
„Gelber Schein“ von Doc Holiday: Wann Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln dürfen
Ein Arbeitgeber kündigt seinem Mitarbeiter. Das Arbeitsverhältnis wird damit in
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Im September hatten wir Ihnen bereits über den Beschluss des
Am 1. Januar müssen Arbeitgeber und -nehmer Abschied vom „gelben
Ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts hat in der vergangenen Woche für
Auf einer Facebook-Seite können Unternehmen und Marken sich im sozialen
Wenn Ihr Unternehmen Arbeitsverträge mit neuen Mitarbeiter:innen schließt, nutzen Sie
Bietet Ihr Unternehmen Verbrauchern digitale Dienstleistungen oder Inhalte an? Dann
Zahlen Sie monatliche Beiträge in die SOKA-Bau (Sozialkasse des Baugewerbes)
Es sind schreckliche Bilder, die uns in diesen Tagen aus
Aufgrund des Kriegs in der Ukraine hat die Europäische Union
Zunächst führen wir für Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung durch. Die Kostenerstattung richtet sich
dabei nach der erforderlichen Leistung:
Nach einer ausführlichen Begutachtung der Situation Ihres Unternehmens bieten wir die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung zu einer Pauschalvergütung an. Sollte das Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass – aufgrund veränderter Umstände – keine Möglichkeit besteht, eine Zahlungspflicht abzuwehren, werden Ihnen nur die Stundenhonorare für das Gutachten berechnet.
Für genauere Informationen zu unserer Kostenstruktur sprechen Sie uns an.