Versicherungen

Versicherungen stellen einen wichtigen Bestandteil unseres Vorsorgeplans dar. Wir alle schließen im Laufe unseres Lebens diverse solcher Verträge ab. Ob in der privaten Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Privathaftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung: Stets kann es bei der Regulierung von derartigen Fällen zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien kommen. Versicherungsnehmer:innen laufen dann Gefahr, in einer häufig existenziellen Situation von einem scheinbar übermächtigen Versicherungsunternehmen übervorteilt zu werden.

Wenn Ihr/e Versicher:in die vereinbarte Leistung ablehnt oder kürzt, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen. Lassen Sie sich auch nicht auf einen umfangreichen Schriftverkehr ein, sondern kontaktieren Sie uns frühzeitig eine meist kostenlose Erstberatung. Wir kennen die Tricks der Versicherungsgesellschaften und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich sowie gerichtlich.

Wir beraten Sie kompetent zu allen gängigen Versicherungsarten, insbesondere:

Ein Unfall oder eine Erkrankung kann zur Folge haben, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können. Um sich für diesen Fall abzusichern, sollten Sie eine Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung abschließen. Aus einem solchen Vertrag können Versicherte eine monatliche Rente beanspruchen, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Job voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können.

Eine Berufsunfähigkeit liegt i. d. R. dann vor, wenn die Versicherten nur noch maximal 50 % der zuvor geleisteten Arbeit erbringen können. Häufig kommt es beim Nachweis der Krankheit und des Grades der beruflichen Beeinträchtigung zu Problemen: Nicht selten lehnen die Versicher:innen einen Berufsunfähigkeitsantrag ab, da sie die vertraglichen Voraussetzungen für nicht erfüllt erachten.

Schon bei der Antragstellung können hier die richtigen Weichen gestellt werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Unser Expertenteam steht Ihnen dafür gerne mit kompetentem Rat zur Verfügung. Wir helfen Ihnen außerdem, wenn es um die Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente geht. Auch hier kann es in einem möglichen Nachprüfungsverfahren zu Schwierigkeiten kommen, die Sie nicht ohne professionelle Unterstützung angehen sollten.

Die Haftpflichtversicherung greift, wenn Versicherungsnehmer:innen von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen bzw. haftbar gemacht werden. Beispielsweise wenn eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. In diesem Fall stellen sich Haftpflichtversicher:innen schützend vor die Versicherungsnehmer:innen, indem sie berechtigte Ansprüche der Geschädigten befriedigen oder unberechtigte Forderungen abwehren.

Die angebotenen Haftpflichtversicherungen sind dabei so vielfältig wie die dazugehörigen Gefahren. Versicherungsschutz besteht immer nur für ein bestimmtes versichertes Haftpflichtrisiko.

Sowohl bei der Frage nach der Haftung der Versicherungsnehmer:innen als auch bei der Deckung durch die Versicher:innen kann es zu Problemen kommen. Schließlich können sich auch haftungsrechtliche Fragen auf das Deckungsverhältnis auswirken. Unser Expertenteam prüft Ihre Verträge und berät Sie gerne zu Ihren individuellen Risiken und Möglichkeiten.

Die meisten Gegenstände in Haus oder Wohnung sind einem lieb und teuer. Um sie zu schützen, bietet sich eine Hausratversicherung an. Wenn Ihr persönliches Hab und Gut durch Brände, Stürme, Wasserschäden oder einen Einbruch beschädigt, zerstört wurde oder abhandengekommen ist, können die entstandenen Verluste ersetzt werden.

Allerdings kann es dazu kommen, dass Versicher:innen Leistungen kürzen oder sogar gar nicht zahlen – und zwar zu Unrecht. Das sollten Sie nicht anstandslos akzeptieren. Unsere Expert:innen stehen Ihnen zur Seite: Wir prüfen Ihren individuellen Fall und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie sich dagegen wehren können.

Wesentlicher Versicherungszweck in der Lebensversicherung ist die Absicherung des Todes während der Vertragslaufzeit. Bei einer Rentenversicherung wird das Risiko der ungewissen Lebensdauer abgesichert, während der die Rente bezogen werden soll. Vor weiteren Gefahren können Sie sich durch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-, Pflegefall- und Dread-Disease-Versicherungen schützen – entweder in einem selbstständigen Vertrag oder als Zusatzversicherung.

Gerade in Zeiten der Niedrigzinspolitik können Versicher:innen die einmal prognostizierten Renditen nicht mehr erbringen. Dies kann für Sie ein Anlass sein, über den Ausstieg aus dem Vertrag nachzudenken. Dabei empfehlen wir Ihnen, ihn nicht einfach schlicht zu kündigen. In vielen Fällen bietet es sich an, vom Widerspruchs- oder Rücktrittsrechts Gebrauch zu machen: Damit können Sie Ihren Vertrag rückabwickeln und viel Geld zurückbekommen.

Wenn die Versicherung Sie nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchs-, Widerrufs- oder Rücktrittsrecht belehrt hat, können viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge widerrufen werden – auch aus Zeiträumen von z. B. vor über 20 Jahren und darüber hinaus. Das bedeutet für Sie, dass Sie auch heute noch Geld zurückbekommen können. Lassen Sie Ihre Verträge deshalb prüfen. Wir berechnen Ihnen Ihre Ansprüche gerne und machen sie für Sie geltend.

Die regelmäßigen Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicher:innen sind für viele Versicherte ein Ärgernis. Wenn sich bestimmte Rechnungsgrundlagen im Laufe der Zeit dauerhaft verändert haben und das ordentliche Kündigungsrecht der Versicher:innen ausgeschlossen ist, kommt es zu Prämienanpassungen. Daraufhin muss eine Neukalkulation durchgeführt werden. Die Prämie, die Versicherungsnehmer:innen zu zahlen haben, muss an die neue Kalkulationsgrundlage angepasst werden – und ist dann i. d. R. höher.

Dagegen können Sie sich wehren: Damit die Beitragsanpassung in der gesetzlichen Krankenversicherung wirksam ist, müssen bestimmte formelle und materielle Voraussetzungen erfüllt sein (§ 203 VVG und § 155 VAG). Ist eine Anpassung unwirksam, haben Sie einen Erstattungsanspruch in Höhe der zu viel erbrachten Prämien.

Sie können sich Ihr Geld zurückholen. Lassen Sie Ihre möglichen Erstattungsansprüche also nicht verjähren. Wir prüfen Ihren Vertragsverlauf und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Für Unfälle im privaten Bereich bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz; diese Lücke füllt die private Unfallversicherung. Sie kann als eigenständige Versicherung oder auch als Zusatzversicherung bei einer Lebensversicherung oder als Kraftfahrtunfallversicherung abgeschlossen werden. Vielfach wird sie auch mit anderen Produkten, wie z. B. einem Kreditkartenvertrag, vertrieben.

Wenn ein plötzliches Ereignis von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkt und ohne ihren Willen eine Gesundheitsbeschädigung herbeigeführt hat, wird von einem versicherten Unfallereignis gesprochen.

Dabei können unterschiedliche Versicherungsleistungen vereinbart sein, wie z. B. Invaliditätsleistung, Übergangsleistung, Tagegeld bei Beeinträchtigung der Arbeitsleistung, Krankentagegeld oder Todesfallleistung.

Damit Sie keine Fristen versäumen, beauftragen Sie uns frühzeitig mit der Prüfung Ihres Falles. Wir informieren, beraten und vertreten Sie gerne.

Eigentümer:innen einer Immobilie wissen um die Unverzichtbarkeit einer Gebäudeversicherung. Schäden an Bauwerken können sehr schnell kostspielig werden. Wird ein Objekt beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt, ist die Gebäudeversicherung gefragt.

Eine sogenannte Elementarversicherung hilft bei Schäden durch Naturgewalten, z. B. Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben. Neben den Kosten für die Schadenbeseitigung werden dabei auch die Abbruch- und Aufräumarbeiten sowie der Mietausfall ersetzt.

Bei der Regulierung derartiger Schäden kann es zu zahlreichen Problemen kommen. Es passiert häufig, dass sich Versicher:innen die vereinbarte Leistung ablehnen: Sie berufen sich auf einen Risikoausschluss oder eine bestehende Unterversicherung, werfen Versicherungsnehmer:innen eine Obliegenheitsverletzung vor oder zahlen nur einen geringen Teil des Schadens.

Damit Sie keine Fehler machen, die sich Versicher:innen in einem späteren Prozess zunutze machen könnten, empfehlen wir Ihnen, sich in diesen Fällen umgehend von unseren Expert:innen beraten lassen. Wir stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung.

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Zunächst führen wir für Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung durch. Die Kostenerstattung richtet sich
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Variante 1: Die SOKA-BAU hat bereits mit Ihnen Kontakt aufgenommen

Nach einer ausführlichen Begutachtung der Situation Ihres Unternehmens bieten wir die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung zu einer Pauschalvergütung an. Sollte das Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass – aufgrund veränderter Umstände – keine Möglichkeit besteht, eine Zahlungspflicht abzuwehren, werden Ihnen nur die Stundenhonorare für das Gutachten berechnet.

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Variante 2: Die SOKA-BAU hat noch nicht mit Ihnen Kontakt aufgenommen.

Wenn sich nach unserer ausführlichen Begutachtung der Situation Ihres Unternehmens das Risiko abzeichnet, dass Sie verpflichtet sind, an dem Sozialkassenverfahren teilzunehmen, ist eine individuelle Beratung notwendig. Diese führen wir auf Stundenbasis durch. Zusätzlich bieten wir Ihnen in diesem Rahmen auch Schulungen an.

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