„Ich will lieber mit Weisen irren, als mit Unwissenden Recht zu behalten.“
(Marcus Tullius Cicero)
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Kompetenz als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:
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Zunächst führen wir für Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung durch. Die Kostenerstattung richtet sich
dabei nach der erforderlichen Leistung:
Nach einer ausführlichen Begutachtung der Situation Ihres Unternehmens bieten wir die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung zu einer Pauschalvergütung an. Sollte das Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass – aufgrund veränderter Umstände – keine Möglichkeit besteht, eine Zahlungspflicht abzuwehren, werden Ihnen nur die Stundenhonorare für das Gutachten berechnet.
Für genauere Informationen zu unserer Kostenstruktur sprechen Sie uns an.