Bei der Führung eines Unternehmens oder dessen Gründung stellen sich die unterschiedlichsten rechtlichen Fragen und Aspekte. Hier ist kompetenter Rat erforderlich. In vielen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sieht das Gesetz deshalb – zum Schutz des Rechtsverkehrs und der Beteiligten – die notarielle Form vor.
Ihr/e Notar:in steht Ihnen bei der Vorbereitung, Beurkundung und Durchführung der verschiedensten gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. So zum Beispiel bei …
- der Gründung eines Unternehmens,
- der Wahl der geeigneten Rechtsform und
- der Veräußerung oder Übertragung eines Unternehmens.
Wir begleiten Sie durch Gesellschafterversammlungen der GmbH bzgl. Satzungsänderungen sowie Kapitalerhöhungen und beurkunden die Umwandlung von Gesellschaften. Aber auch beurkundungspflichtige Beteiligungsvereinbarungen für die Venture-Capital-Beteiligung oder den strategischen Einstieg in ein gestandenes Unternehmen ist bei uns gut aufgehoben.