Durch das Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer:innen auch bei familienbedingten Auszeiten geschützt, z. B. wenn Sie schwanger sind, in Mutterschutz gehen oder Elternzeit beantragen. In dieser Phase, in der Sie nicht arbeiten, müssen trotzdem sowohl Ihr Einkommen als auch Ihr Arbeitsplatz bis zu Ihrer Rückkehr gesichert sein.
Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses und übernehmen für Sie alle notwendigen Maßnahmen: von den erforderlichen Mitteilungen an den/die Arbeitgeber:in über die Beantragung von Elternzeit bis zu Ihrer Rückkehr in den Job. Unsere Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht sorgen für reibungslose Abläufe und setzen Ihre rechtmäßigen Ansprüche konsequent durch.
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