Wie der Krieg in der Ukraine Firmen beeinflusst

Es sind schreckliche Bilder, die uns in diesen Tagen aus der Ukraine erreichen. Sie machen uns sprachlos – und werfen viele Fragen auf.

Es sind schreckliche Bilder, die uns in diesen Tagen aus der Ukraine erreichen. Sie machen uns sprachlos – und werfen gleichzeitig viele Fragen auf.

Was bedeutet der Krieg für deutsche Unternehmen? Wie werden sich die Sanktionen beider Seiten auf den Handel auswirken? Dürfen geflüchtete Ukrainer:innen in Deutschland einer Arbeit nachgehen? Wir möchten einige dieser Fragen – sofern sie juristischer Natur sind – für Sie beantworten.

Sie möchten Geflüchtete bei sich zu Hause aufnehmen oder ukrainische Verwandtschaft bei Behördengängen unterstützen? Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten für Privatpersonen rund um die Ukraine.

Kann ich geflüchtete Ukrainer:innen in meinem Unternehmen beschäftigen?

Die kurze Antwort lautet: Ja, nachdem bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Geflüchtete sind vom Bundesinnenministerium bis zum 23. Mai davon befreit, einen Aufenthaltstitel zu haben. Bis spätestens dann müssen sie sich also bei der lokalen Ausländerbehörde melden, um einen längerfristigen Aufenthaltstitel zu bekommen. Menschen aus der Ukraine erhalten dann eine „Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz“.

Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Geflüchtete theoretisch einer Arbeit nachgehen. Allerdings muss die örtliche Ausländerbehörde dies im Einzelfall erlauben.

Wichtig für Sie: Theoretisch können Geflüchtete auch einen Asylantrag in Deutschland stellen. Tatsächlich entstehen dadurch aber einige Nachteile für sie (u.a. dürfen sie nach Antragstellung drei Monate nicht arbeiten; außerdem müssen Geflüchtete mit Asylantrag in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen und dürfen ihren Wohnort nicht frei wählen). Falls Sie also bereits persönlich Kontakt zu Ukrainer:innen haben, die Sie in Ihrem Betrieb beschäftigen möchten: Raten Sie Ihnen zur „Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz“! Diese ist zunächst ein Jahr lang gültig und kann für bis zu drei Jahren verlängert werden.

Für viele Berufe wird der Einstieg in Deutschland kein Problem sein. Jedoch gibt es einige Berufsgruppen, deren Qualifikationen und Abschlüsse zunächst anerkannt werden müssen – beispielsweise Ärzt:innen, Krankenpfleger:innen und Ingenieur:innen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz infomiert Arbeitgeber derzeit gezielt, wie Berufsabschlüsse anerkannt werden. Handwerker:innen müssen Ihre Abschlüsse nur dann anerkennen lassen, wenn sie sich selbstständig machen wollen. Sie dürfen also auch ohne Gesellen- oder Meisterbrief eingestellt werden.

Mein Unternehmen hat (Rahmen-)Verträge mit russischen Handelspartnern abgeschlossen. Sind die nun unwirksam?

Noch im letzten Jahr war die Russische Föderation mit 24,1 Millionen Tonnen Handelsgütern der größte Handelspartner der deutschen Seehäfen. Und auch andere Branchen – Luftfahrt, Technologie oder Chemie – sind unmittelbar von den EU-Sanktionen gegenüber Russland betroffen.

Da kein Totalembargo gegenüber Russland besteht, sind Handelsbeziehungen mit russischen Geschäftspartnern grundsätzlich noch erlaubt. Die Finanz- und Wirtschaftssanktionen beziehen sich vor allem auf Güter, die direkt oder indirekt (Dual-Use-Goods) zur Kriegsführung genutzt werden können, sowie Handelsbeziehungen zu bestimmten russischen Geschäftsleuten und Mitgliedern des russischen Föderationsrates. Eine genaue Auflistung der Sanktionen und der gelisteten Personen finden Sie auf der Seite des Europäischen Rats.

Wenn Sie (Rahmen-)Verträge mit russischen Unternehmen bzw. in Russland ansässigen Personen geschlossen haben, müssen Sie prüfen, ob

  • die von Ihnen vertriebenen / erworbenen Güter von europäischen oder russischen Sanktionen betroffen sind
  • ob die in der Sanktionslisten aufgeführten Altvertragsklauseln bzw. Abwicklungsfristen für Ihre Handelsbeziehungen gelten. Diese ermöglichen in Einzelfällen, dass bereits vor Inkrafttreten der neuen Sanktionen abgeschlossene Verträge noch erfüllt werden können.

Kann ich die erhöhten Transportkosten direkt an meine Handelspartner:innen bzw. Kund:innen weitergeben?

Besonders für Transport- und Logistikunternehmen sind die indirekten Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine spürbar: Der Anstieg der Spritpreise bringt einige Unternehmen an den Rand ihrer Liquidität.

Unmittelbar umlegen können Sie die erhöhten Ausgaben leider nicht. Aber es gibt kreative Lösungen, mit denen einige Transportdienstleister bereits jetzt die hohen Spritpreise ausgleichen:

  • Verkürzter Dieselfloater-Zeitraum: Der variable Kraftstoffzuschlag, „Dieselfloater“ genannt, kann auf Speditionsrechnungen als separater Posten ausgewiesen werden. In der Regel wird der Dieselfloater innerhalb von zwei bis drei Monaten angepasst. Um diesen langen Zeitraum jetzt nicht vorfinanzieren zu müssen, können Sie den Zeitraum in Ihren Verträgen entsprechend verkürzen.
  • Diesel-Zuschlag: Eine Alternative zum Dieselfloater bietet ein unmittelbar ausgewiesener Zuschlag – beispielsweise „20 Euro pro Fahrt“. Im Gegensatz zum Dieselfloater ist diese Maßnahme jedoch wenig transparent. Sie kann aber eine vorübergehende Lösung sein, bis der Dieselfloater Ihre Mehrkosten wieder ausgleicht.

Achtung

Sie dürfen vertraglich vereinbarte Leistungen (also beispielsweise den Transport eines Produkts) nicht aufgrund von erhöhten Spritpreisen verweigern. Der Anspruch Ihres Vertragspartners auf die Leistung ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Transport für Sie faktisch unmöglich ist. Solange es aber noch Straßen, LKWs und Tankstellen gibt, ist dieser Zustand nicht erreicht. An der Tankstelle heißt es also: Zähneknirschen und durch.

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