Wenn Sie sich für eine neue Arbeitsstelle bewerben, müssen Sie i. d. R. Ihre letzten Arbeitszeugnisse vorlegen. Arbeitgeber:innen können darüber einen aussagekräftigen Eindruck von Ihnen gewinnen. Da es über Ihr berufliches Fortkommen entscheiden kann, ist es wichtig, dass dieses Zeugnis wohlwollend und wahrheitsgemäß formuliert ist sowie den tatsächlichen Fähigkeiten entspricht.
Sind Sie mit Ihrem Zeugnis nicht zufrieden? Wissen Sie von den „Codes“, die in Arbeitszeugnissen verwendet werden? Ist Ihr Arbeitszeugnis wirklich so positiv geschrieben, wie es wirkt?
Unsere Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht überprüfen das gerne für Sie: Wir gehen mit Ihnen Ihre Unterlagen durch und informieren Sie über irreführende Formulierungen. Sollten Sie nicht wahrheitsgemäß bewertet worden sein, fordern wir bei Ihrem/r Arbeitgeber:in ein neues leistungsgemäßes Arbeitszeugnis für Sie an.
Sprechen Sie uns an!