In einem Arbeitsverhältnis verpflichten sich Arbeitnehmer:innen dazu, entsprechende Arbeit zu leisten, die Arbeitgeber:innen mit dem vereinbarten Lohn vergüten. Was in der Theorie ganz einfach ist, findet in der Praxis oftmals nicht statt: Arbeitgeber:innen sehen sich in Konfliktfällen häufig in der stärkeren Position und zahlen nicht die vereinbarte Vergütung. Arbeitnehmer:innen sind dann oftmals dazu gezwungen, eine Zahlungsklage beim Amtsgericht einzureichen, um die geschuldete Vergütung einzufordern.
Das ganze Prozedere ist für Sie als Arbeitnehmer:in mehr als nervenaufreibend – und als ob das nicht schon reichen würde, kommen diesbezüglich noch weitere Hürden auf Sie zu: Verfallsfristen sind einzuhalten und die Höhe der Vergütung muss berechnet werden. Bei einem variablen Lohn kann sich das als sehr komplex herausstellen: Um die konkrete Lohnforderung zu berechnen, müssen dafür teilweise zunächst Auskünfte eingeklagt werden.
Wir unterstützen Sie dabei: Unsere Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht reichen für Sie die Lohnzahlungsklage ein, kümmern sich um alles dafür Nötige und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Vergütung erhalten.
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