Aufteilungsverbot von Eigentumswohnungen

Anfang Juni 2021 wird der Gesetzgeber voraussichtlich die Aufteilung von Mietshäusern in einzelne Eigentumswohnungen in einigen Städten teilweise verbieten.

Ja! Anfang Juni 2021 wird der Gesetzgeber voraussichtlich die Aufteilung von Mietshäusern in einzelne Eigentumswohnungen in einigen Städten teilweise verbieten.

Aktuelle Frist

Am 7. Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat dieses am 28.05.2021 ebenfalls gebilligt. Das Gesetz wird somit in Kraft treten, nachdem der Bundespräsident es unterzeichnet hat. Es ist also davon auszugehen, dass dieses Aufteilungsverbot im Juni 2021 in Kraft treten wird.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen den Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern, die es sich für die Zukunft offen halten wollen, auch einzelne Wohnungen zu verkaufen, eine vorsorgliche Aufteilung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu prüfen und diese Aufteilung vor Inkrafttreten des Aufteilungsverbotes in Niedersachsen bei einem Notar umzusetzen.

Wir beraten Sie gerne!

Dabei bieten wir Ihnen gerne unsere Unterstützung an: Unsere Experten prüfen speziell für Sie, ob Sie vom Aufteilungsverbot betroffen sind und falls ja, ob und wie Ihre Immobilie aufgeteilt werden kann. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung in der Erstellung von Teilungserklärungen unterstützen wir Sie auch bei komplexen und rechtlich schwierigen Teilungen.

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