Wir empfehlen vor einer Eheschließung eine familienrechtliche Beratung wahrzunehmen, um entscheiden zu können, ob der Abschluss eines Ehevertrages in der individuellen Situation ratsam ist. Oftmals ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft sinnvoll. Aber auch bestehende Eheverträge überprüfen wir auf deren Wirksamkeit und/oder geben Empfehlungen zu Anpassungen eines Ehevertrages ab, wenn eine solche z. B. aufgrund geänderter Rechtsprechung notwendig ist oder wenn die Vorstellungen der Ehegatten bei Abschluss des Ehevertrages andere waren als in der aktuellen Situation. Im Sinne des Mottos „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung bestehender Eheverträge auch während einer intakten Ehe.
Für den Fall, dass eine außergerichtliche Einigung nicht möglich oder nicht zielführend ist, vertreten wir Sie durchsetzungsstark in allen familienrechtlichen und damit im Zusammenhang stehenden Verfahren. Dies sind insbesondere Scheidungs- und Verbundverfahren (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Hausrat, Ehewohnung, Kinder-, Sorge- und Umgangsrecht).
Wir setzen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt ebenso wie die güterrechtliche Auseinandersetzung durch, des Hausrats, des Familienheims oder auch den Ausgleich von Rentenanwartschaften. Wir vertreten Sie in Kindschaftssachen, wie streitigen Auseinandersetzungen über den Umgang, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, und hinsichtlich des Sorgerechts für Ihre ehelichen und nichtehelichen Kinder.
Wir erstellen auch Gutachten zu nicht von uns selbst, sondern von Kollegen geführten Verfahren, teilen unsere Erfolgseinschätzungen mit und geben ggf. Empfehlungen, wenn wir der Auffassung sind, die Strategie müsse geändert werden. Wir prüfen Ihren Fall und geben eine kompetente Stellungnahme ab.
Nach einer Trennung oder schon im Vorfeld einer sich anbahnenden Trennung beraten wir umfassend hinsichtlich der regelungsbedürftigen Punkte und erarbeiten eine optimale Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei erforderlichen Verhandlungen über die Vereinbarung mit dem/der anderen Partner:in sind wird empathisch und durchsetzungsstark an der Seite unserer Mandant:innen.
Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.
Unsere Expert:innen beraten Sie zu Ihren Erfolgschancen bzw. den individuellen Möglichkeiten für Ihren Fall.
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.