Ein weiteres großes Tätigkeitsfeld der Notar:innen liegt im Erbrecht – und zwar sowohl bei der Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen als auch bei unterschiedlichsten Rechtsfragen nach Eintritt eines Erbfalls, wie dem Erbscheinsantrag und der Erbauseinandersetzung.
Selbst wenn man diese Themen leicht verdrängt; die Erbfolge sollten Sie nicht dem Zufall überlassen, sondern sich frühzeitig um Ihre Angelegenheiten kümmern. Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge, die häufig zu unerwünschten Konsequenzen führt.
Will man keine bösen Überraschungen erleben, sollte man die Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen selbst regeln. Das Erbrecht gibt Ihnen dazu eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Hierüber berät Sie der/die Notar:in.
In unsere Überlegungen beziehen wir auch die Möglichkeit lebzeitiger Übertragungen von Vermögen auf Ihren/r Ehegatt:in, Ihre Kinder oder andere Ihnen nahestehenden Personen mit ein. Bei der Gestaltung eines solchen Übergabevertrags achten wir als Notare darauf, dass Ihre Rechte entsprechend Ihren Wünschen ausreichend gesichert sind.