Für den Fall, dass eine außergerichtliche Einigung nicht möglich oder nicht zielführend ist, vertreten wir Sie durchsetzungsstark in allen familienrechtlichen und damit im zusammenhangstehenden Verfahren. Dies sind insbesondere Scheidungs- und Verbundverfahren (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Hausrat, Ehewohnung, Kinder-, Sorge- und Umgangsrecht).
Wir setzen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt ebenso wie die güterrechtliche Auseinandersetzung durch, des Hausrats, des Familienheims oder auch den Ausgleich von Rentenanwartschaften. Wir vertreten Sie in Kindschaftssachen, wie streitigen Auseinandersetzungen über den Umgang, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, und hinsichtlich des Sorgerechts für Ihre ehelichen und nichtehelichen Kinder.
Wir erstellen auch Gutachten zu nicht von uns selbst geführten, sondern von Kollegen geführten Verfahren, teilen unsere Erfolgseinschätzungen mit und geben ggf. Empfehlungen, wenn wir der Auffassung sind, die Strategie müsse geändert werden. Wir prüfen Ihren Fall und geben eine kompetente Stellungnahme ab.