Ein Schwerpunkt unserer täglichen Praxis liegt im Immobilienrecht. Hierzu zählen alle formbedürftigen Rechtsgeschäfte bzgl. Grundstücken und Gebäuden, wie z. B. …
- Kauf- und Verkauf eines Ein- oder Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung – selbst wenn diese vom Bauträger erst noch errichtet werden soll,
- die Aufteilung eines Hauses in Wohnungseigentum,
- umfangreiche Projektentwicklungen im Wohn- und Gewerbeimmobilienbereich,
- die Belastung von Grundstücken mit Hypotheken und Grundschulden, Wegerechten, Wohnrechten und Nießbrauch.
Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen und finden auch bei unkonventionellen Sachverhalten passgenaue Realisierungsmöglichkeiten. Durch eine ausgewogene notarielle Vertragsgestaltung werden die Interessen des/r Verkäufer:in und des/r Käufer:in in einen Ausgleich gebracht und sämtliche Vertragsparteien bei der Vertragsabwicklung rechtlich abgesichert. Dabei vertreten wir sowohl Bauherr:innen, Projektentwickler:innen, Käufer:innen, Bauträger:innen oder Makler:innen. Wir kennen aus eigener jahrzehntelanger Praxis den Blickwinkel sowohl des Rechtsanwalts als auch des Notars.
Wir wissen, worauf es bei der Abwicklung von Grundstücksgeschäften ankommt, sodass sowohl die Finanzierung und als auch die notwendige Grundschuldbestellung zügig gesichert und der Kaufpreis schnell ausgezahlt werden kann. Aufgrund eines breiten, interdisziplinär aufgestellten Netzwerks mit starken und erfahrenen Partner:innen gelingt uns der Blick „über den Tellerrand hinaus“.