Neben der Urkundstätigkeit in den geschilderten Rechtsgebieten kann der/die Notar:in auch auf weiteren, ganz unterschiedlichen Gebieten Urkunden aufnehmen. So ist der/die Notar/in zuständig für die Beurkundung von …
- Eiden und eidesstattlichen Versicherungen,
- Schuldanerkenntnissen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen,
- Versteigerungen und Verlosungen,
- Aufnahmen von Vermögensverzeichnissen,
- Wechsel- und Scheckprotesten,
- Tatsachenbescheinigungen und
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften.
Darüber hinaus gehört zum Amt des/r Notar:in die sonstige Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Hierzu zählt neben der Entwurfsfertigung, Beratung und Vertretung vor Gerichten und Behörden (§ 24 BNotO) vor allem die treuhänderische Verwahrung von Geld und Wertsachen.
Auch werden Notar:innen häufig von dem/der Erblasser:in als Testamentsvollstrecker:innen eingesetzt.