Was müssen Sie aus Sicht der Bankenaufsicht bei Gesellschafterfinanzierungen beachten? Wie wird ein Fusionskontrollverfahren durchgeführt? Ist Ihr Geschäftsmodell vom Pflichtenkatalog des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) betroffen? Im Aufsichtsrecht sind die Handlungen und Einzelmaßnahmen geregelt, die aufsichtsberechtigte Personen im Bereich der Bank- und Kapitaldienstleistungen ausführen und ergreifen dürfen.
Es ist ein komplexes und unübersichtliches Rechtsgebiet. Dementsprechend sind die Eintrittsbarrieren hoch: Wissen Sie, welchen Berichts- und Meldepflichten Sie nachkommen müssen? Was für Kapitalanforderungen haben Sie zu erfüllen? Welche Erlaubnis-und Prospektpflichten werden berührt, wenn sich ein Geschäft aufgenommen wird? Kommen innovative Lösungen wie Inital Coin Offerings (ICOs) für Sie infrage? Verstöße aller Art können hier drastische Folgen haben, die teilweise auch strafrechtlich geahndet werden. Es ist also wichtig, dass alle Tätigkeiten bezüglich dieses Bereichs mit größter Sorgfalt ausgeführt werden.
Egal ob Banken oder Sparkassen, Anlageberater:innen, Vermögensverwalter:innen oder Initiator:innen von Fonds, Kapital- und Vermögensanlagen: Sie alle sind von aufsichtsrechtlichen Fragestellungen betroffen. Wir empfehlen Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Neben den herkömmlichen physischen Währungen, wie Euro oder Dollar, gibt es auch digitale Arten. Sie werden nicht gedruckt, sondern elektronisch erzeugt und in sogenannten Blockchains (öffentliche Datenbanken) gehalten. Man spricht auch von Kryptowährungen. Bitcoin ist eine davon. Inzwischen gelten diese Währungen als legitime Vermögenswerte für Handelsportfolios.
Die Rechtsprechung entwickelt sich schnell und der technologische Boom birgt auch Risiken: Wie können Sie ohne Fachwissen mitmischen? Was müssen Sie über dieses finanzielle Werkzeug wissen? Welche Gefahren können für Sie beim Spiel mit der unsichtbaren Währung lauern? Wie schützen Sie sich vor Betrüger:innen?
Ein Darlehen ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien. Die Geber:innen überlassen den Nehmer:innen dabei für einen bestimmten Zeitraum Geld o. Ä. zur Nutzung. Darlehensnehmer:innen sind z. B. Unternehmen, Darlehensgeber:innen in der Regel Finanzinstitute. Ein Darlehen kann beispielsweise als Firmenkredit aufgenommen werden.
Neben dem Zeitraum sollte ein Darlehensvertrag Punkte enthalten, wie die Höhe der Zinsen, Rückzahlungsart, Sicherheiten etc. Hierbei ist vielen unklar, welche Verpflichtungen sich aus dem Abschluss eines Kreditvertrages ergeben. Wie steht es um Ihre Haftung? Worauf sollten Sie vor Vertragsabschluss genau achten? Über welche Fallstricke können Sie dabei stolpern? Wie widerrufen oder kündigen Sie überteuerte Verträge?
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