Familienrecht

Im Fachgebiet Familienrecht ist es von besonderer Bedeutung, den Mandant:innen sowohl mit Kompetenz als auch mit Empathie zu begegnen. Auch die Diskretion ist für uns oberstes Gebot. Die Mandant:innen kommen schließlich häufig in einem emotionalen Ausnahmezustand zur Beratung und in den Gesprächen werden Einzelheiten aus dem Privatleben offenbart. 

Wir sind darauf spezialisiert, auch anspruchsvolle Konstellationen und komplexe Vermögensauseinandersetzungen zu durchdenken und Lösungen aufzuzeigen. 

Unsere Mandant:innen kommen aus ganz Deutschland und den unterschiedlichsten Bereichen: Vermögende Privatpersonen, Unternehmer:innen oder Freiberufler:innen, Mittelständler:innen und zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens vertrauen auf unseren kompetenten Rat und unsere Verschwiegenheit. Auch ein/e sonst durchsetzungsfähige/r Manager:in oder Unternehmer:in kann in einer familienrechtlichen Trennungssituation an seine/ihre Grenzen stoßen. Mit Einfühlungsvermögen und Kompetenz entwickeln wir gemeinsam mit den Mandant:innen die für den Einzelfall richtige Strategie. Häufig ist die emotional beste und auch wirtschaftlich sinnvollste Lösung, sich außergerichtlich zu einigen. Wir schlagen individuelle Regelungen vor, wie die Rechtsfolgen der Trennung und einer sich anschließenden Scheidung in einer sogenannten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung formuliert werden sollten. 

Durch unsere langjährige Erfahrung verfügen wir über großes Verhandlungsgeschick und erarbeiten individuell passende vertragliche Lösungen. 

Für den Fall, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung geboten ist, sind wir aber auch durchsetzungsstark und kämpferisch an der Seite unserer Mandant:innen. Oft passt bei unseren Mandat:innen das Motto „Wer Frieden will, muss für den Krieg gerüstet sein.“:

Wir erarbeiten zu Beginn des Mandates eine individuelle Taktik, um uns für verschiedene Szenarien zu rüsten. Bei komplexen Sachverhalten und anspruchsvollen Vermögensauseinandersetzungen arbeiten wir im Team und auch interdisziplinär unter Einbindung unserer Fachanwält:innen für Arbeitsrecht, unserer Fachanwält:innen für Steuerrecht oder auch z. B. der Fachanwält:innen für Handels- und Gesellschaftsrecht. 

Dabei wird die von uns im Detail durchdachte Taktik selbstverständlich mit dem/der Mandant:in abgestimmt. Dem/Der Mandant:in werden Strategien und Lösungsansätze dargeboten, am Ende entscheidet aber der/die Mandant:in über den Kurs und auch den Stil der Auseinandersetzung.

Ein weiteres Motto, welches wir unseren Mandant:innen raten, ist die Aussage „Vorsichtig ist besser als Nachsicht“. Empfehlenswert ist es, sich schon familienrechtlichen Rat einzuholen, wenn eine Ehekrise droht. Je früher man sich umfassend beraten lässt, desto besser können die Weichen gestellt werden. Auch vor einer Eheschließung sollte im Idealfall eine familienrechtliche Beratung stattfinden, um zu überlegen, wie man für den Fall einer Trennung und Scheidung vertraglich evtl. Vorsorge treffen kann, um späteren Streit zu vermeiden.

Wir werden auch häufig gebeten, in bereits laufenden Gerichtsverfahren oder Verhandlungen eine zweite Meinung abzugeben. Wir prüfen dann im Auftrage unserer Mandant:in die bisher gewechselten Schriftsätze und geben eine Empfehlung für die aus unserer Sicht einzuschlagende, evtl. zu ändernde, Taktik ab. Wir schlagen Optimierungen der bisherigen Vorgehensweise vor und verhelfen somit diskret im Hintergrund zu einem Erfolg zu gelangen.

In unserem familienrechtlichen Team steht der Dienstleistungsgedanke im Vordergrund. Wir sind auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten für unsere Mandant:innen erreichbar, antworten stets innerhalb von 24 Stunden und aus unserem Team gibt es immer eine Ansprechpartnerin, auch wenn die eigentliche Sachbearbeiterin kanzleiabwesend sein sollte. Diese „First-Class“ Betreuung unserer Mandant:innen wird sehr geschätzt und ist auf der anderen Seite für uns eine Selbstverständlichkeit.

Wir empfehlen vor einer Eheschließung eine familienrechtliche Beratung wahrzunehmen, um entscheiden zu können, ob der Abschluss eines Ehevertrages in der individuellen Situation ratsam ist. Oftmals ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft sinnvoll. Aber auch bestehende Eheverträge überprüfen wir auf deren Wirksamkeit und/oder geben Empfehlungen zu Anpassungen eines Ehevertrages ab, wenn eine solche z. B. aufgrund geänderter Rechtsprechung notwendig ist oder wenn die Vorstellungen der Ehegatten bei Abschluss des Ehevertrages andere waren als in der aktuellen Situation. Im Sinne des Mottos „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung bestehender Eheverträge auch während intakter Ehe.

Für den Fall, dass eine außergerichtliche Einigung nicht möglich oder nicht zielführend ist, vertreten wir Sie durchsetzungsstark in allen familienrechtlichen und damit im zusammenhangstehenden Verfahren. Dies sind insbesondere Scheidungs- und Verbundverfahren (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Hausrat, Ehewohnung, Kinder-, Sorge- und Umgangsrecht).

Wir setzen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt ebenso wie die güterrechtliche Auseinandersetzung durch, des Hausrats, des Familienheims oder auch den Ausgleich von Rentenanwartschaften. Wir vertreten Sie in Kindschaftssachen, wie streitigen Auseinandersetzungen über den Umgang, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, und hinsichtlich des Sorgerechts für Ihre ehelichen und nichtehelichen Kinder.

Wir erstellen auch Gutachten zu nicht von uns selbst geführten, sondern von Kollegen geführten Verfahren, teilen unsere Erfolgseinschätzungen mit und geben ggf. Empfehlungen, wenn wir der Auffassung sind, die Strategie müsse geändert werden. Wir prüfen Ihren Fall und geben eine kompetente Stellungnahme ab.

Nach einer Trennung oder schon im Vorfeld einer sich anbahnenden Trennung beraten wir umfassend hinsichtlich der regelungsbedürftigen Punkte und erarbeiten eine optimale Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei erforderlichen Verhandlungen über die Vereinbarung mit dem anderen Partner sind wird empathisch und durchsetzungsstark an der Seite unserer Mandanten.

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Zunächst führen wir für Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung durch. Die Kostenerstattung richtet sich
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Variante 1: Die SOKA-BAU hat bereits mit Ihnen Kontakt aufgenommen

Nach einer ausführlichen Begutachtung der Situation Ihres Unternehmens bieten wir die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung zu einer Pauschalvergütung an. Sollte das Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass – aufgrund veränderter Umstände – keine Möglichkeit besteht, eine Zahlungspflicht abzuwehren, werden Ihnen nur die Stundenhonorare für das Gutachten berechnet.

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Variante 2: Die SOKA-BAU hat noch nicht mit Ihnen Kontakt aufgenommen.

Wenn sich nach unserer ausführlichen Begutachtung der Situation Ihres Unternehmens das Risiko abzeichnet, dass Sie verpflichtet sind, an dem Sozialkassenverfahren teilzunehmen, ist eine individuelle Beratung notwendig. Diese führen wir auf Stundenbasis durch. Zusätzlich bieten wir Ihnen in diesem Rahmen auch Schulungen an.

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