Die Pflicht Beiträge an die SOKA zu zahlen kann des Weiteren durch verschiedene Maßnahmen abgewendet oder hinsichtlich der Höhe der Beiträge gemindert werden. Die Regelungen der Tarifverträge bieten verschiedene Möglichkeiten bereits präventiv eine Beitragspflicht zu vermeiden. Zudem bestehen gegebenenfalls Möglichkeiten ein Unternehmen so umzustrukturieren oder bei der Neugründung zu organisieren, dass eine Beitragspflicht vermieden wird. Es ist daher sinnvoll auch bei bisher unterbliebener Zahlungsaufforderung eine Prüfung durch den Rechtsanwalt zu veranlasse, ob eine Zahlung möglicherweise droht und eine Beratung dahingehend anzustreben, welche Maßnahmen sinnvoll sein könnten, um das Risiko einer Beitragspflicht zu minimieren oder auszuschließen.