Wir sind (erneut) TÜV-zertifiziert!

TÜV-Zertifizierung

Grund zum Feiern im Hause activelaw: Unsere Kanzlei hat erneut die TÜV-Zertifizierung erhalten. Doch was bedeutet das überhaupt?

Die meisten von uns kennen den TÜV von der regelmäßigen Hauptuntersuchung für Autos. Diese Untersuchung stellt sicher, dass sich bei uns im Straßenverkehr auch wirklich nur verkehrstaugliche Autos bewegen – zur Sicherheit aller! TÜV-Siegel und -Zertifikate gibt es aber nicht nur für Fahrzeuge – auch Immobilien, Kosmetikprodukte oder Verpackungen können sich von einem der TÜV-Holdings prüfen und Ihre Qualität bestätigen lassen. Und auch für nicht-materielle Dinge gibt es TÜV-Zertifikate – so auch für die Qualität von Unternehmen bzw. ihren Prozessen.

„ISO 9001“ bezeichnet eine Norm für Qualitätsmanagementsysteme. Das bedeutet: Wer dieses Zertifikat erhält, hat seine Organisation und ihre internen Prozesse auf Herz und Nieren prüfen lassen. activelaw hat dieses Zertifikat zum ersten Mal im Jahr 2008 erhalten. Für uns bedeutete der Zertifizierungsprozess: An den unterschiedlichsten Schnittstellen wurden sogenannte Audits durchgeführt, über die die TÜV-Prüfer die Qualität unserer Arbeit bewerteten. Wie wird unsere Post bearbeitet? Wie werden die Fristen und Gerichtstermine verwaltet und kontrolliert? Und wie lassen wir Verbesserungen in unsere Abläufe einfließen?

Insgesamt dauerte der Zertifizierungsprozess ein halbes Jahr – dafür dürfen wir das TÜV-Siegel nun drei Jahre lang führen. Drei Jahre, in denen wir neuen technischen, gesellschaftlichen oder arbeitsregulatorischen Herausforderungen stellen werden – damit activelaw auch 2025 wieder „durch den TÜV“ kommt!

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Zunächst führen wir für Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung durch. Die Kostenerstattung richtet sich
dabei nach der erforderlichen Leistung:

Nummer 1 Piktogramm

Variante 1: Die SOKA-BAU hat bereits mit Ihnen Kontakt aufgenommen

Nach einer ausführlichen Begutachtung der Situation Ihres Unternehmens bieten wir die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung zu einer Pauschalvergütung an. Sollte das Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass – aufgrund veränderter Umstände – keine Möglichkeit besteht, eine Zahlungspflicht abzuwehren, werden Ihnen nur die Stundenhonorare für das Gutachten berechnet.

Nummer 2 Piktogramm

Variante 2: Die SOKA-BAU hat noch nicht mit Ihnen Kontakt aufgenommen.

Wenn sich nach unserer ausführlichen Begutachtung der Situation Ihres Unternehmens das Risiko abzeichnet, dass Sie verpflichtet sind, an dem Sozialkassenverfahren teilzunehmen, ist eine individuelle Beratung notwendig. Diese führen wir auf Stundenbasis durch. Zusätzlich bieten wir Ihnen in diesem Rahmen auch Schulungen an.

Für genauere Informationen zu unserer Kostenstruktur sprechen Sie uns an.