Immobilienrecht
Ein Schwerpunkt unserer täglichen Praxis liegt im Immobilienrecht. Hierzu zählen alle formbedürftigen Rechtsgeschäften bzgl. Grundstücken und Gebäuden, wie z. B. Kauf- und Verkauf eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung - selbst wenn diese vom Bauträger erst noch errichtet werden soll -, die Aufteilung eines Hauses in Wohnungseigentum bis zu umfangreichen Projektentwicklungen im Wohn- und Gewerbeimmobilienbereich., oder auch die Belastung von Grundstücken mit Hypotheken und Grundschulden, Wegerechten, Wohnrechten und Nießbrauch.
All diesen wichtigen und folgenreichen Geschäften ist eines gemein: Hier brauchen Sie Ihren Notar.