Immobilienrecht

Ein Schwerpunkt unserer täglichen Praxis liegt im Immobilienrecht. Hierzu zählen alle formbedürftigen Rechtsgeschäfte bzgl. Grundstücken und Gebäuden, wie z. B. …

  • Kauf- und Verkauf eines Ein- oder Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung – selbst wenn diese vom Bauträger erst noch errichtet werden soll,
  • die Aufteilung eines Hauses in Wohnungseigentum,
  • umfangreiche Projektentwicklungen im Wohn- und Gewerbeimmobilienbereich,
  • die Belastung von Grundstücken mit Hypotheken und Grundschulden, Wegerechten, Wohnrechten und Nießbrauch.

Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen und finden auch bei unkonventionellen Sachverhalten passgenaue Realisierungsmöglichkeiten. Durch eine ausgewogene notarielle Vertragsgestaltung werden die Interessen des/r Verkäufer:in und des/r Käufer:in in einen Ausgleich gebracht und sämtliche Vertragsparteien bei der Vertragsabwicklung rechtlich abgesichert. Dabei vertreten wir sowohl Bauherr:innen, Projektentwickler:innen, Käufer:innen, Bauträger:innen oder Makler:innen. Wir kennen aus eigener jahrzehntelanger Praxis den Blickwinkel sowohl des Rechtsanwalts als auch des Notars.

Wir wissen, worauf es bei der Abwicklung von Grundstücksgeschäften ankommt, sodass sowohl die Finanzierung und als auch die notwendige Grundschuldbestellung zügig gesichert und der Kaufpreis schnell ausgezahlt werden kann. Aufgrund eines breiten, interdisziplinär aufgestellten Netzwerks mit starken und erfahrenen Partner:innen gelingt uns der Blick „über den Tellerrand hinaus“. 

Wonach suchen Sie?

activelaw-Web-Logo

Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand

Einfach. Persönlich. Erklärt.

Zunächst führen wir für Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung durch. Die Kostenerstattung richtet sich
dabei nach der erforderlichen Leistung:

Nummer 1 Piktogramm

Variante 1: Die SOKA-BAU hat bereits mit Ihnen Kontakt aufgenommen

Nach einer ausführlichen Begutachtung der Situation Ihres Unternehmens bieten wir die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung zu einer Pauschalvergütung an. Sollte das Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass – aufgrund veränderter Umstände – keine Möglichkeit besteht, eine Zahlungspflicht abzuwehren, werden Ihnen nur die Stundenhonorare für das Gutachten berechnet.

Nummer 2 Piktogramm

Variante 2: Die SOKA-BAU hat noch nicht mit Ihnen Kontakt aufgenommen.

Wenn sich nach unserer ausführlichen Begutachtung der Situation Ihres Unternehmens das Risiko abzeichnet, dass Sie verpflichtet sind, an dem Sozialkassenverfahren teilzunehmen, ist eine individuelle Beratung notwendig. Diese führen wir auf Stundenbasis durch. Zusätzlich bieten wir Ihnen in diesem Rahmen auch Schulungen an.

Für genauere Informationen zu unserer Kostenstruktur sprechen Sie uns an.