Die Haftpflichtversicherung greift, wenn Versicherungsnehmer:innen von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen bzw. haftbar gemacht werden. Beispielsweise wenn eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. In diesem Fall stellen sich Haftpflichtversicher:innen schützend vor die Versicherungsnehmer:innen, indem sie berechtigte Ansprüche der Geschädigten befriedigen oder unberechtigte Forderungen abwehren.
Die angebotenen Haftpflichtversicherungen sind dabei so vielfältig wie die dazugehörigen Gefahren. Versicherungsschutz besteht immer nur für ein bestimmtes versichertes Haftpflichtrisiko.
Sowohl bei der Frage nach der Haftung der Versicherungsnehmer:innen als auch bei der Deckung durch die Versicher:innen kann es zu Problemen kommen. Schließlich können sich auch haftungsrechtliche Fragen auf das Deckungsverhältnis auswirken. Unser Expertenteam prüft Ihre Verträge und berät Sie gerne zu Ihren individuellen Risiken und Möglichkeiten.
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