
Krieg in der Ukraine: Rechtliche Fragen rund um Flucht, Aufenthalt und staatliche Hilfen
Rund drei Millionen Menschen sind nach Schätzungen des Flüchtlingshilfswerks der
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Die Plastiktüte geht, das „Faire-Verbraucherverträge-Gesetz“ kommt: Im neuen Jahr treten
In München wird einer Leichenpräparatorin „wegen Corona“ gekündigt. In Hessen
Verschärfte Corona-Maßnahmen im Job Ab dem 24.11.2021 tritt die 3G-Regelung
Hersteller:innen und Händler:innen müssen sich jetzt vorbereiten! Das deutsche Kaufrecht
Plötzlich sind nahezu alle privaten Autokredite unzulässig: Zahlreiche Kund:innen können
Sind Arbeitnehmer:innen dazu verpflichtet, sich für ihren Job gegen COVID-19
Hier gibts Geld zurück.
Achtung: Heutige Frist für Ihren Einspruch beachten.
Zunächst führen wir für Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung durch. Die Kostenerstattung richtet sich
dabei nach der erforderlichen Leistung:
Nach einer ausführlichen Begutachtung der Situation Ihres Unternehmens bieten wir die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung zu einer Pauschalvergütung an. Sollte das Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass – aufgrund veränderter Umstände – keine Möglichkeit besteht, eine Zahlungspflicht abzuwehren, werden Ihnen nur die Stundenhonorare für das Gutachten berechnet.
Für genauere Informationen zu unserer Kostenstruktur sprechen Sie uns an.