecht

Als Justiziar des GATE e.V. sind wir dicht dran an den wiederkehrenden Fragen, die Ihr Unternehmen betrifft. Dies ermöglicht uns eine schnelle, günstige und fundierte Beratung. Ob Sie als ausländischer Konzern rechtliche Fragen zu Ihrem Tochterunternehmen in Deutschland haben, einen Rahmenlieferungsvertrag gestalten wollen, oder allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Einkauf brauchen, wir haben die richtige Lösung parat. Dabei ist für uns das Luftsicherheitsgesetz keine Überraschung, und wir bewegen uns mit einem Vorfeldfahrzeug genauso sicher wie mit einem vertikalen Gepäckförderband.

Unternehmensrecht
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Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Sebastian König

Rechtsanwalt

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Das erwartet Sie

So arbeiten wir bei der activelaw

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Unser Versprechen

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.

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