Eine Kündigung ist meistens immer ein Schock – vor allem, wenn man nicht damit gerechnet hat. Hier gilt es jedoch Ruhe zu bewahren. Sie können sich wehren: Nach dem Erhalt der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Durch das Kündigungsschutzrecht ist bei einer Kündigung im Regelfall eine soziale Rechtfertigung nötig. Auch wenn Sie nach einer Entlassung verständlicherweise nicht mehr in dem Unternehmen arbeiten möchten, haben Sie durch eine Kündigungsschutzklage dennoch Aussichten auf eine Abfindung.
Wenden Sie sich an uns: Wir prüfen Ihren individuellen Fall. Unsere Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht kämpfen für Ihr Recht und übernehmen die Verfolgung Ihrer Ziele – ob außer- oder innerhalb des Gerichtssaales.
Sprechen Sie uns an!