Sie sind Kund:in eines Kreditinstituts oder anderen Finanzdienstleistungsunternehmens und möchten sich einen Überblick über die Regelungen im Bank- und Kapitalmarktrecht verschaffen? Unsere Rechtsanwält:innen informieren Sie umfassend zu den Rechten und Pflichten, die sowohl Kreditinstitute als auch Kund:innen betreffen. Dabei stehen die Geschäfte der Banken im Mittelpunkt, z. B. die Ausgabe von und der Handel mit Finanzinstrumenten.
Sind Sie bei Ihren Finanzanlagen falsch beraten worden? Hat Ihnen Ihr/e Finanzberater:in die Risiken eines Produktes verschwiegen? Wurden Ihnen Anteile an einem riskanten Fond mit zweifelhafter Kreditwürdigkeit empfohlen? Das müssen Sie nicht anstandslos hinnehmen. Wir helfen Ihnen dagegen vorzugehen.
Wenn eine Bank eine falsche Finanzberatung durchführt, muss sie dafür haften. Sie als Geldanleger:in können Schadenersatz fordern, falls Sie von einer/m Finanzberater:in nicht ausreichend oder irreführend informiert worden sind. Da Sie dies allerdings beweisen müssen, ist der Vorgang nicht so einfach durchzusetzen.
Ab wann kann man von einer falschen Beratung sprechen? Wenn Bankkund:innen Produkte aufgedrängt werden, die nicht zu Ihrem Risikoprofil und ihrer Lebenssituation passen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz.
Was können Sie fordern? Falls Sie gegen eine falsche Anlageberatung vorgehen, erhalten Sie als Entschädigung einerseits die Summe zurück, die Sie im Vertrag unterzeichnet haben (Einlagesumme), andererseits die Ihnen dadurch entgangenen Zinsen. Schließlich hätten Sie Ihr Geld auch in eine andere Kapitalanlage gewinnbringend anlegen und sich somit Zinsen erwirtschaften können.
Egal ob Sparkonto, Wertpapiere oder Fonds: Unser Rechtsanwält:innen für Bank- und Kapitalmarktrecht gehen für Sie gegen Ihre/n Anlageberater:in vor und helfen Ihnen, Ihr Geld wiederzuholen.
Sie haben Ihr Portemonnaie verloren? Bevor Sie Ihre EC- und Kreditkarten sperren lassen konnten, hat jemand anderes bereits unberechtigterweise damit Käufe getätigt oder Geld vom Konto abgehoben? Ihre Bank sagt, dass Sie dafür haften müssen?
Der Betrug von Scheck- und Kreditkarten ist eine Straftat, die Ihnen als Betroffene:n erheblichen Schaden zufügen kann. Allerdings müssen in so einem Fall nicht Sie haften, sondern Ihre Bank. Wenn Sie Ihre persönliche PIN-Nummer sorgfältig verwahrt haben und Sie keiner dritten Person erlaubt haben, die Karte zu nutzen oder die Daten einzusehen, haben Sie gegenüber Ihrem Kreditinstitut einen Aufwendungsanspruch: Es ist gesetzlich geregelt, dass die Bank bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang den vermeintlichen Kund:innen kein Geld auszahlen darf und die Kontobelastung somit rückgängig machen muss.
Hier wird es für Sie schwierig: Die Finanzdienstleister:innen werden während des Prozesses versichern, dass ihre Systeme sicher und die Nutzung einer Karte ohne die dazugehörige PIN-Nummer unmöglich seien. Im Umkehrschluss wird Ihnen somit vorgeworfen, dass Sie als Karteninhaber:in die Abhebung am Geldautomaten oder die Transaktion am Verkaufsort grob fahrlässig verursacht haben.
Dagegen sind Sie nicht machtlos. Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen und Möglichkeiten. Unsere Rechtsanwält:innen für Bank- und Kapitalmarktrecht gehen mit Ihnen gegen Ihre Bank oder Ihre/n Finanzdienstleister:in vor.
In einem Emissionsprospekt befinden sich Informationen über Unternehmen und Finanzen für kaufinteressierte Aktionär:innen. Wenn ein Unternehmen neue Aktien auf dem Markt anbietet, wird so ein Schriftstück herausgegeben. Es hat das Ziel, den Käufer:innen folgende Infos verständlich zu machen, damit ein zutreffendes Urteil über die Gesellschaft gemacht werden kann:
Sind in diesem Prospekt falsche Angaben gemacht worden, muss der/die Prospektverantwortliche dafür haften. Darunter fallen z. B. unrichtige Daten in der maßgeblichen Beurteilung der Kapitalanlage, die zum Kauf vorgestellt wird.
Es gibt eine Reihe von Fehlern, die ein Prospekt aufweisen kann. Wenn Sie den Verdacht haben, mit falschen Tatsachen beraten worden zu sein, kommen Sie zu uns: Wir prüfen Ihr Emissionsprospekt auf Auffälligkeiten und gehen für Sie gegen die Verantwortlichen vor, wenn Sie fehlerhaft beraten worden sind.
Viele Banken haben in den vergangenen Jahren unzulässige Kontoführungsgebühren erhoben. Diese Praxis ist jedoch unzulässig, da Verbraucher:innen nur bedingt die Möglichkeit hatten, sich gegen eine Erhöhung zu wehren.
Kreditinstitute haben Ihre Kund:innen über geplante Änderungen von Preisen oder Geschäftsbedingungen bisher mindestens zwei Monate im Voraus informiert. Die Anpassungen galten dann als vereinbart, wenn die Kund:innen nicht widersprachen. Schweigen ist allerdings keine Zustimmung: Bankklauseln oder sonst ungünstige Vereinbarungen haben keinen vertraglichen Bestand, wenn Kund:innen nicht ausdrücklich zustimmen.
Meist handelt es sich dabei um nicht allzu hohe Beträge. In der Summe sind diese jedoch beträchtlich. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass in fast jedem Vertragsverhältnis unzulässige Entgeltgebühren vorhanden sind.
Wir empfehlen Ihnen, zeitnah bei Ihrer Bank Widerspruch einzulegen. Unsere Expert:innen klären Sie auf, prüfen Ihre Verträge und unterstützen Sie beim Vorgehen gegen unzulässige Bankentgelte.
Kredit aufnehmen oder nicht? Für die Mehrheit ist dies oft eine schwierige Entscheidung, denn i. d. R. geht es um viel Geld. Kreditinstitute müssen ihre Darlehensnehmer:innen dabei über ihr gesetzliches Widerrufsrecht aufklären – egal ob bei einem Immobilien- oder Kfz-Vertrag. In vielen Fällen haben sie die Vorgaben des deutschen Gesetzgebers aber nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Somit steht Ihnen oftmals ein unbegrenztes Widerrufsrecht zu.
Sie können Ihren Vertrag also rückabwickeln, was sehr lukrativ sein kann: Zum einen werden hohe Zahlungen von Vorfälligkeitsentschädigungen vermieden, zum anderen ist der vorzeitige Wechsel in ein zinsgünstiges Darlehen möglich.
Holen Sie sich Ihr Geld zurück! Unsere erfahrenen Rechtsanwält:innen beraten Sie und helfen Ihnen beim Widerruf Ihrer Verträge.
Die Meldungen häufen sich, dass Privatpersonen Opfer von Bitcoin-Betrug werden. Im Internet kursieren Werbungen, die versprechen, dass beim Investieren in den Bitcoin-Handel mit Hilfe von konkreten Anbieter:innen sehr viel Geld verdient werden kann.
Was zunächst sehr verführerisch klingt, sind in Wirklichkeit oftmals unseriöse Unternehmen: Sie werben mit Rendite in astronomischen Höhen, die es so gar nicht geben kann. Andernfalls wäre das Handelskonzept mit Bitcoins für Anbieter:innen unter den realen Bedingungen des Wirtschaftsmarktes nicht realisierbar.
Hier wird also lediglich das Ziel verfolgt, sich den finanziellen Mitteln anderer zu bemächtigen. Wer so einem Betrugsfall zum Opfer gefallen ist, benötigt anwaltliche Hilfe. Wir beraten Sie zu allen Kryptowährungen und helfen Ihnen, Ihre Schadenswiedergutmachung einzufordern. Außerdem setzen wir etwaige Ersatzansprüche gegen Ihre Betrüger:innen durch.
Steuern sind die wichtigsten Einnahmen des Staates und jede/r Bürger:in in Deutschland muss sie zahlen. Dabei gibt es unzählige Arten: Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Kirchensteuer – die Liste ist lang.
Aber egal um welche es auch geht; bei allen Steuern gibt es eine Reihe an Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Bei dem Wirrwarr an Voraussetzungen kann schnell der Überblick verloren werden. So auch z. B. bei der Schenkungs-, Erbschafts- und Einkommenssteuer. Bei unseren Rechtsanwält:innen für Vertragsrecht allerdings nicht: Wir haben Ihre Zahlen im Blick.
In Deutschland wird eine sogenannte Einkommenssteuer erhoben. Besteuert werden dabei nicht etwa alle Einnahmen, sondern – je nach Einkunftsart – Netto-Gewinne bzw. -Überschüsse.
Aber wer genau ist eigentlich einkommenssteuerpflichtig? Ab wann zählt was als Gewinn oder Überschuss? Bei welcher Einkunftsart kann was abgesetzt werden? Aufgrund der komplexen Gesetzeslage tauchen hier eine Reihe von Fragen auf, die verschiedene Risiken mit sich bringen.
Setzen Sie sich deshalb mit unseren Rechtsanwält:innen in Verbindung: Unsere Expert:innen beraten Sie umfassend und unterstützen Sie rund um Ihre Einkommenssteuer.
Wenn sich lebende Personen freiwillig Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Aktien, Luxusautos etc.) übertragen, wird von einer Schenkung gesprochen. Da diese versteuert werden muss, gibt es die Schenkungssteuer. Werden Vermögenswerte von einer verstorbenen Person vererbt, regelt die Erbschaftssteuer die finanziellen Abgaben.
Schenkungen und Erbschaften fallen unter die gleichen Steuersätze und Bewertungsregeln. Darüber hinaus werden fast immer die gleichen Prozentsätze und Steuerbefreiungen angewandt. Was sich einfach anhört, kann für Sie viele Risiken bereithalten.
Unsere Rechtsanwält:innen für Vertragsrecht klären Sie darüber auf, welche Fallstricke Ihnen hierbei begegnen können. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.
Unsere Expert:innen beraten Sie zu Ihren Erfolgschancen bzw. den individuellen Möglichkeiten für Ihren Fall.
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.