Bewusst oder unbewusst – im Straßenverkehr werden jeden Tag Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begangen: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken, Unfälle, Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahrerflucht etc. Die Liste der Verkehrsdelikte ist lang.
Bei den entsprechenden Sanktionen bzw. Strafen kommt es darauf an, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat gehandelt hat. Rotlichtverstöße, die Handybenutzung am Steuer oder das Parken im Halteverbot ziehen regelmäßig Geldbußen oder Fahrverbote nach sich. Wird ein Kennzeichen missbraucht, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt oder unter starkem Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss gefahren, ist darüber hinaus mit Freiheitsstrafen oder dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.
Steht Ihnen z. B. ein Strafverfahren wegen Alkohol am Steuer bevor? Wurde Ihnen der Führerschein entzogen? Dann sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen: Unerfahrenheit ist im Verkehrsbußgeldrecht und im Strafrecht der erste Fehler, den es zu vermeiden gilt.
Unsere erfahrenen Rechtsanwält:innen vertreten Sie bei allen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Bereich Straßenverkehr. Dabei erarbeiten wir für Ihren individuellen Fall eine taktische Strategie, mit der wie die Probleme dieser Situation äußert klein halten.
Sprechen Sie uns an!