Die regelmäßigen Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicher:innen sind für viele Versicherte ein Ärgernis. Wenn sich bestimmte Rechnungsgrundlagen im Laufe der Zeit dauerhaft verändert haben und das ordentliche Kündigungsrecht der Versicher:innen ausgeschlossen ist, kommt es zu Prämienanpassungen. Daraufhin muss eine Neukalkulation durchgeführt werden. Die Prämie, die Versicherungsnehmer:innen zu zahlen haben, muss an die neue Kalkulationsgrundlage angepasst werden – und ist dann i. d. R. höher.
Dagegen können Sie sich wehren: Damit die Beitragsanpassung in der gesetzlichen Krankenversicherung wirksam ist, müssen bestimmte formelle und materielle Voraussetzungen erfüllt sein (§ 203 VVG und § 155 VAG). Ist eine Anpassung unwirksam, haben Sie einen Erstattungsanspruch in Höhe der zu viel erbrachten Prämien.
Sie können sich Ihr Geld zurückholen. Lassen Sie Ihre möglichen Erstattungsansprüche also nicht verjähren. Wir prüfen Ihren Vertragsverlauf und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
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