Die Notar:innen sind auch auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts tätig. Sei es, dass es um den Abschluss eines Ehevertrages geht, nicht eheliche Partnerschaften Regelungen wünschen, die Rechtsfolgen einer Scheidung vereinbart werden oder eine Adoption beabsichtigt ist; angesichts der weitreichenden Folgen dieser Erklärungen ist hier die notarielle Form vorgesehen.
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist nicht für jede Ehe geeignet und interessengerecht. Manchmal gibt es auch Sachzwänge von außen (häufig bei Unternehmer:innen), welche eine Modifizierung des Güterstandes verlangt. Eheleute können deshalb vor oder auch während ihrer Ehe durch einen notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) vereinbaren oder – wie in der Regel zweckmäßig – die Zugewinngemeinschaft nach eigenen Vorstellungen modifizieren. Regelmäßig werden dabei Regelungen nicht nur zum Güterstand, sondern auch zum Unterhalt und Versorgungsausgleich getroffen.
Aber auch unverheiratete Partner:innen haben Regelungsbedarf, z. B. bei einem gemeinsamen (finanzierten) Erwerb einer Immobilie bzw. bei gemeinsamen Kindern.
Gerät Ihre Ehe in eine Krise und kommt es zu einer Trennung, beraten wir Sie unparteiisch und unabhängig, um die Folgen der Trennung und einer späteren Scheidung einvernehmlich in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung festzulegen. In einer solchen Vereinbarung können Sie alle wesentlichen Fragen der Trennungsphase wie auch die Scheidungsfolgen regeln – v. a. den güterrechtlichen Zugewinnausgleich sowie unterhaltsrechtliche Fragen. Damit lassen sich die Kosten einer Scheidung mitunter erheblich vermindern.