Bestellung eines Registerpfandrechts an Luftfahrzeugen
Ähnlich wie Grundstücke können auch Luftfahrzeuge mit einem Registerpfandrecht belastet werden. Dies bedarf der notariellen Umsetzung.
Bei der (Erst-) Anmeldung des Eigentümers für das Pfandrechtsregister hat der Anmeldende glaubhaft zu machen, dass er Eigentümer des Luftfahrzeugs ist. Dies erfordert neben der Vorlage etwa des Kaufvertrages insbesondere eine eidesstattliche Versicherung des Eigentümers, die zu beurkunden ist.
Ein Pfandrecht an Luftfahrzeugen entsteht durch Einigung des Eigentümers und des Gläubigers sowie Eintragung des Registerpfandrechts in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen. Die Eintragungsbewilligung bedarf der Unterschriftsbeglaubigung. Vor der Eintragung sind die Beteiligten an die Einigung nur gebunden, wenn die Erklärung notariell beurkundet oder vor dem Registergericht abgegeben oder bei diesem eingereicht sind oder wenn der Eigentümer dem Gläubiger eine Eintragungsbewilligung ausgehändigt hat, die öffentlich beurkundet oder öffentlich beglaubigt worden ist.